Verankerung Tresor

A

anonym

Guest
Es reicht ja auch schon sich ein bisschen dafür zu interessieren was man 8 Std. am Tag in seinem Job da so macht. Bei jemandem der neu ist kann ich das ja verstehen, aber wenn ich das schon x mal eingetragen habe, sollte ich mich doch mal fragen was das eigentlich ist was ich da in die WBK eintrage. Aber es ist, denke ich müsig, sich darüber aufzuregen. Ich hatte die Diskussion zum Glück nicht, da mein Schrank 300 kg wiegt.
 
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Ich weiß, ist nen Traum.

Aber ich fände es angemessen, wenn die SBs entweder Jäger oder Sportschütze sein müssten, um die Stelle zu bekleiden.
Vergiss es!
Dann kennt der Sportschütze nur seine Vorgaben und will die auf Jäger auch anwenden...
Das Thema Verankerung hatte ich mit meinem Kumpel auch schon des Öfteren und er ist auch der Meinung, dass ein Schrank unter 200kg angeschraubt werden muss.....
 
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Moin!

Kleine Frage: wenn Du weisst, dass wir das Thema nicht zum ersten Mal behandeln, warum schreibst Du dann nicht einfach "mein SB ist ausbildungsbedürftig!" im "Frust und Ärger"-Faden und liesst die schon vorhandenen Fäden zu den ganzen Themen durch, die Dein SB nicht kapiert hat, statt hier dieselben Fässer wieder auf zu machen? Sorry, das ist für einenForums-Altgedienten wie Dich unter Deiner Würde.:sad:

Viele Grüße

Joe

Du hast schön recht, doch in meiner "Rage" hab ich nun diesen Thread gestartet um mich etwas auszukotzen.

Bin einfach sauer, dass die mir sogar am Telefon dazu sagen, dass das so nicht im Gesetzt steht, doch die es einfach fordern ... dies abgeleitet aus der Verpflichtung die Waffen ausreichend gegen Wegnahme zu sichern.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Du hast schön recht, doch in meiner "Rage" hab ich nun diesen Thread gestartet um mich etwas auszukotzen.

....

ich wundere mich eher darüber, dass @Mohawk sich darüber so echaufiert :lol:


Falls Jemand mit den Stichworten "Verankerung Tresor" die SuFu füttert, wird er hoffentlich auf Deinen Thread stoßen und für sich nützliche Informationen daraus ziehen können.. sofern er Nutzer der SuFu ist :twisted:

Im Frust und Ärger Thread geht das Thema sang und klanglos unter, bis zum St.Nimmerleinstag, an dem der geneigte Thread-Exhumierer danach sucht und vielleicht fündig wird.

Mit unserer SuFu hier erlangt er aber vermutlich eher einen Lotto 6er.. falls er Lotto spielt :twisted:

Für mich ist es lustig, das Ding mit zu verfolgen.

Hinsichtlich Behörden gilt für mich aber ausschließlich nur einen Weg: Wer schreibt, der bleibt !



Momentan ärgere ich mich über unsere Behörde auch ein wenig.... weil nichts, aber auch wirklich nichts, weiter ging und einer die Verantwortlichkeit auf den Anderen schiebt :thumbdown:
 
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Hab denen gestern kurz gemailt, welches Modell von neuem Waffenschrank ich erwerben möchte (Widerstandsgrad 0 nach EN1143-1 mit rund 160kg), ...

Heute nun bekomme ich folgende Rückantwort:

... und dies in einem Tresor unter 200kg nicht gegeben ist.

Klar ... jetzt könnte ich wieder mit Juristerei gegenüber dem Amt anfangen, doch mich kotzt das echt an ...


Spiel den Ball zurück !

Setzt ein nettes Schreiben auf, mit dem Du dem Sachbearbeiter mitteilst, das Du ca. 4 Liter Blei ( ca. 40 Kilo ) in den Schrank legst / verschraubst. Zu einer Kontrolle sollte der Prüfer dann bitte eine Waage mitbringen um sich damit vom Gesamtgewicht ( Typenschild & Blei ) zu überzeugen.

Auf die Antwort bin ich gespannt !


Ggf. lässt sich Die Tür auf der Innenseite aufschrauben und das Blei dort platzieren. So nimmt es keinen weitern Platz weg.
 
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nachdem ich die Argumentation (warum der Schrank verankert werden muss), bisher nur telefonisch von einer Kollegin bekommen habe, werde ich den Sachbearbeiter, welcher mir die Mail geschickt hat, nun nochmals anschreiben und fragen, warum der Schrank verankert werden muss.

wenn er dabei bleibt und sich vermutlich auf die "Pflicht zur Sicherung gegen Wegnahme" beruft, dann bekommt er diese Antwort mit der Bitte um eine rechtsmittelfähige Antwort.

Sehr geehrter Herr xxxxx,

danke für Ihre Antwort, welche ich aberbezüglich der Verankerungspflicht nicht nachvollziehen kann, da sichaus dem Waffengesetzgesetz keine grundsätzliche Verankerungspflichtfür Waffenschränke ergibt.

Dies grundsätzlich aus derVerpflichtung abzuleiten, dass Waffen gegen Wegnahme zu sichern sind,ist für mich ebenfalls nicht ersichtlich, denn wäre dem so, müssteder Gesetzgeber nicht zwischen Waffenschränken mit einem Gewicht vonunter 200kg und über 200kg unterscheiden. Bei einer grundsätzlichenVerankerungspflicht unter 200kg, würde faktisch jeder Waffenschrankdurch seinen Verankerung einem Schrank von über 200kg entsprechen.

Dies wird wiederum dadurch deutlich, dass der Gesetzgeberfür B-Schränke mit unter 200kg eine Verankerung gleichwertig 200kgfordert, wenn darin mehr als 5 KW aufbewahrt werden sollten. ImUmkehrschluss bedeutet dies, dass für unter 200kg keinenVerankerungspflicht besteht.

Bei Waffenschränken derNorm EN1143-1 Widerstandsgrad 0, wird aber wiederum vom Gesetzgeberzwischen Schränken mit unter 200kg (maximal 5KW) und über 200kg(maximal 10KW) unterschieden (identisch den alten B-Schränken). FürWaffenschränken der Norm EN1143-1 Widerstandsgrad 1 wird zudem garkeine Gewichtvorgabe gefordert, darin jedoch KWs in beliebiger Anzahlgelagert werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxx
 
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Für so einen Quatsch gibts ja den vom DSB angeleierten 10 EUR Rechtsschutz.

>Hab denen gestern kurz gemailt, welches Modell von neuem Waffenschrank ich erwerben möchte (Widerstandsgrad 0 nach EN1143-1 mit rund 160kg),
>damit es ggf. keine Probleme mit der Anerkennung des Waffenschranks gibt.

Ja siehste, hättest du das mal nicht gemacht -> gehen nicht zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst.
Durch so eine Genehmigungsermächtigung durch dich sind sie auf komische Gedanken gekommen.
Wüsste nicht welche Probleme es hätte geben sollen.
War auch mein erster Gedanke, sorrry an den TS. Diesen o. a. Satz kann man gar nicht dick genug markieren.
Wir haben schon soooo viele Regulatorien, die es (oft sinnloserweise) zu beachten gilt, weshalb da noch die Behörde auch noch freiwillig um Genehmigung eines ordnungsgemäß zertifizierten Nuller-Schranks anfragen...?
Bei meiner unangemeldeten Kontrolle war die Verankerung auch ein Thema, aber laut Kontrolleuren nur "wünschenswert", aber kein Grund zur Beanstandung, eben weil nicht gesetzesrelevant...
 
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@uihhh
der erste Satz Deines Anschreibens reicht vollkommen!;-)
 
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War auch mein erster Gedanke, sorrry an den TS. Diesen o. a. Satz kann man gar nicht dick genug markieren.
Wir haben schon soooo viele Regulatorien, die es (oft sinnloserweise) zu beachten gilt, weshalb da noch die Behörde auch noch freiwillig um Genehmigung eines ordnungsgemäß zertifizierten Nuller-Schranks anfragen...?
Bei meiner unangemeldeten Kontrolle war die Verankerung auch ein Thema, aber laut Kontrolleuren nur "wünschenswert", aber kein Grund zur Beanstandung, eben weil nicht gesetzesrelevant...

ist schnell erklärt ... ich kenne mich mit den neuen EN1143-1 Normen nicht aus ... nur mit den alten A/B/C2F und den VDS Normen.

Um mir jetzt nicht auf doof einen falschen Schrank zu kaufen, habe ich einfach im Amt per Mail angefragt, ob der von mir nun angedachte Schrank mit seiner Klassifizierung ausreichend ist.

Darauf kam dann "ja" ... "muss verankert" werden.
 
M

MeierHans

Guest
...
1. Auf Anruf mit Nachfrage, wo im Gesetzt denn bitte steht, dass ich diesen (Waffentresor) verankern muss, bekomme ich erklärt, dass das so im Gesetzt nirgends steht.
2. Man ist dort aber der Meinung,
3. dass im Gesetz steht, dass die Waffen ausreichend gegen Wegnahme gesichert werden müssen, und dies in einem Tresor unter 200kg nicht gegeben ist...

ad 1. Ein Lichtstreif am Horizont! Wenigstens kenn der Kasper das Gesetz (zumindest ansatzweise).

ad 2. a) Wer ist "man"? b) Wo ist "dort"? und c) Unabhängig von "man" und "dort" ist es so maßgeblich wie der umfallende Sack Reis, welcher Meinung "man" "dort" ist. Mitarbeiter einer Behörde haben keine Meinung zu haben, sondern geltendes Recht umzusetzen.

ad 3. Im Gesetz steht, dass Waffen ausreichend gegen Wegnahme gesichert sein müssen. Im Gesetz steht nicht, dass und inwiefern ein Tresor gegen Wegnahme gesichert sein muss (außer ab einer bestimmten Anzahl von Waffen).

In Deinem vorformulierten Schreiben alles bis auf die Anrede und den ersten Satz streichen. Lass die kommen, wenn sie wollen, aber verschieß nicht gleich Dein Pulver.
 
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@uihhh
der erste Satz Deines Anschreibens reicht vollkommen!;-)

Stimmt, weshalb ich nun auch zuerst nachfolgende Mail zurückgeschickt habe ;-)

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

danke für Ihre Antwort.

Bitte teilen Sie mir mit, warum ein Waffenschrank der Widerstandsklasse 0 EN1143-1 verankern werden muss.

Eine Verankerungspflicht kenne ich nur für B-Schränke unter 200kg, wenn darin mehr als 5 KW gelagert werden sollen.

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Richtlinien DSB/Waffenaufbewahrung_17-07.pdf

Mit freundlichen Grüßen
 
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ad 1. Ein Lichtstreif am Horizont! Wenigstens kenn der Kasper das Gesetz (zumindest ansatzweise).

ad 2. a) Wer ist "man"? b) Wo ist dort? und c) Unabhängig von "man" und "dort" ist es so maßgeblich wie der umfallende Sack Reis, welcher Meinung "man" "dort" ist. Mitarbeiter einer Behörde haben keine Meinung zu haben, sondern geltendes Recht umzusetzen.

ad 3. Im Gesetz steht, dass Waffen ausreichend gegen Wegnahme gesichert sein müssen. Im Gesetz steht nicht, dass und inwiefern ein Tresor gegen Wegnahme gesichert sein muss (außer ab einer bestimmten Anzahl von Waffen).

In Deinem vorformulierten Schreiben alles bis auf die Anrede und den ersten Satz streichen. Lass die kommen, wenn sie wollen, aber verschieß nicht gleich Dein Pulver.

genau so ist ... und ich habe die ja am Telefon klar gefragt, woher sie die Verankerungspflicht ableiten, da diese nicht im Gesetzt steht.

Antwort ... sie müssen die Waffen gegen Wegnahme sichern und das ist bei unter 200kg nicht der Fall, da man dann den Tresor einfach wegtragen könnte.

Uns ist allen klar, dass das Unsinn ist, doch die sagen das sogar noch dazu, dass das zwar nicht im Gesetz gefordert ist, sie jedoch der Auffassung sind.

Dazu finde die SB dann noch an zu argumentieren, dass Versicherungen sogar fordern, dass Tresore mit einer Verankerung gleichwertig 1000kg zu verankern sind, was schon sein mag, doch das ist rein Versicherungsbedinungen der Versicherer auf Wertsachen bezogen, und hat null mit dem Waffengesetz zu tun.

Und meine Rage ist eben genau dadurch entstanden, dass meine Behörde sogar noch so unverdrossen argumentiert, dass es zwar nicht im Gesetz steht, doch "man" eben der Auffassung ist, dass grundsätzlich unter 200kg verankert werden muss.
 

tar

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Meint ihr die Frage geht wieder bis zum Bundesverwaltungsgericht? :roll:
 
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Moin!

Wenn man weiter so vorgeht besteht dieses Risiko.

@Uihhh:
NICHT diskutieren :no: auch wenns schwerfällt. Gesetzesgemäßen Vollzug anzeigen und dann kommen lassen.

Viele Grüße

Joe
 

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