Verankerung Tresor

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Gehe nicht zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst.

Durch so eine Genehmigungsermächtigung durch dich sind sie auf komische Gedanken gekommen.
Ein weiser Satz :thumbup:

Das Ordnungsamt wär kein Ordnungsamt, wenn es nicht an jedem Sachverhalt was zu meckern hätte sobald man es um seine Meinung bittet. Das ist ja auch der einzige Grund warum diese Einrichtung überhaupt existiert, Nomen est Omen :roll:

Mit "Ordnung" hat das natürlich gar nix zu tun, ich will gar nicht wissen wie viele Rechtsauffassungen allein in einem einzigen Bundesland kursieren.
 
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was für eine Diskussion...:no:

ich habe meinen Schrank unter 200kg mit Schrauben an die Wand und in den Boden befestigt, das Ding steht da ewig und ich erspare mir jede Diskussion. Wenn irgendein SB nen schlechten Tag hat, erklärt er mich sonst noch für unzuverlässig und dann ist ein Problem da.

Man hat bereits ein Problem wenn man versehentlich mal Patronen in der Tasche hat und nicht zur Jagd geht und hier geht es um sichere Aufbewahrung im Haus. Das Vieles rechtlich - freundlich gesagt - fragwürdig ist und noch mehr politisch motiviert, ist klar - nur im Streitfall bekommt die Behörde meist Recht.

Warum noch? Beim Umzug hat ein (!!) Möbelpacker das Ding (150 kg) alleine die Treppe runtergetragen. Also mit Haltegurte. Wenn also mal jmd einbricht, tragen den zur Not auch 2 oder 3 Personen raus und dass ist dann echt Mist. Also lieber 4 Löcher und Ruh ist.

Habe mal die Polizei im Haus gehabt, die das Haus auf Sicherheit überprüft haben. Kann ich nur empfehlen. Habe ihm alles gezeigt. Er meinte nur, wenn die wollen kriegen die alles auf, aber ein verankerter Schrank dauert und das riskieren die meist nicht.

Es geht mir einzig allein um mögliche Folgeprobleme und nicht ums Prinzip. Also "4 Löcher versus Granatenärger"
 
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@uihh

Vorab, ich hab das nicht alles gelesen.

Bei vielen Tresoren (auch bei meinem) ist die Verankerung gar kein Thema, die Tür ist nämlich so schwer, dass
der ganze (leere) Schrank nach vorne kippt, wenn die Tür voll auf ist.
Schon deshalb habe ich es getan.
Außerdem, wem schadet es.... lediglich über die richtige Wahl (Schwerlastanker, Verbundmörtel.usw.) muß man sich
in Zusammenhang mit den vorhandenen Mauerwerk Gedanken machen.

Remy
 
M

MeierHans

Guest
...aber ein verankerter Schrank dauert und das riskieren die meist nicht...

...ein unverankerter Schrank selber Bauart dauert noch länger, also riskieren sie das erst recht nicht.

Und zum Thema "raustragen": Das ist - nachweislich - schon wie oft vorgekommen?
Die Fachkräfte für Eigentumsumverteilung kommen - nach Aussage des Kriminalers meines geringsten Mißtrauens (35 Jahre Einbruchsdezernat) - in 98% der Fälle allein, suchen fast immer nur Geld und Edelmetall und -steine (vulgo Schmuck) und geben sich selbst für einen Bruch, incl. Überwindung der Gebäudehülle, max. 10 Minuten Zeit.

Dann hauen sie ab. In Ballungsgebieten vorzugsweise mit dem ÖPNV.

Das Hereintragen eines Tresors in die S-Bahn würde wohl auffallen.
 
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...ein unverankerter Schrank selber Bauart dauert noch länger, also riskieren sie das erst recht nicht.

Und zum Thema "raustragen": Das ist - nachweislich - schon wie oft vorgekommen?
Die Fachkräfte für Eigentumsumverteilung kommen - nach Aussage des Kriminalers meines geringsten Mißtrauens (35 Jahre Einbruchsdezernat) - in 98% der Fälle allein, suchen fast immer nur Geld und Edelmetall und -steine (vulgo Schmuck) und geben sich selbst für einen Bruch, incl. Überwindung der Gebäudehülle, max. 10 Minuten Zeit.

Dann hauen sie ab. In Ballungsgebieten vorzugsweise mit dem ÖPNV.

Das Hereintragen eines Tresors in die S-Bahn würde wohl auffallen.

So ein bisserl Tresor am Uhrenketterl - das fällt gar nicht auf.
Es geht in dem Faden nicht darum, wer seinen Tresor andübelt oder warum, sondern um die von einem "Amt" willkürliche und ungerechtfertigte
Auslegung eindeutiger Gesetzestexte (im Gesetzestext ist kein Spielraum für Auslegungen).
Es sind mir auch die Ängste, Probleme mit der Obrigkeit zu bekommen wenn Waffen, abhanden gekommen durch hohe kriminelle Energie Dritter (Einbruch, Raub etc.) unbegreiflich. Da gibt es diesbezüglich keine Probleme (Zuverlässigkeit usw.).
 
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Es geht in dem Faden nicht darum, wer seinen Tresor andübelt oder warum, sondern um die von einem "Amt" willkürliche und ungerechtfertigte
Auslegung eindeutiger Gesetzestexte (im Gesetzestext ist kein Spielraum für Auslegungen).

Von der Behörde keinerlei Auflagen ....vor 20 Jahren....

Remy
 
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8.928
Ich blinke auch auf Feld- und Waldwegen wenn mich keiner sieht.
Ich bezweifle aber, dass es dadurch Pluspunkte beim nächsten Blitzer gibt.
Meine A-und B-Schränke sind auch mit der Wand und untereinander verschraubt. Bei dem Kurzwaffenwürfelchen muss ich es und das Amt weiss es, bei den LW-Schränken habe ich es einfach so gemacht und es keinem verraten.
 
M

MeierHans

Guest
Die meisten Fleißsternchen erhält man übrigens, wenn man seine Waffen bei der Waffenbehörde zur Verschrottung abgibt.;-)
 
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9 Aug 2007
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Ich weiß, ist nen Traum.

Aber ich fände es angemessen, wenn die SBs entweder Jäger oder Sportschütze sein müssten, um die Stelle zu bekleiden.
Meinen SB habe ich mal danach gefragt. Antwort: Auf dieser Stelle sind primär Verwaltungsrecht und erst danach Jagd- bzw. Waffengesetz relevant. Um keine Interessenkollisionen aufkommen zu lassen, hat die Leitung der Behörde entschieden, daß SB auf dieser Stelle weder Jäger noch Sportschützen sein dürfen. Die einschlägigen Gesetze und Verwaltungsvorschriften müsse man natürlich kennen.

Klaas
 
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Spontan fällt mir zum Thema der Satz ein "Alles was Sie sagen [schreiben], kann gegen Sie verwendet werden." Insofern greift bei mir die Lösung, nur zu äußern, was ich gefragt werde, und das möglichst nur mündlich. Das gilt ganz speziell für Fragen und Sachlagen im Bereich des Waffenrechts! (Wie heißt es doch schon auf der Titelseite dieses Forums: "schnell kommt man in Teufels Küche..." ) :sad:

Meines Wissens muss man den Vollzug des Tresorkaufs und dessen Aufstellung nur nach Aufforderung der Behörde melden. Also würde ich im Interesse der Diplomatie wohl nicht in eine Diskussion einsteigen, sondern freundlich und unverbindlich bleiben. Die Behörde bzw. deren Mitarbeiter sollten dann schon die gültige Rechtsnorm benennen können, auf deren Grundlage sie angeblich argumentieren.

Fakt ist natürlich, dass weiterhin laut Waffengesetz KEINE Verankerung bei Nuller-Schränken mit <10 Waffen besteht.
Ich glaube auch, dass die in diesem Thread beklagte Behörde bzw deren Sachbearbeiter ihren Ermessensspielraum überschritten haben (wenn sie überhaupt einen haben, was ich als Nicht-Jurist nicht weiß, schon gar nicht aus dem Stegreif).

Jetzt jedoch die zuständigen Sachbearbeiter auf diese Sachlage "festzunageln", heißt Gesichtsverlust für diese und verhärtet unnötig die Fronten.
 

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