Frage zu Altbestand Waffenschrank

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Anfang Mai habe ich einen A Schrank mit B Innenfach erworben und wusste um die wahrscheindliche Änderung der gesetzlichen Auflagen zum Juni. Gesagt wurde mir, dass ich bitte bis dahin ein Gewehr zu besorgen habe, um eine WBK zu beantragen, welche dann meinen Waffenschrank durch die jetzt vorhandene waffenrechtliche Nutzung zum Altbestand werden lässt. Dies klappte auch so alles.

Gemäß dieser Denke hättest du ein Problem, weil du zur Gesetzesänderung keine Nutzung für den Schrank hattest. Überrascht bin ich, dass es hierzu mehrere Meinungen gibt. Wo steht es denn schwarz auf weiß?

Du kannst in dem Schrank auch Erlaubnisfreie Waffen verwahren.

Oder Wertgegenstände.

Der Altbesitz ist nicht auf die Nutzung; sondern auf den Besitz bezogen.

TM
 
M

MeierHans

Guest
warum keinen Waffen, wenn Du selbst sagst, dass es Altbestand ist und es ein A-Schrank ist, in dem er Langwaffen aufbewahren darf?

:roll:
Ich wollte Altmetall schreiben, nicht Altbestand.

Kannst ihn wahlweise auch der Kuchenblechmafia zurückgeben.
 
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geht man nun einen Schritt weiter ... auch freie Waffen wie Luftgewehre müssen vor dem Zugriff von Unberechtigten Geschützt werden.

Wenn also jemand einen Langwaffenschrank der Stufe A schon vor 2017 besitzt und darin in ein Luftgewehr deponiert hat, was ist dann?

KVR - München???????
Von zwei Sachen gehe ich aus: 1.)Du hast bereits zu Beginn deiner jagerischen Laufbahn dem Amt nachgewiesen, in welcher Art Behältnis du die Waffen gesetzeskonform aufbewahrst. 2.)Weiter, dass der zweite Tresor, u.U. nachweisbar (Rechnung), vor dem 01.07. 2017 in deinem Besitz war.
Eine gesetzliche Regelung, einen Waffenschrank bei der Behörde melden zu müssen, gibt es nicht. Der oben genannte Nachweis genügt.
Der Sachbearbeiter vom KVR hat wieder mal nicht recht (Nachschulung).
Was hast'n angestellt??
Nachdem hier der Gang zum Vorgesetzten auch nicht hilfreich ist, bemühe einen Anwalt der in Sachen Waffenrecht und Verwaltung firm ist.
Bei diesen Leuten hilft nur die Keule!
 
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Eben nicht, sonst gäb es ja kein Problem.

Eben schon!
Niemand kann und wird dir vorschreiben, was du in dem A-Schrank aufbewahrt hast oder auch nicht.
Oder darf man dir die Papierlagenanzahl deines Toilettenpapieres vorschreiben?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Moin!

Nein, die Nutzung zählt, nicht der Besitz (im Sinne von Eigentum), siehe Regelungen zum "Weiterbetrieb" bei gemeinsamer Aufbewahrung etc.

;-)

Viele Grüße

Joe

(Hach, wie wenig hätten wir ohne die Ministerialjuristen zu diskutieren, die solche Texte verzapfen ... :bye:)
 
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KVR - München???????
Von zwei Sachen gehe ich aus: 1.)Du hast bereits zu Beginn deiner jagerischen Laufbahn dem Amt nachgewiesen, in welcher Art Behältnis du die Waffen gesetzeskonform aufbewahrst. 2.)Weiter, dass der zweite Tresor, u.U. nachweisbar (Rechnung), vor dem 01.07. 2017 in deinem Besitz war.
Eine gesetzliche Regelung, einen Waffenschrank bei der Behörde melden zu müssen, gibt es nicht. Der oben genannte Nachweis genügt.
Der Sachbearbeiter vom KVR hat wieder mal nicht recht (Nachschulung).
Was hast'n angestellt??
Nachdem hier der Gang zum Vorgesetzten auch nicht hilfreich ist, bemühe einen Anwalt der in Sachen Waffenrecht und Verwaltung firm ist.
Bei diesen Leuten hilft nur die Keule!

nein ... LRA München ... und ich habe nichts angestellt ...
 
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Moin!

Nein, die Nutzung zählt, nicht der Besitz (im Sinne von Eigentum), siehe Regelungen zum "Weiterbetrieb" bei gemeinsamer Aufbewahrung etc.

;-)

Viele Grüße

Joe

(Hach, wie wenig hätten wir ohne die Ministerialjuristen zu diskutieren, die solche Texte verzapfen ... :bye:)

das heißt nun faktisch?

ist nun ein im Altbesitz befindlicher Waffenschrank, welcher sogar schon der Behörde gemeldet war, irgendwann nicht mehr Altbestand, nur weil er nicht mehr für Waffen genutzt wurde oder weil man keinen waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr hatte?
 
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Da stand doch sicher die ganze Zeit das alte Luftgewehr vom Opa drin...ansonsten noch schnell eins kaufen.

Meine Behörde hatte auch kein Problem damit, mir den dritten A/B-Schrank "anzuerkennen"/zu "registrieren" (zwei Wohnsitze), obwohl ich noch keine 14 bzw. 15 Langwaffen hatte...eigentlich waren die sehr entspannt und kulant. Foto mit persönlichem Detail reichte.
 
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Da stand doch sicher die ganze Zeit das alte Luftgewehr vom Opa drin...ansonsten noch schnell eins kaufen.

Meine Behörde hatte auch kein Problem damit, mir den dritten A/B-Schrank "anzuerkennen"/zu "registrieren" (zwei Wohnsitze), obwohl ich noch keine 14 bzw. 15 Langwaffen hatte...eigentlich waren die sehr entspannt und kulant. Foto mit persönlichem Detail reichte.

ist sogar zutreffend, nur dass es das eigene LG war und nicht das vom Opa ;-)
 
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Sicher, dass Du da nicht hin und wieder eine von einem Jagdfreund ausgeliehene erlaubnispflichtige Langwaffe gesetzeskonform aufbewahrt hast?

Vielleicht findet sich ja sogar noch ein Leihschein? Also ich würde da ja mal suchen gehen...
 
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Laut aussage vom Sachbearbeiter muss Besitz und Nutzung vor dem Stichtag gewesen sein!!! Besitz anhand Kaufvertrag und Fotos, Nutzung durch persönliches Schreiben , daß Waffen aufbewahrt waren, bescheinigen. Dann wird nachträglich registriert
 
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Laut aussage vom Sachbearbeiter muss Besitz und Nutzung vor dem Stichtag gewesen sein!!! Besitz anhand Kaufvertrag und Fotos, Nutzung durch persönliches Schreiben , daß Waffen aufbewahrt waren, bescheinigen. Dann wird nachträglich registriert

Da wird gar nix registriert!
Besitz vor dem Stichtag (da muß aber nichts gemeldet sein bei einem Zweitschrank). Wie soll da jemand (Amt) beweisen, dass in dem Schrank aus Altbesitz keine Waffen aufbewahrt wurden?
Bleibt doch mit euren Behauptungen ein bisserl auf dem Boden.
Natürlich wird ein Sachbearbeiter aufwerfen, wenn seinerzeit der Nachweis über die ordnungsgemäße Aufbewahrungen einen Schrank für drei Waffen zeigte und jetzt die neunte Waffen in die WBK eingetragen wird. Aber sonst? Aber sonst kann er sich mal höflich erkundigen und muß mit meiner Antwort zufrieden sein.
Beispiel: Ich habe einen B-Schrank mit Innenfach, der für sieben Waffen vorgesehen ist. Das Bild vom Typenschild und eine Rechnungskopie befinden sich als Nachweis über gesetzeskonforme Aufbewahrung in meinen Akten beim Amt (seit 2004).
Irgend wann, im Laufe der Jahre hat ein A-Schrank für drei Waffen Unterschlupf bei mir gefunden (gedacht war er als Munitionsschrank).
Als das sechste Gewehr Zugang bei mir gefunden hat, sind zwei der bereits vorhandenen Gewehre umgezogen.
Dieser Vorgang wurde, man höre und staune, nicht der Behörde angezeigt - warum auch. Das geht die nix an. Nach wie vor werden meine Waffen gesetzesgerecht aufbewahrt.
 

tar

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Dieser Vorgang wurde, man höre und staune, nicht der Behörde angezeigt - warum auch. Das geht die nix an. Nach wie vor werden meine Waffen gesetzesgerecht aufbewahrt.

Kannst ja die Rechnung in den A Schrank legen, wenn sie mal zur Kontrolle kommen und sich fragen, ob du den Schrank wohl schon vorher (in Gebrauch) hattest.
 
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Irgend wann, im Laufe der Jahre hat ein A-Schrank für drei Waffen Unterschlupf bei mir gefunden (gedacht war er als Munitionsschrank).

Ist das noch der gebrauchte A-Schrank von mir, den ich Dir 2012 verkauft habe ???

Hast Du den immer noch ? Habe letztens noch die Kopie der Quittung in der Hand gehabt. Gut das ich sie nicht weggeworfen habe.
 

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