Neue Geschossverbote

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https://wildundhund.de/waffensammler-aufgepasst/


Sammler von Waffen und Munition müssen künftig einige Neuerungen beachten. Grund dafür ist die jüngste Änderung des Waffengesetzes im Sommer 2017, nach der nun nicht mehr nur der Besitz von Munition mit panzerbrechenden oder explodierenden Eigenschaften verboten ist. Von dem Besitzverbot betroffen sind mittlerweile auch alle Geschosse mit den oben genannten Eigenschaften

Leider ist nichts aufgeführt ?
 
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Moin!

Das Unvermögen, zwischen Munition und Geschoß oder zwischen Patrone und Geschoß zu unterscheiden wird uns Wiederlader bei der nächsten BJG-Novellierung im Zusammenhang mit der "Geschoßeignungsprüfung" wieder beschäftigen. Der TS ist da in (un-)guter Gesellschaft mit gewissen Ministerialbeamten ... :sad:

Viele Grüße

Joe
 

tar

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Afaik müssen/mussten die Besitzer eine BKA Ausnahmegenehmigung beantragen.
 
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Da hat man wohl das Logikproblem erkannt, jeder Wiederlader oder anders Befähigte konnte sich also aus den bis dahin "solo" legalen Geschossen eine illegale Patrone bauen. Ob das eine gute Idee ist, bleibt dahingestellt...
 
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Da hat man wohl das Logikproblem erkannt, jeder Wiederlader oder anders Befähigte konnte sich also aus den bis dahin "solo" legalen Geschossen eine illegale Patrone bauen.

Jetzt müssen nur noch die gigantischen Lager mit der illegalen Munition beseitigt werden, welche die ganzen verbrecherischen Wiederlader über die Jahre angelegt haben, dann wird auch die immense Anzahl an Delikten mit illegalen Patronen endlich zurückgehen!
 
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Genau, und jeder, der das möchte, benutzt einfach bei der Bundeswehr abgezweigte oder im EU-Ausland besorgte fertige Hartkernmunition, die schon jetzt verboten ist.
 
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Da hat man wohl das Logikproblem erkannt, jeder Wiederlader oder anders Befähigte konnte sich also aus den bis dahin "solo" legalen Geschossen eine illegale Patrone bauen. Ob das eine gute Idee ist, bleibt dahingestellt...
Was ist eigentlich mit meiner Drehbank?
An Langwaffengeschosse will ich mich ja nicht wagen aber ein Pistolengeschoss zu pimpen ist ja nun so schwer nicht. Oder wird einfach Stahl verboten?
 
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Und als nächstes kommen sämtliche Werkzeugmacher vorsorglich in den Knast - könnten ja gleich illegale Knarren herstellen?


Es wird immer Wege geben, an "Waffen" ranzukommen, ob jetzt illegal über den Schwarzmarkt/selber bauen... Verbote treffen doch zu 99% eh die falschen, nämlich die, die sich an Gesetze halten.
 
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Und als nächstes kommen sämtliche Werkzeugmacher vorsorglich in den Knast - könnten ja gleich illegale Knarren herstellen?


Es wird immer Wege geben, an "Waffen" ranzukommen, ob jetzt illegal über den Schwarzmarkt/selber bauen... Verbote treffen doch zu 99% eh die falschen, nämlich die, die sich an Gesetze halten.

Zum ersten Absatz. Büchsenmacher, vorallem die vielen selbstständigen sind unseren Behörden und vorallem Gesetzgebern immer schon nicht gehäuer. Die können aus dem Nichts Schußwaffen „herzaubern“, sowas geht doch nicht! Da sieht man schon an immer wieder keimenden Vorschlägen, alles Waffenteile Buchführungspflichtig zu machen. Am besten gleich online ins ZWR. Momentan ist man sich da ja noch nicht einig, wie das funktionieren soll. Wenn ich da alleine den Arbeitsaufwand überschlage, was zur Zeit in Sachen Umsetzung EU-Richtlinie Plus den Ideen, die man hier noch in diesem Zuge mitumsetzen will, dann sehe ich wo die Politik und vorallem deren Gesinnungsgenossen in den unteren Ebenen die Gefahren sehen. Bei uns.
Letztens hatten wir Ärger, weil eine Behörde bei einem Waffenverkauf nicht akzeptieren wollte, dass die verkaufte Waffe etwa 10 Jahre in einem Waffenhandelsbuch aufgeführt war und somit eben nicht im ZWR enthalten war. Das haben die nicht kapieren wollen und am Ende hat man nur betont, irgendwann werden solche „Schlupflöcher“ geschlossen. Was auch immer das heissen mag.
Zum zweiten Absatz. Das wissen wir. Unsere Interessenverbände vielleicht noch, aber dann wars das schon. Das in Europa 25 Mio. Aks im Umlauf sind. Egal. Das die Tatwaffe in Koblenz ein Rückläufer von US Waffen an Kurden war. Egal.
Wann hat den ein legaler Waffenbesitzer mit jetzt verbotenen Geschossen Patronen geladen und dann damit Schei$e gebaut. Wann hat ein Wiederlader oder Vorderladerschütze mit seinem Treibladungspulvern einen „Anschlag“ verübt, dass eben genau den jetzigen Aufwand mit Der nur 5 Jahre gültigen Erlaubnis und vorallem der personenbezogenen Zuordnung der einzelnen Pulverlose rechtfertigt. Oder der Vorstoß, alle jetzt noch freien Waffen, wie Vorderlader EWB-pflichtig zu machen. Wann war der letzte Mord mit nem Vorderlader?
Wir wissen das doch. Wir alle. Die anderen sehen doch nur Gefahren, wo keine sind. Und offensichtliche Probleme und Gefahrpotentiale werden weggeläugnet. Ich hab in Sachen EU Richtlinie mit einigen Politiker gesprochen. Es ist ernüchternd. Noch schlimmer, selbst jagende und schießende Politiker sind so eingenordet, dass die wohl selber nicht mehr merken, was da geschiet.

Das Endziel ist klar. Waffen sind Werkzeuge und gerade noch in geringem Umfang Sportgeräte. Da ist nix sammelwürdiges oder erhaltenswertes. Was für den jeweiligen Zweck nicht unbedingt notwendig ist. Muss weg. Und so kommt eine Neukennzeichnung auch gelegen. Keiner sammelt noch alte Jagdwaffen oder beispielsweise ne 08, wenn da wer mit dem Elektroschreiber drauf kumgekratzt hat...

Zum Thema. Für die besagten Geschosse, wie auch delaborierten Patronen kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ich hab aber jetzt schon ein paar, bei denen das abgelehnt wurde. Trotz vorhandener Munitionssammlererlaubnis. Der Gerichtsweg ist vorbestimmt. Zumindest in München..
 
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Zum Thema. Für die besagten Geschosse, wie auch delaborierten Patronen kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ich hab aber jetzt schon ein paar, bei denen das abgelehnt wurde. Trotz vorhandener Munitionssammlererlaubnis. Der Gerichtsweg ist vorbestimmt. Zumindest in München..

Wie, abgelehnt ?

Kannst du das bitte mal erläutern ?

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Ist ganz einfach. Da kommt ein Brief, in dem steht sinngemäß:
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung wird abgelehnt. Es besteht keine Notwendigkeit für das jeweilige Sammelgebiet, bla bla....
 
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Ist ganz einfach. Da kommt ein Brief, in dem steht sinngemäß:
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung wird abgelehnt. Es besteht keine Notwendigkeit für das jeweilige Sammelgebiet, bla bla....
Komisch in meinem Brief stand extra drin das ich eine permanente Ausnahmegenehmigung beantragen kann, wenn ich möchte.

Leute die keinen MES haben müssen ihren Deko- Bestand melden und da sind noch gar keine Genehmigungen erteilt worden, weil die Meldefrist noch läuft.

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Im WuH Forum gibt es durchaus Möglichkeiten in die Zukunft zu blicken.
Übrigens sollte die Antwort aus Wiesbaden kommen.......nicht aus München......
 

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