Du weisst schon, dass der Jäger nicht für Füchse oder Gänse haftet? Nur für die in Paragraph 29 BJagdG aufgeführten Arten ergibt sich eine Schadensersatzpflicht für die Jagdgenossenschaft.anders etwa als bei Schäden durch Gänse oder Füchse, wo Jäger den Betroffenen durch verstärkte Bejagung helfen können, wollen wir dies beim Wolf natürlich !!! nicht !!!! hört hört !! Ja was wollen die denn nun wirklich. Den Wolf im Jagdrecht, dass der Jäger dann eventuell haftet?