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Ich gebe komenden Mittwoch meine Waffe auf der Messe J&H dem Hersteller mit zum Gewindschneiden für einen SD. Den habe ich noch gar nicht.
Meine Sachbearbeiter bei der Polizei empfehlen mir jetzt, nur fürs Schneiden sicherheitshalber einen Voreintrag für SD in der WBK. Angeblich rechtliche Grauzone.
Verstehe ich nicht. Es geht doch nur ums "SCHNEIDEN". :what::what:
Mein Probelm ist, dass ich es vorher bei den eigenartigen Dienstzeiten der Waffenbehörde (8-11:30 Uhr 3x die Woche) nicht mehr dorthin schaffe zwecks Voreintrag.
Was nun? Einfach trotzdem machen? Das kann doch gar nicht sein, dass man Metallarbeiten in der WBK eintragen muss??
Kennt einer die Rechtslage genau?
Meine Sachbearbeiter bei der Polizei empfehlen mir jetzt, nur fürs Schneiden sicherheitshalber einen Voreintrag für SD in der WBK. Angeblich rechtliche Grauzone.
Verstehe ich nicht. Es geht doch nur ums "SCHNEIDEN". :what::what:
Mein Probelm ist, dass ich es vorher bei den eigenartigen Dienstzeiten der Waffenbehörde (8-11:30 Uhr 3x die Woche) nicht mehr dorthin schaffe zwecks Voreintrag.
Was nun? Einfach trotzdem machen? Das kann doch gar nicht sein, dass man Metallarbeiten in der WBK eintragen muss??
Kennt einer die Rechtslage genau?