Aufbewahrung Tresorschlüssel

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Aus dem ersten "Dokument" lese ich: Hast Du Behördliche Probleme mit Waffen wende Dich nicht an Dr. jur. Horst W. Nopens aus Magdeburg.
 
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Nochmal zurück anbei 2 Dokumente die vielleicht meine Aussagen unterstreichen, da ich ja für blöd gehalten werde.

http://www.ljv-sachsen-anhalt.de/data/mediapool/neue_waffenverwaltungsvorschrift_h_w_nopens2012.pdf

http://www.jagd-bayern.de/fileadmin...08/JiB_8_12_Praxistipp_Waffenaufbewahrung.pdf


Wenn ich also unrecht hätte, woher dann diese Aussagen??? Ich bin ziemlich sicher, dass es in jedem Landesverband zu finden ist. Warum treffen diese also solch eine Aussage wenn es nicht stimmt?


Zum TRANSPORT:

Zitat:
(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2.diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

somit gilt der Transport nicht als führen, sonst bräuchte ich eine Erlaubnis.

Wenn die verlinkten Schreiben deine Quellen für Rechtsdebatten sind - lass es. Schau in die Waffengesetzverordnung und auch in das Waffengesetz und zeige mir, wo das mit den Schlüsseln steht.
Zu deinem Zitat: Lies den ganzen Text nochmal - nicht auszugsweise, versuch ihn zu verstehen und dann meldest dich wieder.
 
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Nun da uns in der Frage der Schlüsselverwahrung sowohl das Waffengesetz als auch die WaffVwV keine expliziete Anweisung gibt, ist die Disskusion darüber durchaus angebracht, sinvoll und zielführend kann sie aber nur sein wenn die Beteiligten bereit sind zu lernen, und nicht darauf bestehen anderen ihre Meinung mit Nachdruck aufzuzwingen, sollten wir einen gangbaren weg finden:cheers:

@ JJ 2017: du solltest dir vielleicht einen 2er Zahlenschloßtresor anschaffen für deine Schlüssel
 
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... da ich ja für blöd gehalten werde ...
Ähmmm ...
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ja!
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Moin!

Aus dem ersten "Dokument" lese ich: Hast Du Behördliche Probleme mit Waffen

könnte in Sachsen-Anhalt

Dr. jur. Horst W. Nopens aus Magdeburg.

Ursache selbiger sein, da er dort bei der StA arbeitet und seine (? - muss ja nicht alles "auf seinem Mist gewachsen" sein) hier im Forum schon diskutierten in Teilen sehr "kundenunfreundlichen" Auslegungen bis zu deren eventueller Klärung vor dem BVG IIRC in der Ausbildung von PVB verbreiten darf. Noch viel problematischer ist die derzeitige Besetzung der zuständigen Kammer des BVG ... :no:

@JJ_2017:
Wie oben schon angedeutet jetzt als konkrete Frage an Dich:
Den Unterschied zwischen einem Gesetzestext, einer Verordnung und einer Verwaltungsverfügung dazu kennst Du?

Viele Grüße

Joe
 
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Kann mir endlich mal jemand meine Frage beantworten?
Der Schlüssel des Schlüsseltresorschlüsseltresores wird selbstverständlich bei Neumond unter rezitieren altgermanicher Beschwörungsformeln auf einer nach Osten ausgerichteten Lichtung im Revier vergraben. Aber nicht die tote schwarze Katze vergessen sonst gilt das nicht.
 
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Moin!

.............
Ursache selbiger sein, da er dort bei der StA arbeitet und seine (? - muss ja nicht alles "auf seinem Mist gewachsen" sein) hier im Forum schon diskutierten in Teilen sehr "kundenunfreundlichen" Auslegungen bis zu deren eventueller Klärung vor dem BVG IIRC in der Ausbildung von PVB verbreiten darf.:twisted:

Noch viel problematischer ist die derzeitige Besetzung der zuständigen Kammer des BVG ... :no:
:evil::evil::evil:
@JJ_2017:
Wie oben schon angedeutet jetzt als konkrete Frage an Dich:
Den Unterschied zwischen einem Gesetzestext, einer Verordnung und einer Verwaltungsverfügung dazu kennst Du?

Viele Grüße

Joe

Manche können bzw. wollen halt nicht.:what:
 
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jungs , noch einfacher : die schlüssel sind so zu verwahren dass ein unbefugter zugriff dritter unterbunden wird . was das im einzelnen heisst lässt der gesetzgeber offen stand heute.

wenn aber die waffen weg sind und der schrank nicht aufgebrochen sondern per schlüssel geöffnet wurde habt ihr ein grosses problem .
 
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Guten Morgen,

als ich im ersten verlinkten Dokument die Formulierung "nach einhelliger Rechtsauffassung" las, hab ich abgebrochen.

Vor fünfhundert Jahren war auch einhellige Meinung und allgemein bekannt, dass sich die Sonne um die Erde dreht.

Wie die meisten von uns wissen, hat sich das als nicht haltbar erwiesen.

Es gibt Dinge/Behauptungen/Rechtsauffassungen, die sind unausrottbar; Beispiele erspare ich mir und euch, denn ich hab hier zwar Chips, aber kein Bier;
wer dennoch dahingehend masochistisch veranlagt ist, hat in diesem Forum reichlich Gelegenheit, seiner Neigung nachzugehen.

Und ja, ich frage mich gerade, ob 9x19 und Solms mit Lachkrampf oder mit durchgebrochenem Magengeschwür auf dem Boden liegen.


Waidmannsheil
mal wieder mit viel Einstein


Beuterheinländer
 
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jungs , noch einfacher : die schlüssel sind so zu verwahren dass ein unbefugter zugriff dritter unterbunden wird . was das im einzelnen heisst lässt der gesetzgeber offen stand heute.

wenn aber die waffen weg sind und der schrank nicht aufgebrochen sondern per schlüssel geöffnet wurde habt ihr ein grosses problem .

So siehts aus.

Wenn eingebrochen wurde und die Waffen sind noch da - alles gut! EGAL wo der Schlüssel zu dem Zeitpunkt war (Tresor, Keksdose, Wandhaken ...).

Wenn was passiert wird sich der Richter an den Fakten orientieren. Die Waffen wurden geklaut - der Beklaute hat eben NICHT ausreichend Sorge getragen.

Einzig denkbare Ausnahmen:
* Der Schlüssel war tatsächlich so gut oder gar noch besser gesichert als die Waffen (also tatsächlich in einem entsprechenden Tresor, sinnvollerweise dann mit Zahlenschloss).
* Der Schlüssel wurde gar nicht gefunden und die Tresore sind aufgebrochen.

ABER! Daraus eine PFLICHT zur Aufbewahrung der Schlüssel in einem Tresor abzuleiten ist eben Humbug! Das ist aus dem Gesetz nicht abzuleiten.
Es gibt genügend andere Möglichkeiten den Zugriff auf die Schlüssel zu verhindern!
Ein gutes Versteck ist eine davon.

Im Rahmen einer Aufbewahrungskontrolle geht es den Kontrolleur ganz nebenbei GAR NIX an wo sich die Schlüssel befinden, der hat die Aufbewahrung der Waffen zu kontrollieren, und sonst nix.
Genausowenig geht den was an was sonst noch im Tresor ist, oder in den Waffenkoffern daneben, solange in den Tresoren alles da ist was da sein sollte.

Gruß

Sigges
 

M29

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hallo allerseits,

natürlich ist das mit dem Schlüssel so ein Problem. Ich habe absolut kein Bock mehr auf Hüh und Hott. Verstecken ja / nein, lies das und jenes ja aber wenn, Gesetzestext Trallala ......

Meine Entscheidung ist gefallen. Ich kaufe mir ein Schrank der Klasse 1 mit Zahlenschloss basta. Bin mit allem auf der sicheren Seite.

Schlüssel rein unf feddisch. Verloren ist der Schrank nicht und über die Jahre wird wohl das eine oder andere noch dazu kommen.
Die Mehrkosten rechne ich auf die Jahre hoch und gehe eben 1-2 mal weniger zum Pizzabäcker.

Mensch Ihr haut soviel Kohle raus da amortisieren sich auf 10-20 Jahre wohl noch die 500----XXX €.

Grüße

M29
 
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hallo allerseits,

natürlich ist das mit dem Schlüssel so ein Problem. Ich habe absolut kein Bock mehr auf Hüh und Hott. Verstecken ja / nein, lies das und jenes ja aber wenn, Gesetzestext Trallala ......

Meine Entscheidung ist gefallen. Ich kaufe mir ein Schrank der Klasse 1 mit Zahlenschloss basta. Bin mit allem auf der sicheren Seite.

Schlüssel rein unf feddisch. Verloren ist der Schrank nicht und über die Jahre wird wohl das eine oder andere noch dazu kommen.
Die Mehrkosten rechne ich auf die Jahre hoch und gehe eben 1-2 mal weniger zum Pizzabäcker.

Mensch Ihr haut soviel Kohle raus da amortisieren sich auf 10-20 Jahre wohl noch die 500----XXX €.

Grüße

M29


Da hast du natürlich vollkommen recht, diesen Weg werde auch ich gehn, allerdings ist der "gangbare und vernünftige
Weg" nicht Thema dieses Fadens
Und was so ein SB haben will, sollte auch durch Normen hinterlegt sein.:cheers:
 
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27 Jul 2016
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Hei,


also wie sich die Ausgabe für eine Waffenschranks jemals amortisieren soll, ist mir ein Rätsel! ;-) (Vielleicht bei einem Einbruch, wenn meine im Safe gelagerten Goldbarren nicht gestohlen wurden?) Apropos, WO SIND MEINE GOLDBARREN?!? :unbelievable:
Allerdings hab ich es auch so wie Du gemacht: 1er und keine Gedanken mehr an irgend ein komisches Aufbewahrungsritual... :twisted:


Grüße,


Tom
 

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