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Das ist aber geschummelt :sad:
Diese Aussage irritiert mich etwas..... was wissen wir hier nicht ?
Wieso kennst Du das Muffelchen so gut ?
Los, raus mit der Sprache....
Remy
Das ist aber geschummelt :sad:
Anhang anzeigen 57649 :biggrin::biggrin::biggrin::biggrin::biggrin::biggrin:
Diese Aussage irritiert mich etwas..... was wissen wir hier nicht ?
Wieso kennst Du das Muffelchen so gut ?
Los, raus mit der Sprache....
Remy
Die Invaliden reden am meisten vom Krieg :roll:
CD
......und in Wirklichkeit sehe ich so aus und keiner klaut mir einen Schlüssel aus dem Bikini :lol:
......und in Wirklichkeit sehe ich so aus und keiner klaut mir einen Schlüssel aus dem Bikini :lol:
Anhang anzeigen 57660
Mein Sachbearbeiter im Amt meinte, dass es nur zulässig wäre, den Schlüssel vom Waffentresor (z.B. den vom VDS 0 Langwaffentresor) in einem gleich oder höherwertigeren Tesor, oder "am Mann" mitzuführen.
Ich kannte es bisher so, dass der Schlüssel einfach vernünftig versteckt sein darf, oder eben am Mann mitgeführt werden muss.
So bin ich bisher davon ausgegangen, dass der Langwaffentresorschlüssel ja auch z.B. irgendwo im Munitionsbehältnis versteckt/verwahrt sein kann.
Daher meine klare Fragen:
1. darf der Tresorschlüssel auch wo versteckt werden
2. wie hoch sind die Anforderungen an das versteck
3. basierend auf der Frage 2 - wäre es somit auch zulässig, dass der Langwaffen-Tresorschlüssel im Munitionstresor (unklassifiziert) liegt, da er dort ja auch "versteckt" untergebracht ist
Danke für Eure Meinungen
WaffG, § 36, Absatz 1:Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
:thumbdown:2. Der Schlüssel darf nur in einer gleichwertigen oder einer höherwertigen Sicherheitsstufe aufbewahrt werden, oder immer bei dir am Mann sein, was ja auch nicht immer funktioniert.
Na in Post #40.:thumbdown:
Das steht bitte wo?
:thumbdown:
Das steht bitte wo?
[video=youtube;VVmmQN5YelM]https://www.youtube.com/watch?v=VVmmQN5YelM[/video]Na in Post #40.
:bye:
Ganz einfach: Wenn du den Schlüssel in deine Butterkeksdose hineinlegst, bewahrst du deine Waffen in einem "Stahlblechschrank" auf. Somit verstößt du gegen geltendes Recht. Warum? Es ist doch klar, dass ich in deine Butterkeksdose schneller rein komme als in einen 0er Schrank somit ist die Widerstandsklasse nicht mehr 0 sondern nix.
Leute diese Diskussion ist doch unnütz :no:. So lange nichts passiert kannst du deinen Schlüssel auch an dem Haken neben deinem Waffenschrank hängen. Sollte dich aber irgend jemand hinhängen oder nur anschwärzen bist du fällig und alle anderen müssen darunter leiden. Genau aus diesen idiotischen Gründen wurde das Gesetz geändert und jeder muss sich deshalb rumärgern. Wie oft ist es denn bereits passiert, dass Kinder oder Jugendliche mit Papas Waffen gespielt und mit zur Schule genommen haben oder rumgeballert haben???
Haltet euch daran und fertig. Da gibt es keinerlei Diskussionen und schon gar nicht im Forum :sad:. Wer es anders macht soll es einfach für sich behalten.