- Registriert
- 24 Sep 2017
- Beiträge
- 1.019
Ich gehöre nicht zu denen, die dem eigenen Thread einen zweiten hinterherschicken - hier scheint es mir notwendig.
Wer meine Stellungsnahmen gelesen hat, hat mich hoffentlich auch verstanden. Ich weiß nicht einmal,ob man dem Antragsteller ein Erscheinen abverlangen kann. Das mag sein - oder auch nicht. Ich rate schlicht und einfach zu einer positiven Kommunikation. Man kann alles besprechen und im Rahmen der Möglichkeiten vereinbaren.
Diese Grabenkämpfe bringen niemanden weiter. Aber der eine oder andere will garkeine Problemlösung. Er will Krawall, soweit es seine Rechtsschutz noch finanziert. Der erste selbstvorgestreckte Euro beruhgt die Sache ungemein.
Wer meine Stellungsnahmen gelesen hat, hat mich hoffentlich auch verstanden. Ich weiß nicht einmal,ob man dem Antragsteller ein Erscheinen abverlangen kann. Das mag sein - oder auch nicht. Ich rate schlicht und einfach zu einer positiven Kommunikation. Man kann alles besprechen und im Rahmen der Möglichkeiten vereinbaren.
Diese Grabenkämpfe bringen niemanden weiter. Aber der eine oder andere will garkeine Problemlösung. Er will Krawall, soweit es seine Rechtsschutz noch finanziert. Der erste selbstvorgestreckte Euro beruhgt die Sache ungemein.