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Anfang Mai habe ich einen A Schrank mit B Innenfach erworben und wusste um die wahrscheindliche Änderung der gesetzlichen Auflagen zum Juni. Gesagt wurde mir, dass ich bitte bis dahin ein Gewehr zu besorgen habe, um eine WBK zu beantragen, welche dann meinen Waffenschrank durch die jetzt vorhandene waffenrechtliche Nutzung zum Altbestand werden lässt. Dies klappte auch so alles.
Gemäß dieser Denke hättest du ein Problem, weil du zur Gesetzesänderung keine Nutzung für den Schrank hattest. Überrascht bin ich, dass es hierzu mehrere Meinungen gibt. Wo steht es denn schwarz auf weiß?
Du kannst in dem Schrank auch Erlaubnisfreie Waffen verwahren.
Oder Wertgegenstände.
Der Altbesitz ist nicht auf die Nutzung; sondern auf den Besitz bezogen.
TM