Neue Geschossverbote

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Übrigens sollte die Antwort aus Wiesbaden kommen.......nicht aus München......

In der Tat,.Ein Forum tausende Meinungen und meine Antwort kam aus Wiesbaden.

Ich denke wenn man diverse Hartkern, Brandgeschosse im Besitz hat ist das ja gesetzeskonform und die Genehmigung des weiteren Besitzes ist immer gegeben.
Eine Ausnahmegenehmigung zum weiteren Erwerb verbotener Munition oder Geschosse dagegen ein ganz anderer Grund.
Offensichtlich hat man bei mir diesen anerkannt......

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An den letzten Mord mit einer Vorderladerpistole kann ich mich erinnern. War so vor 25 Jahren
Pistole beim Otto Bönnicke Tabakladen gekauft, Pulver von Silvesterböllern, Kugel ausm Kugellager, Lebensgefährtin im Schlaf im Bett in den Kopf geschossen

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Und da eine Kugellagerkugel verdammt hart ist und hier als Geschoss verwendet wurde handelt es sich vermutlich auch um den letzten Mord mit einem, nun endlich verbotenen Hartkerngeschoss.
Was sind wir wieder sicher...
 
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Und da eine Kugellagerkugel verdammt hart ist und hier als Geschoss verwendet wurde handelt es sich vermutlich auch um den letzten Mord mit einem, nun endlich verbotenen Hartkerngeschoss.
Was sind wir wieder sicher...
Der eine Mord hat ihm gereicht....

Verbieten wir also einfach Kugellager usw usw
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Zum ersten Absatz. Büchsenmacher, vorallem die vielen selbstständigen sind unseren Behörden und vorallem Gesetzgebern immer schon nicht gehäuer. Die können aus dem Nichts Schußwaffen „herzaubern“, sowas geht doch nicht! Da sieht man schon an immer wieder keimenden Vorschlägen, alles Waffenteile Buchführungspflichtig zu machen. Am besten gleich online ins ZWR. Momentan ist man sich da ja noch nicht einig, wie das funktionieren soll. Wenn ich da alleine den Arbeitsaufwand überschlage, was zur Zeit in Sachen Umsetzung EU-Richtlinie Plus den Ideen, die man hier noch in diesem Zuge mitumsetzen will, dann sehe ich wo die Politik und vorallem deren Gesinnungsgenossen in den unteren Ebenen die Gefahren sehen. Bei uns.
Letztens hatten wir Ärger, weil eine Behörde bei einem Waffenverkauf nicht akzeptieren wollte, dass die verkaufte Waffe etwa 10 Jahre in einem Waffenhandelsbuch aufgeführt war und somit eben nicht im ZWR enthalten war. Das haben die nicht kapieren wollen und am Ende hat man nur betont, irgendwann werden solche „Schlupflöcher“ geschlossen. Was auch immer das heissen mag.
Zum zweiten Absatz. Das wissen wir. Unsere Interessenverbände vielleicht noch, aber dann wars das schon. Das in Europa 25 Mio. Aks im Umlauf sind. Egal. Das die Tatwaffe in Koblenz ein Rückläufer von US Waffen an Kurden war. Egal.
Wann hat den ein legaler Waffenbesitzer mit jetzt verbotenen Geschossen Patronen geladen und dann damit Schei$e gebaut. Wann hat ein Wiederlader oder Vorderladerschütze mit seinem Treibladungspulvern einen „Anschlag“ verübt, dass eben genau den jetzigen Aufwand mit Der nur 5 Jahre gültigen Erlaubnis und vorallem der personenbezogenen Zuordnung der einzelnen Pulverlose rechtfertigt. Oder der Vorstoß, alle jetzt noch freien Waffen, wie Vorderlader EWB-pflichtig zu machen. Wann war der letzte Mord mit nem Vorderlader?
Wir wissen das doch. Wir alle. Die anderen sehen doch nur Gefahren, wo keine sind. Und offensichtliche Probleme und Gefahrpotentiale werden weggeläugnet. Ich hab in Sachen EU Richtlinie mit einigen Politiker gesprochen. Es ist ernüchternd. Noch schlimmer, selbst jagende und schießende Politiker sind so eingenordet, dass die wohl selber nicht mehr merken, was da geschiet.

Das Endziel ist klar. Waffen sind Werkzeuge und gerade noch in geringem Umfang Sportgeräte. Da ist nix sammelwürdiges oder erhaltenswertes. Was für den jeweiligen Zweck nicht unbedingt notwendig ist. Muss weg. Und so kommt eine Neukennzeichnung auch gelegen. Keiner sammelt noch alte Jagdwaffen oder beispielsweise ne 08, wenn da wer mit dem Elektroschreiber drauf kumgekratzt hat...

Zum Thema. Für die besagten Geschosse, wie auch delaborierten Patronen kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ich hab aber jetzt schon ein paar, bei denen das abgelehnt wurde. Trotz vorhandener Munitionssammlererlaubnis. Der Gerichtsweg ist vorbestimmt. Zumindest in München..


Und genau desswegen hatte ich 1972 die Schnauze voll und bin nach Kanada gegangen. Kann nur jedem Freiheitsliebenden jungen Kerl dasselbe empfehlen obwohl auch wir hier mittlerweile schon sehr beschraenkt sind.

Hier im groben gueltig fuer ganz Kanada ausser Franzoesisch Kanada (Quebeck).

Wer Waffen haben will muss einen Waffenschein PAL haben. Kursus ein wochenende kostet etwa 125.** Can Dollar.
Jagdgewehre, Flinten, soviel Du willst. Keine eintragungsplicht.
Pistolen und Revolver soviel Du willst. Werden eingetragen. (7.65 Kalieber sind illegal - auch wir haben einige Idiotische Gesetze).
Munition jeglicher Jagdlicher/Sportlicher art, soviel Du willst.
Wiederlade zubehoer frei keuflich, Pulver + Zuender Waffenschein notwendig. Wiederlade Lehrgaenge sind nicht notwendig.

Waihei


Karl

www.Rocky-Mountain-Outfitter.com
 
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Im WuH Forum gibt es durchaus Möglichkeiten in die Zukunft zu blicken.
Übrigens sollte die Antwort aus Wiesbaden kommen.......nicht aus München......
Woher die Briefe kamen weiß ich nicht. Haben die Kunden nicht gesagt. Alle haben wohl dieses Dokument genutzt.
https://www.vdw-duesseldorf.de/images/Geschosse_Besitz_BKA_neu.pdf

Ich hab den ganzen Sammlerkram schon vor Jahren entsorgt. Somit ist mir das egal. Aber einen „Testlauf“ hab ich noch. Mein Vater hat wohl auch einen solchen Antrag abgeschickt.
 
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....
Verbieten wir also einfach Kugellager ....
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Nun er findige Bösewicht wird schnell zur Einsicht kommen, ein Rollenlager gibt prima Wadcutter ab :roll: und das Verbot umgehen.

und spätestens eine Bildungsreise nach Taiwan etc, ergibt günstige Lösungen wie man mit zugeschweißte Wasserrohren, Steinen etc Hühner jagen kann... Da ist noch Luft nach oben .


Der erste Youtube Kanal "Mörderische Livehacks" wird nicht lange auf sich warten lassen.
 
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Ich möchte das nun kurz nochmal aufgreifen, wenngleich die Problematik in einem Jagdforum nicht so gegeben ist. Es aber doch auch hier sicher Interessierte für die Geschichte von Patronenmunition geben wird und der eine oder andere auch entsprechende „Deko“-Stücke besitzt.


Vorweg, auf der IWA beim BKA waren dazu keine „Experten“ anzutreffen. Vielmehr hat man uns die Vorteile vom NWR 2 nahelegen wollen.
Wir haben in der Sammlung nun sechs (6!) delaborierte Patronen mit nun verbotenen Geschossen gefunden und entsprechend eine Ausnahme beantragt beim BKA. Ist jetzt gut zwei Monate her. Ob beispielsweise delaborierte Panzergranaten vom Tiger auch darunter fallen, wissen wir bis heute nicht. Aber Wir haben eben auch alles bis 15mm /151 angegeben. Sind ja nur 6 Patronen....
Zurück kam ein Brief vom BKA, dass man das so nicht bearbeiten kann, wenn nicht angegeben wird, wie diese Patronen verwahrt sind/werden. Auch müsste eine Aufstellung aller EWB-pflichtigen Sammlerpatronen in der Sammlung, deren Grundlage entsprechende Sammlererlaubnis ist, beigefügt werden. Hier stellt sich schon mal die Frage, nach der gesetzlichen Grundlage. Da konnte auch das LRA nicht helfen..... Weil, eigentlich soll man ja nur entsprechend nun verbotene Geschosse und Geschossteile melden.
Mein Vater hat nun mit der zuständigen Leiterin dieses, wohl extra hierfür geschaffenen Sachgebiets, telefoniert. Es kamen Fragen auf, wie, was für einen Munitionsbunker wir haben. Erklärungen, dass das im Gesetz nicht gefordert wäre und man nach geltenden Richtlinien verwahren würde, wurden nicht akzeptiert. Es handle sich schließlich um gefährliche Kriegsmunition, kam zur Antwort. Zur Erinnerung, sechs delaborierte Patronen stehen hier im Raum... Mein Vater erwähnte noch, er habe div. delaborierte Munition, unter anderem eben auch diese Patronen in seinem Geschäft im Waffenraum ausgestellt. Da viel man aus allen Wolken. Straftatbestände stehen hier im Raum.... Mein Vater wolle dann noch näheres im Bezug auf Verwahrung wisse, wenn diese Geschosse so gefährlich wären, was da nun gefordert ist. Hier wurde dann wieder auf Bunker verwiesen....
Gestern kam ein Schreiben, aus Wiesbaden, der Antrag wäre abgelehnt, weil eben keine ordnungsgemäße Verwahrung vorliegen würde. Auch fehlt immer noch die Bestandsauflistung der gesamten EWB-pflichtigen Sammlermunition. Auch wäre es seit in Kraft treten des Gesetzes verboten, ganze und auch nur eben Teile dieser Verbotenen Geschosse auszustellen. Diese müssten entsprechend verwahrt werden.
Mein Vater fährt morgen ins LKA Bayern und gibt diese gefährlichen 6 Dekopatronen zur Vernichtung ab und wird entsprechende Bestätigung ans BKA senden.
Es ist erschreckend. Hier werden freie Bürger kriminalisiert. Ja, für viel Geld ganze Sachgebiete geschaffen, nur um Gefahren abwehren zu wollen, wo keine sind. Ich habe meinen gesamten Bestand an Sammlermun vor Jahren schon delaborieren lassen, sammle ich überwiegend Jagd- und Sportmunition, und alles was irgendwie KWKG ähnlich war zerstört, sprich, zumindest als Schnittmodell erhalten, oder entsprechend vernichten lassen.
Hier wird Ärger produziert, nur um uns unser Hobby zu verleiden. Und was soll ich sagen, die haben Erfolg damit.
Ich habe auch mit div. Sammlerorganisationen korrespondiert, diese haben aber bis jetzt auch keine Erfahrungswerte. Somit wird sich das ganze bald erübrigen und wieder gehen technisch und historisch interessante Gegenstände unwiderbringlich verloren. Ist aber auch so gewollt.
 
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Ist mir aus den entspr. Sammlerkreisen sowohl bei Dekomunition wie auch einzelnen Geschossen in dieser Form nicht bekannt. Das die nun geforderte Art der Aufbewahrung vorhanden sein sollte ergibt sich von selbst wenn ich einen entspr. Antrag stelle.
 
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Ob beispielsweise delaborierte Panzergranaten vom Tiger auch darunter fallen, wissen wir bis heute nicht. Aber Wir haben eben auch alles bis 15mm /151 angegeben. Sind ja nur 6 Patronen....

Ergibt sich aus den entspr. Gesetzen bzw. Hinweisen LKA/BKA je nach Geschossart (!) ohne offene Fragen.
 
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Ist mir aus den entspr. Sammlerkreisen sowohl bei Dekomunition wie auch einzelnen Geschossen in dieser Form nicht bekannt. Das die nun geforderte Art der Aufbewahrung vorhanden sein sollte ergibt sich von selbst wenn ich einen entspr. Antrag stelle.
Ich soll nen Bunker bauen? Wegen sechs Dekopatronen mit entsprechend verbotenen Geschoß?
Echt? Und was mach ich als Bewohner einer Wohnung?
Ich mein, die Sammlermunition ist in entsprechend vorgeschriebenen Schränken verwahrt. Wie in der aktuellen Richtlinie zur Verwahrung von Waffen und Munition beschrieben. War aber der Dame wohl nicht genug. Bzw. fehlten hier wohl die Fachkenntnisse....
 
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Ergibt sich aus den entspr. Gesetzen bzw. Hinweisen LKA/BKA je nach Geschossart (!) ohne offene Fragen.

http://prolegal.de/wp-content/uploa...-2-Abschnitt-1-Nummer-1.5.4-WaffG-Kö.docx.pdf
Im 1. Absatz zur Begründung steht Panzerbrechende Geschosse. Damit ist sicher alles gesagt. So fällt eben alles drunter. Punkt. Ja, aber man wird doch mal fragen dürfen! Und wenn dann eben die entsprechenden Stellen nicht mal präzise sagen können, ja oder nein, dann darf einem das doch auch mal spanisch vor kommen.
Aber vielleicht sind wir auch nicht so superintelligent wie der Herr Habermann!

Ich hab geschrieben, wie unsere Erfahrung dazu war. Punkt. Nächste Woche geht wieder eine Fuhre Richting LKA. Dann gibts auch keine Probleme mehr.
 
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Was macht man denn mit DELABORIERTER panzerbrechenden Munition?:roll:

>Die kann man ja gar nicht mehr verwenden.:twisted:
 

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