Verankerung Tresor

G

Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Wenn er diese Vorgaben denn wenigstens kennen würde. Wie oft erlebt man das sich irgendwelcher Dummfug (wie z.Bsp. das Schloss am Futteral) als Weisheit etabliert hat....
nun, es wird in der WaffVvV zumindest empfohlen. Findet somit schriftlich eine Erwähnung.

Dieser Empfehlung kann man folgen, oder auch nicht.
Mir doch egal, häng ich halt ein Schloss dran. Wen juckts...

Der Vergleich zum Tresor allerdings, der passt nicht dazu.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Spiel den Ball zurück !

...


Ggf. lässt sich Die Tür auf der Innenseite aufschrauben und das Blei dort platzieren. So nimmt es keinen weitern Platz weg.

dann musst man nur aufpassen, dass dieses Zusatzgewicht der Türe nicht zum nach vorne Kippen des Tresores führt, wenn man die Türe ganz öffnet.

Somit sind wir wieder beim dann mit Sicherheit notwendigen Verschauben des Tresores mit der Wand :twisted: ;-)
 
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Moin!

Wenn man weiter so vorgeht besteht dieses Risiko.

@Uihhh:
NICHT diskutieren :no: auch wenns schwerfällt. Gesetzesgemäßen Vollzug anzeigen und dann kommen lassen.

Viele Grüße

Joe

Hallo Joe!

Normal ja, doch wenn ich eines nicht brauche, dann Streitigkeiten und Ärger. Allerdings hat meine Gutmütigkeit auch irgendwo seine Grenzen.
 
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Für so einen Quatsch gibts ja den vom DSB angeleierten 10 EUR Rechtsschutz.

>Hab denen gestern kurz gemailt, welches Modell von neuem Waffenschrank ich erwerben möchte (Widerstandsgrad 0 nach EN1143-1 mit rund 160kg),
>damit es ggf. keine Probleme mit der Anerkennung des Waffenschranks gibt.

Ja siehste, hättest du das mal nicht gemacht -> gehen nicht zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst.
Durch so eine Genehmigungsermächtigung durch dich sind sie auf komische Gedanken gekommen.
Wüsste nicht welche Probleme es hätte geben sollen.

danke für den Link ... hab alles geklärt und gleich abgeschlossen ... finde ich super fair für 10€ im Jahr :thumbup:
 
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http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues Waffenrecht/DSB_Poster_A4.pdf

*Liegt das Gewicht des Behältnisses oder eine gleichwertige Verankerung...........



Das wird dann wahrscheinlich so ausgelegt. Habe noch mehr solcher Merkblätter wo auch gezielt auf die Verankerung bei unter 200 kg hingewiesen wird.

Also das DSB-Plakat finde ich jetzt sogar mal recht eindeutig in Sachen Verankerung:



*Liegt das Gewicht des Behältnisses oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss über 200 kg, dürfen bis 10 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden, liegt es
unter 200 kg, dann dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden.


Anders ausgedrückt:

Wenn Schrank kaum oder gar nicht fortzubewegen ist (Gewicht > 200 kg oder Verankerung) -> bis 10 Kurzwaffen.
Wenn das jedoch nicht gegeben ist, dann halt nur bis zu 5 Kurzwaffen. Tja.

Weiss nicht, wie man da eine allgemeine Verankerungspflicht raus/reinlesen kann...
 
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Ich verstehe das nicht! Habe letzten Sommer auch einen neuen Schrank bestellt. Alle Hersteller/Verkäufer haben bei Grad 0 auf eine zusätzliche Befestigung hingewiesen. Grad 1 ist jenseits der 200kg angesiedelt und muss nicht befestigt werden. 2 x gebohrt und verschraubt und alles schick.
Man kann seinen SB aber auch nerven und sich wie ein Querulant verhalten. Dann kommt demnächst eventuell ein SB zum Hausbesuch und wird definitiv etwas finden.
Muss jeder selbst wissen, aber da lohnt kein Streit.

Wmh

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Es gibt genügend 1-Schränke, die unter 200kg liegen und die müssen - genau wie 0-Schränke unter 200kg - auch nicht befestigt werden.

Grüße
Tom
Kann schon sein, aber bei Langwaffenschränken sind das 200kg und mehr. Eigentlich geht es hier mehr um das Gemecker. Wenn man mit seinem SB höflich umgeht und nicht jedes mal die Augen rollt, dann hat man weniger Stress. Habe einen Langwaffenschrank in der Garage und einen Kurzwaffenschrank im Schlafzimmer. Der Langwaffenschrank ist Grad 1 und nicht befestigt. Der Kurzwaffenschrank ist ebenfalls Grad 1, aber mit 2 Schrauben befestigt. Bei knapp 60kg ist mir das Diebstahlrisiko bei Einbruch und dem dann damit verbundenem Ärger einfach zu hoch.
Muss jeder selber für sich entscheiden. Leider gibt es auch unter uns Waidmännern "Prinzipienreiter". Zu denen meinte mein Opa immer: "Männer mit unüberbrückbaren Prinzipien sterben jung oder einsam."

Wmh

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Mein 1er wiegt über 200 KG , habe ihm dennoch auf einen gegossenen Beton Klotz (ca60KG) gestellt da der Tresor mit einem Schrank (icl. Bodensockel) umbaut ist. Den Tresor habe ich in der Wand und in den Betonklotz mit Fischer 2 k Mörtel Dübeln verankert.Auch wenn ich es nicht muss.
Meine Freundin hat einen 1er der 140kg wiegt,dieser ist natürlich auch in der Wand verankert..

Jeder so wie er mag....
 
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Moin!

Eigentlich geht es hier mehr um das Gemecker.

Nein, es geht darum, dass Verwaltungen nicht eigenmächtig Gesetze verschärfen dürfen.

Muss jeder selber für sich entscheiden. Leider gibt es auch unter uns Waidmännern "Prinzipienreiter". Zu denen meinte mein Opa immer: "Männer mit unüberbrückbaren Prinzipien sterben jung oder einsam."

Aber nach ihnen werden Strassen und Plätze benannt. Leute ohne Prinzipien nennt man hingegen auch "Mitläufer". :twisted: (sorry, musste sein.)

Ob jemand Prinzipien hat oder nicht hat übrigens wenig damit zu tun, wie man sie ggf. vertritt und wie man anderen Leuten begegnet, auch in Verwaltungen. Das nur mal so zum Thema "Gemecker".

Viele Grüße

Joe
 

tar

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Kann schon sein, aber bei Langwaffenschränken sind das 200kg und mehr.

I wo.

Außerdem geht es doch darum, dass Partygäste und Kinder nicht an die Waffen kommen und dass die einen festen Lagerplatz haben und nicht irgendwo rumfliegen.
 
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I wo.

Außerdem geht es doch darum, dass Partygäste und Kinder nicht an die Waffen kommen und dass die einen festen Lagerplatz haben und nicht irgendwo rumfliegen.
Die neue Norm soll ja angeblich etwas sicherer sein, obwohl da auch Lobbyarbeit seitens der Hersteller involviert sein könnte.
Natürlich kann man sich mit der Behörde wegen solchem Kleinkram streiten, aber der Amtmann merkt sich so etwas.

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G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Also sicherer im Bezug auf ein "Problem", welches nie bestand.
 

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