Verankerung Tresor

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Ich weiß, dass es dieses Thema hier schon gibt, doch ärgere ich mich gerade über meine zuständige Waffenbehörde.

Hab denen gestern kurz gemailt, welches Modell von neuem Waffenschrank ich erwerben möchte (Widerstandsgrad 0 nach EN1143-1 mit rund 160kg), damit es ggf. keine Probleme mit der Anerkennung des Waffenschranks gibt.

Heute nun bekomme ich folgende Rückantwort:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

Waffenschränke mit der Norm EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, bzw. N entsprechen der geforderten Norm nach dem neuen Waffengesetz. In diesem Tresor (Gewicht <200kg) dürfen maximal 5 Kurzwaffen und eine unbeschränkte Anzahl von Langwaffen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung von Munition zusammen mit den Waffen ist erlaubt. Der Tresor muss an der Wand oder am Boden befestigt werden. Ein entsprechender Nachweis über die vorhandene Norm des Tresors und der Verankerung ist durch Rechnung bzw. Fotos nachzuweisen.

Auf Anruf mit Nachfrage, wo im Gesetzt denn bitte steht, dass ich diesen verankern muss, bekomme ich erklärt, dass das so im Gesetzt nirgends steht. Man ist dort aber der Meinung, dass im Gesetz steht, dass die Waffen ausreichend gegen Wegnahme gesichert werden müssen, und dies in einem Tresor unter 200kg nicht gegeben ist.

Klar ... jetzt könnte ich wieder mit Juristerei gegenüber dem Amt anfangen, doch mich kotzt das echt an ...
 
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Würde es darauf ankommen lassen...
Das kriegen die doch eh nicht durchgezogen.

Oder es macht dir nix aus, zu Hause mehr Löcher in Wände zu bohren als nötig.
 
A

anonym

Guest
Gehe zum Schraubendealer des geringsten Misstrauens
Erwerbe 2 8er Schrauben mit Güte 10,9
Schneide diese aif 2-3 cm zurück
Fixiere sie in 2 passenden Löcher mit Knete und Kleber.

sieht aus wie verschraubt, hält aber nicht.



(edit meint, die Schrauben so anbringen, dass auch was da ist, wo sie halten könnten, nicht das die im Freiem rauskommen)
 
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Moin!

Kleine Frage: wenn Du weisst, dass wir das Thema nicht zum ersten Mal behandeln, warum schreibst Du dann nicht einfach "mein SB ist ausbildungsbedürftig!" im "Frust und Ärger"-Faden und liesst die schon vorhandenen Fäden zu den ganzen Themen durch, die Dein SB nicht kapiert hat, statt hier dieselben Fässer wieder auf zu machen? Sorry, das ist für einenForums-Altgedienten wie Dich unter Deiner Würde.:sad:

Viele Grüße

Joe
 
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Hi,

vielleicht ist man auch der Meinung wenn ich das Haus verlasse muß ein Security mein Haus bewachen damit nix abhanden kommt.
:no::no::no:

Ich würde den Tresor einfach hinstellen, habe ich auch schon so gemacht, und der Behörde mal machen lassen.

Die schreiben selber das das nicht im Gesetz steht, warum sollen die sich auf einen Rechtstreit einlassen.

Gruß
voyager
 
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Erst Aufbewahrung von 5 KW genehmigen und dann dafür Regeln für Aufbewahrung von bis zu 10 KW fordern,
die spinnen doch.

Hängt jetzt vom allgemeinen Verhältnis zur Behörde ab und wie weit Du gewillt bis zu gehen,
aber da hilft im Zweifel nur die Forderung eines rechtsmittelfähigen Bescheides inkl. nachfolgender Klage.

Edith meint: Da war der Hohlweglauerer etwas schneller... ;-)
 
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Würde es darauf ankommen lassen...
Das kriegen die doch eh nicht durchgezogen.

Oder es macht dir nix aus, zu Hause mehr Löcher in Wände zu bohren als nötig.

was mich viel mehr als Löcher zu bohren stört ist, dass das Amt da schon wieder versucht ihr eigenes Süppchen zu kochen.

Gemäß Telefonat argumentieren die nun, dass die Waffen gegen Wegnahme zu sichern sind und dies bei Schränke unter 200kg (oder gleichwertiger Verankerung) nicht gegeben ist.

Ich schreibe denen nun, dass das Gesetz verlangt, dass die Waffen gegen Wegnahme gesichert werden, weshalb dadurch erfolgt, dass die Waffen in einem gesetzeskonformen Tresor gelagert werden.

Zudem würde dann die Regelung (Widerstandsgrad 0 unter 200kg maximal 5KW / über 200kg 10KW) keinen Sinn ergeben, da bei einer Verankerungspflicht automatisch jeder Schrank mit Widerstandsgrad 0 die 200kg Grenze überschreiten würde.
 

tar

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Für so einen Quatsch gibts ja den vom DSB angeleierten 10 EUR Rechtsschutz.

>Hab denen gestern kurz gemailt, welches Modell von neuem Waffenschrank ich erwerben möchte (Widerstandsgrad 0 nach EN1143-1 mit rund 160kg),
>damit es ggf. keine Probleme mit der Anerkennung des Waffenschranks gibt.

Ja siehste, hättest du das mal nicht gemacht -> gehen nicht zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst.
Durch so eine Genehmigungsermächtigung durch dich sind sie auf komische Gedanken gekommen.
Wüsste nicht welche Probleme es hätte geben sollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Moin!

Nicht schriftlich ein Telefonat diskutieren! Melde denen das Typenschild vom Tresor, mit Hinweis auf den entsprechenden Passus im WaffG, ("... weise ich hiermit die sichere Aufbewahrung gem. § ... WaffG nach.") und fertig. Keine Diskussion! Wenn die nachfordern willst Du erstmal einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" (sofern die Nachforderung nicht schon einen darstellt) und dann bekommen die anschleissend, wenn sie so dumm sind den anzufertigen, Post von Deinem Anwalt. Aber nach dem, was Du schilderst, ist Dein SB anscheinend völlig unwissend und überfordert. Da diskutiert man nicht, dem gibt man Zeit, das schriftlich auszufertigen, dabei muss der wenigstens etwas nachdenken und kommt vielleicht zur Besinnung. Wenn nicht, dann hast Du wenigstens was belastbares in der Hand, nicht nur ein "am Telefon hat der aber gesagt".

Viele Grüße

Joe
 
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Moin!

Die grundlegende Beherrschung der deutschen Sprache inklusive der Grammatik ist m. W. immer noch Grundvoraussetzung für eine Einstellung im Verwaltungsbereich einer deutschen Kommune. Da dürften solche Fehlinterpretationen nicht aufkommen, zumal das schriftlich in Hochdeutsch fixiert ist und nicht in irgendeinem Kauderwelsch a.k.a Dialekt.

Viele Grüße

Joe
 
A

anonym

Guest
Moin!

......................................... Da dürften solche Fehlinterpretationen nicht aufkommen, zumal das schriftlich in Hochdeutsch fixiert ist und nicht in irgendeinem Kauderwelsch a.k.a Dialekt.

Viele Grüße

Joe

Das glaubst Du doch wohl selbst nicht. Bei mir hat sich die SB aufgeregt, dass der Waffenhändler nicht daz geschrieben hat was das für eine Langwaffe ist. Als ich dann meinte Repetierer, war die Aussage - sie könne das ja nicht wissen. Daraufhin ergänzte ich noch "Geradezugrepetierer", was dann dem offensichtlichem auch jagenden jungen SB Kollegen ein Grinsen ins Gesicht zauberte. Ich dachte vorher, die kennen sich auf so einer Behörde voll aus. :no:
 
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Moin!

Das sind zwei verschiedene Dinge! Niemand muss oder kann eine komplette Marktübersicht haben und wissen, dass ein S303 ein Selbstlader, ein S101 aber ein Repetierer ist. Gerade wenn die Leute neu in dem jeweiligen Job sind wäre es auch unfair, das zu erwarten. Aber jeder SB sollte in der Lage sein, die Struktur eines normalen Satzes zu verstehen.

Viele Grüße

Joe
 
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Ich weiß, ist nen Traum.

Aber ich fände es angemessen, wenn die SBs entweder Jäger oder Sportschütze sein müssten, um die Stelle zu bekleiden.
 

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