Aufbewahrung Tresorschlüssel

G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Diese Aussage irritiert mich etwas..... was wissen wir hier nicht ?
Wieso kennst Du das Muffelchen so gut ?


Los, raus mit der Sprache....

Remy


Nö aber das war eindeutig mit Photoshop bearbeitet, das sieht man doch:roll:
 
A

anonym

Guest
......und in Wirklichkeit sehe ich so aus und keiner klaut mir einen Schlüssel aus dem Bikini :lol:

weird-female-bodybuilder11.jpg
 
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Moin

Wie, den Schlüssel kann man aus dem Schloss auch rausnehmen und woanders lagern ? Ich dachte der muss drin bleiben!? Schließlich ist er dann ja ,,in“ einem Schrank mit entsprechender Sicherheitsstufe! [emoji16]


Waidmannsheil

Meetschloot
 
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Mein Sachbearbeiter im Amt meinte, dass es nur zulässig wäre, den Schlüssel vom Waffentresor (z.B. den vom VDS 0 Langwaffentresor) in einem gleich oder höherwertigeren Tesor, oder "am Mann" mitzuführen.

Ich kannte es bisher so, dass der Schlüssel einfach vernünftig versteckt sein darf, oder eben am Mann mitgeführt werden muss.

So bin ich bisher davon ausgegangen, dass der Langwaffentresorschlüssel ja auch z.B. irgendwo im Munitionsbehältnis versteckt/verwahrt sein kann.

Daher meine klare Fragen:

1. darf der Tresorschlüssel auch wo versteckt werden

2. wie hoch sind die Anforderungen an das versteck

3. basierend auf der Frage 2 - wäre es somit auch zulässig, dass der Langwaffen-Tresorschlüssel im Munitionstresor (unklassifiziert) liegt, da er dort ja auch "versteckt" untergebracht ist

Danke für Eure Meinungen



Es gibt hier eine ganz klare und gesetzliche Grundlage:
WaffG, § 36, Absatz 1:
Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.


1. Nein, denn du kannst nicht sorge dafür tragen, dass unbefugte diesen finden (Kinder, Frau/Mann, Handwerker, usw.).

2. Der Schlüssel darf nur in einer gleichwertigen oder einer höherwertigen Sicherheitsstufe aufbewahrt werden, oder immer bei dir am Mann sein, was ja auch nicht immer funktioniert.

3. siehe 2, nein.


Ganz einfach, kauf dir einen 0er oder 1er KW-Tresor mit Elektronikschloss und schmeiß deine ganzen Schlüssel hinein. Hier spielt es keine Rolle ob es 1, 5 oder 100 Schlüssel sind. Somit hast du weder Gesetzesprobleme noch Gewissensbisse. Außerdem hast du zusätzlich die Möglichkeit, deine Wertsachen zu verwahren oder noch eine Kurzwaffe einzulagern. Alle anderen Lösungen sind Mist, selbst wenn es manch anderer hier vielleicht anders handhabt. Du kannst dir natürlich auch noch einen LW-Tresor mit Elektronikschloss anschaffen.

Mal so neben bei, wer Kinder hat, sollte dies sowieso tun, da KEIN Versteck Kindersicher ist, selbst in 2 Meter Höhe!!!
 
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4 Jun 2017
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:thumbdown:
Das steht bitte wo?

Ganz einfach: Wenn du den Schlüssel in deine Butterkeksdose hineinlegst, bewahrst du deine Waffen in einem "Stahlblechschrank" auf. Somit verstößt du gegen geltendes Recht. Warum? Es ist doch klar, dass ich in deine Butterkeksdose schneller rein komme als in einen 0er Schrank somit ist die Widerstandsklasse nicht mehr 0 sondern nix.

Leute diese Diskussion ist doch unnütz :no:. So lange nichts passiert kannst du deinen Schlüssel auch an dem Haken neben deinem Waffenschrank hängen. Sollte dich aber irgend jemand hinhängen oder nur anschwärzen bist du fällig und alle anderen müssen darunter leiden. Genau aus diesen idiotischen Gründen wurde das Gesetz geändert und jeder muss sich deshalb rumärgern. Wie oft ist es denn bereits passiert, dass Kinder oder Jugendliche mit Papas Waffen gespielt und mit zur Schule genommen haben oder rumgeballert haben???

Haltet euch daran und fertig. Da gibt es keinerlei Diskussionen und schon gar nicht im Forum :sad:. Wer es anders macht soll es einfach für sich behalten.
 
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3 Jan 2006
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Ganz einfach: Wenn du den Schlüssel in deine Butterkeksdose hineinlegst, bewahrst du deine Waffen in einem "Stahlblechschrank" auf. Somit verstößt du gegen geltendes Recht. Warum? Es ist doch klar, dass ich in deine Butterkeksdose schneller rein komme als in einen 0er Schrank somit ist die Widerstandsklasse nicht mehr 0 sondern nix.

Leute diese Diskussion ist doch unnütz :no:. So lange nichts passiert kannst du deinen Schlüssel auch an dem Haken neben deinem Waffenschrank hängen. Sollte dich aber irgend jemand hinhängen oder nur anschwärzen bist du fällig und alle anderen müssen darunter leiden. Genau aus diesen idiotischen Gründen wurde das Gesetz geändert und jeder muss sich deshalb rumärgern. Wie oft ist es denn bereits passiert, dass Kinder oder Jugendliche mit Papas Waffen gespielt und mit zur Schule genommen haben oder rumgeballert haben???

Haltet euch daran und fertig. Da gibt es keinerlei Diskussionen und schon gar nicht im Forum :sad:. Wer es anders macht soll es einfach für sich behalten.

Warum sollte sich jemand an deine (erfundenen) Regeln halten?
Wenn sich der Schlüssel vom 0er Schrank im A-Schrank befindet, deswegen verliert doch der 0er nicht seine Einstufung.
Merke, die von dir aufgeworfene Regel - du behauptest sogar, das sei geltendes Recht, bleibst aber den Nachweis schuldig, ist Unfug.
 

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