Nochmal zurück anbei 2 Dokumente die vielleicht meine Aussagen unterstreichen, da ich ja für blöd gehalten werde.
http://www.ljv-sachsen-anhalt.de/data/mediapool/neue_waffenverwaltungsvorschrift_h_w_nopens2012.pdf
http://www.jagd-bayern.de/fileadmin...08/JiB_8_12_Praxistipp_Waffenaufbewahrung.pdf
Wenn ich also unrecht hätte, woher dann diese Aussagen??? Ich bin ziemlich sicher, dass es in jedem Landesverband zu finden ist. Warum treffen diese also solch eine Aussage wenn es nicht stimmt?
Zum TRANSPORT:
Zitat:(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2.diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
somit gilt der Transport nicht als führen, sonst bräuchte ich eine Erlaubnis.
Ähmmm ...... da ich ja für blöd gehalten werde ...
Und den Schlüssel vom Schlüsseltresor bewahre ich dann im Schlüsseltresorschlüsseltresor auf?
Fragen über Fragen ...
Aus dem ersten "Dokument" lese ich: Hast Du Behördliche Probleme mit Waffen
Dr. jur. Horst W. Nopens aus Magdeburg.
Der Schlüssel des Schlüsseltresorschlüsseltresores wird selbstverständlich bei Neumond unter rezitieren altgermanicher Beschwörungsformeln auf einer nach Osten ausgerichteten Lichtung im Revier vergraben. Aber nicht die tote schwarze Katze vergessen sonst gilt das nicht.Kann mir endlich mal jemand meine Frage beantworten?
Moin!
.............
Ursache selbiger sein, da er dort bei der StA arbeitet und seine (? - muss ja nicht alles "auf seinem Mist gewachsen" sein) hier im Forum schon diskutierten in Teilen sehr "kundenunfreundlichen" Auslegungen bis zu deren eventueller Klärung vor dem BVG IIRC in der Ausbildung von PVB verbreiten darf.:twisted:
Noch viel problematischer ist die derzeitige Besetzung der zuständigen Kammer des BVG ... :no:
:evil::evil::evil:
@JJ_2017:
Wie oben schon angedeutet jetzt als konkrete Frage an Dich:
Den Unterschied zwischen einem Gesetzestext, einer Verordnung und einer Verwaltungsverfügung dazu kennst Du?
Viele Grüße
Joe
blablabla
Zum TRANSPORT:
noch mehr Blabla
jungs , noch einfacher : die schlüssel sind so zu verwahren dass ein unbefugter zugriff dritter unterbunden wird . was das im einzelnen heisst lässt der gesetzgeber offen stand heute.
wenn aber die waffen weg sind und der schrank nicht aufgebrochen sondern per schlüssel geöffnet wurde habt ihr ein grosses problem .
hallo allerseits,
natürlich ist das mit dem Schlüssel so ein Problem. Ich habe absolut kein Bock mehr auf Hüh und Hott. Verstecken ja / nein, lies das und jenes ja aber wenn, Gesetzestext Trallala ......
Meine Entscheidung ist gefallen. Ich kaufe mir ein Schrank der Klasse 1 mit Zahlenschloss basta. Bin mit allem auf der sicheren Seite.
Schlüssel rein unf feddisch. Verloren ist der Schrank nicht und über die Jahre wird wohl das eine oder andere noch dazu kommen.
Die Mehrkosten rechne ich auf die Jahre hoch und gehe eben 1-2 mal weniger zum Pizzabäcker.
Mensch Ihr haut soviel Kohle raus da amortisieren sich auf 10-20 Jahre wohl noch die 500----XXX €.
Grüße
M29