- Registriert
- 10 Jul 2007
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Die Mitte letzten Jahres stattgefundene Neuregelung im Waffengesetz ist bekannt.
Danach dürfen Altbestände an Waffenschränken der Klasse A und B weiter genutzt werden.
Wichtig wäre mit die genaue Klärung was ein Altbestand ist, denn mein Amt argumentiert z.B. dass es u.a. ein "dauerhafter waffenrechtlicher" Altbestand sein muss.
Wenn jemand als z.B schon einen A oder B Schrank besitzt, welcher früher bereits dem Amt als Waffenschrank gemeldet wurde, dann aber eine Zeit lang keinen Waffen hatte (den Schrank aber weiter), dann ist das nun kein Altbesitz mehr.
Somit ergeben sich für mich zwei wesentliche Fragen:
- muss es vorher schon ein "waffenrechtlicher" Altbestand sein
- und wenn es ein "waffenrechtlicher" Altbestand ist, ist bleibt er es dann auch, wenn man dazwischen mal keinen Waffen hatte
Hat dazu jemand die genaue Regelung?
Danach dürfen Altbestände an Waffenschränken der Klasse A und B weiter genutzt werden.
Wichtig wäre mit die genaue Klärung was ein Altbestand ist, denn mein Amt argumentiert z.B. dass es u.a. ein "dauerhafter waffenrechtlicher" Altbestand sein muss.
Wenn jemand als z.B schon einen A oder B Schrank besitzt, welcher früher bereits dem Amt als Waffenschrank gemeldet wurde, dann aber eine Zeit lang keinen Waffen hatte (den Schrank aber weiter), dann ist das nun kein Altbesitz mehr.
Somit ergeben sich für mich zwei wesentliche Fragen:
- muss es vorher schon ein "waffenrechtlicher" Altbestand sein
- und wenn es ein "waffenrechtlicher" Altbestand ist, ist bleibt er es dann auch, wenn man dazwischen mal keinen Waffen hatte
Hat dazu jemand die genaue Regelung?