Frage zur Waffenkontrolle der Behörde wenn wiederholt niemand Zuhause ist

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... und dann bist du auf Dienstreise, wichtiges Kundengespräch. Seit 5 Minuten versucht dich deine Frau zu erreichen, permanent und penetrant. Irgendwann hebst du ab, könnt ja was Wichtiges sein, sie oder Eltern im Krankenhaus oder so und dann: "Duuu, Schatz, Wie ist die Kombination, möchte heute mal weider ins Training"

Geschichten, die das Leben schreibt:cool:

Seit wann müssen Yogamatten in den Waffenschrank?
 
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Seit wann müssen Yogamatten in den Waffenschrank?

falsche Betrachtungsweise ...

vielleicht ist seine Frau ein so "scharfes Gerät", dass er sie im Waffenschrank verwahrt und sie nach der Kombination fragt, um rauszukommen :lol::biggrin::biggrin:

oder sie war "nicht brav" und musste deshalb zur Strafe in den Schrank :twisted:
 
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Sind die Mitbewohner/Frau überhaupt verpflichtet die rein zu lassen?
Klar ... genaugenommen muss man die selbst nicht mal reinlassen, doch die Mitbewohner stehen ja meiner Meinung nach in keinem wirklichen Rechtsverhältnis zum Amt. Wäre dann ja fast so, als ob niemand zuhause ist.
Und wozu soll die Frau einen Kontrolleur reinlasse? Nur dass der sich den Tresor von außen ansieht?

1. doch ... weil Du gezwungen bist, die Kontrolleure rein zu lassen, da Du sonst als unzuverlässig giltst und Deine Waffen verlierst ...
Eigentlich hast Du Deine Frage gerade selber beantwortet.
Niemand ist verpflichtet unangemeldete Kontrolleure herinzulassen. Auch kann man daraus noch keine Waffenrechtliche unzuverlässigkeit konstruieren.
Der Hinweis eines "nicht Waffenberechtigten" Mitbewohners das er / sie Niemanden Zwecks Waffenkontrolle in die Wohnung lässt wenn der Berechtigte nicht anwesend ist, sollte jedem Kontrolleur reichen um sich wieder zu entfernen (sonst ggf. Hausfriedensbruch).


2. das ist klar ... aber genau darum gehts ja, dass normal niemand das Recht hat in Deine Privaträume zu gehen, außer "Gefahr ist in VErzug" oder er hat einen Durchsuchungsbeschluss
Das ist eine ganz andere Hausnummer.

zu 1. Ansichtssache.
zu 2. Trotzdem ein gutes Beispiel um die Sinnhaftigkeit zu beleuchten und auch um die Ansicht von 1. zu klären.
Sinnhaftigkeit einiger Gesetze zu Hinterfragen ist unser gutes Recht aber solange diese nicht geändert, abgeschafft oder für unwirksam/nichtig erklärt werden, müssen wir uns leider daran halten.:sad:

Versteht mich nicht falsch, ich bin weit weg von "typisch deutschem (vorauseilendem) Kadavergehorsam"! Aber ich fühle mich doch verpflichtet, wenn ich etwas ändern möchte, den erlaubten Weg zu gehen (Demonstration, Gerichte, Wahlen, ziviler Ungehorsam)

Man braucht sich, auch von Behörden, nicht alles gefallen zu lassen!
 
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Da allein der WAffenbesitzer für die Waffen verantwortlich ist, würde ich Dritten (Frau, Kindern, Eltern, Mitbewohnern) komplett untersagen, dass "klingelnde Personen" zu meinem Waffenschrank geführt werden.

Ich finde solche Verbote seltsam.
 

ANS

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Wenn für die Behörde „Gefahr im Verzug“ ist, brauchst Du Dir keine Gedanken mehr über das Procedere zu machen. Ich schätze das SEK kommt auch gut alleine zurecht... ;-)
 
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Die kommen nicht, ich hab ein "Wir müssen leider draussen warten" Schild vor der Tür.
 
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Die kommen nicht, ich hab ein "Wir müssen leider draussen warten" Schild vor der Tür.

Du brauchst kein Schild dazu ...

Stelle so ein Leergehäuse einer Claymore M18 in den Garten und schreib drauf "ich bin keine Wildkamera" ;-)

Wetten, dass Du Dich im Anschluss wie ein Einsiedler in der letzten Ecke von Alaska fühlst?

sn070202-Claymore-mine001.jpg
 
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Schon wieder einer, der recht d...mdreist Sachen konstruiert, nach denen nicht gefragt wurde.
Sollte nur die Herrin des Hauses beim Besuch zu Hause sein, dann wird dieser Besuch freundlich aber bestimmt weiter geschickt - meinet wegen auch in die Wüste.
Ich verwahre mich gegen die Bezeichnung meiner konstruktiv gemeinten Äußerungen mit dem Begriff "dummdreist"! :evil:
Die von mir aufgezeigte Konstellation ist nicht "dummdreist", sondern war in einem näher gelegenen Landkreis Ursache für den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse. Eben WEIL die gutmeinende Ehefrau (ohne WBK) TROTZ Instruktion durch ihren Partner (mit WBK) die Kontrolleure eigelassen UND den Zugang ermöglicht hat. Wenn jemand dumm war, dann diese Person (w) und vielleicht auch ihr Partner, aber bestimmt nicht ich - zumal ich von dem Fall ja nur über meine Jagdbehörde Kenntnis bekam. Ich bitte vor Beleidigung meiner Person doch den GANZEN Text im Zusammenhang zur Kenntnis zu nehmen!
Solche Dinge passieren nun mal, auch wenn sie nicht passieren sollten. Manche Menschen -wie in diesem Fall - lassen sich eben auch leichter überrumpeln, wurden schlecht instruiert,sind unsicher etc. Deshalb bin ich noch lange nicht "dummdreist". Echt jetzt :sad:!

Warum sollte das ein Problem sein wenn jemand in den Raum geführt wird in dem mein Waffenschrank steht? Bei mir dürfte das jederzeit geschehen.:what:
Wenn sie das können, war die Kontrolle gerechtfertigt und ich hoffe das jedem, der Anderen, Nichtberechtigten, in seiner Abwesenheit, Zugang zu den Waffen :evil: ermöglicht, diese, sowie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit für immer entzogen werden!
Genau darum ging es, und aus diesem Grunde habe ich das Beispiel genannt. Es ging um Reinlassen UND Waffenzugang ermöglichen. (Beachte das Wort "UND"! Das ist etwas anderes als "oder".)

Sind die Mitbewohner/Frau überhaupt verpflichtet die rein zu lassen?

Klar ... genaugenommen muss man die selbst nicht mal reinlassen, doch die Mitbewohner stehen ja meiner Meinung nach in keinem wirklichen Rechtsverhältnis zum Amt. Wäre dann ja fast so, als ob niemand zuhause ist.

Und wozu soll die Frau einen Kontrolleur reinlasse? Nur dass der sich den Tresor von außen ansieht?
Die sind natürlich NICHT dazu verpflichtet - sie dürfen es ja gar nicht,wenn sie keine waffenrechtliche Berechtigung haben.
Es soll eben Menschen geben, die vielleicht etwas leichtgläubig / naiv / ...sind und dann eben in der realen Situation dann DOCH die Kontrolle einlassen und den Zugang ermöglichen.
Das wäre dann klar schlechtes Briefing durch den Berechtigten, aber shit happens eben.

Das grundsätzliche Problem ist eben, dass sich im Zweifel der Spieß immer gegen den Waffenbesitzer richtet und alles, was anfällt, gegen ihn verwendet werden kann. Denn wenn man die unangemeldete Kontrolle wiederholt ablehnt, wird flugs die Zuverlässigkeit infrage gestellt, und schon...
 
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Kostet 200,- € beim Profi der im Nachbardorf wohnt.
Die Summe kann man dann locker von meinem Erbe noch aufbringen... :biggrin:
Du willst Geld über lassen? Würde ich nicht tun. Die sollen traurig sein am offenen Grab und sich nicht auch noch freuen.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Wenn die ohne vorherig Ankündigung kommen und keiner ist da, ist erst mal Ihr Problem. Wenn keiner daheim ist, kann auch keiner Öffnen. Ganz einfach, keine Diskussion und ohne "Wenn" und "Aber"!

Wenn nur Mitbewohner da sind, gibt es einen Kaffee angeboten und die Kontrollorgane dürfen wieder gehen. Natürlich mit dem Hinweis, sich doch bitte rechtzeitig vorher anzumelden, sonst könnte es wieder erfolglos sein:roll: Tresor bleibt natürlich zu, so lange kein 2ter WBK- Inhaber anwesend ist, der legal Zugriff auf Tresor und Waffen hat.

Wenn die mehrfach erfolglos waren, wird wohl ein Schrieb vom Amt mit Terminvorschlägen kommen. Das wiederholt ohne gutem Grund verstreichen zu lassen, das kommt natürlich ungut an :no:
 

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