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Ich weiß, dass es dieses Thema hier schon gibt, doch ärgere ich mich gerade über meine zuständige Waffenbehörde.
Hab denen gestern kurz gemailt, welches Modell von neuem Waffenschrank ich erwerben möchte (Widerstandsgrad 0 nach EN1143-1 mit rund 160kg), damit es ggf. keine Probleme mit der Anerkennung des Waffenschranks gibt.
Heute nun bekomme ich folgende Rückantwort:
Auf Anruf mit Nachfrage, wo im Gesetzt denn bitte steht, dass ich diesen verankern muss, bekomme ich erklärt, dass das so im Gesetzt nirgends steht. Man ist dort aber der Meinung, dass im Gesetz steht, dass die Waffen ausreichend gegen Wegnahme gesichert werden müssen, und dies in einem Tresor unter 200kg nicht gegeben ist.
Klar ... jetzt könnte ich wieder mit Juristerei gegenüber dem Amt anfangen, doch mich kotzt das echt an ...
Hab denen gestern kurz gemailt, welches Modell von neuem Waffenschrank ich erwerben möchte (Widerstandsgrad 0 nach EN1143-1 mit rund 160kg), damit es ggf. keine Probleme mit der Anerkennung des Waffenschranks gibt.
Heute nun bekomme ich folgende Rückantwort:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
Waffenschränke mit der Norm EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, bzw. N entsprechen der geforderten Norm nach dem neuen Waffengesetz. In diesem Tresor (Gewicht <200kg) dürfen maximal 5 Kurzwaffen und eine unbeschränkte Anzahl von Langwaffen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung von Munition zusammen mit den Waffen ist erlaubt. Der Tresor muss an der Wand oder am Boden befestigt werden. Ein entsprechender Nachweis über die vorhandene Norm des Tresors und der Verankerung ist durch Rechnung bzw. Fotos nachzuweisen.
Auf Anruf mit Nachfrage, wo im Gesetzt denn bitte steht, dass ich diesen verankern muss, bekomme ich erklärt, dass das so im Gesetzt nirgends steht. Man ist dort aber der Meinung, dass im Gesetz steht, dass die Waffen ausreichend gegen Wegnahme gesichert werden müssen, und dies in einem Tresor unter 200kg nicht gegeben ist.
Klar ... jetzt könnte ich wieder mit Juristerei gegenüber dem Amt anfangen, doch mich kotzt das echt an ...