- Registriert
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Gott sei Dank,
darf jeder selber für sich entscheiden wie er verfahren will.:biggrin:;-)
darf jeder selber für sich entscheiden wie er verfahren will.:biggrin:;-)
Gott sei Dank,
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Spannende Entwicklung, aber die Akkustandzeit sollte schon einige Monate sein. Bei professionellen Geräten sind 12 Monate inzwischen möglich.
Kann das Reedrelais auch weiter entfernt vom Melder sitzen ? Habe selbst schon 25m realisiert.
Zwei Reedrelais in Reihe geschaltet für die Kontrolle von zwei Fallen mit einem Melder sollte auch möglich sein.
Find die Entwicklung recht spannend. Hab zwar von Elektrik nicht die Große Ahnung aber ich zeig das mal nem Kumpel ob er was machen kann.
Lieber AndreG,
so wie du haben in meinem Umfeld viele gedacht, haben sich dann aber doch dazu durchgerungen, in elektronische Fallenmelder zu investieren. Weißt du, was die mir nach einigen Wochen schon gesagt haben:
"Das einzig Gute an dem Remmelschen Jagdgesetz war, dass es mich gezwungen hat, diese Fallenmelder an meine Fallen anzubringen. Freiwillig hätte ich es wahrscheinlich nicht getan. Jetzt erst genieße ich, wie einfach, absolut sicher, zeitsparend und genial diese Art der Fallenüberwachung ist. Ich kann jetzt sehr viele Fallen auf einfachste Weise überwachen. Zeitersparnis ohne Ende."
Ohne meine Fallenmelder wäre es mir zeitlich kaum möglich, meine 27 WBRF und fünf andere Fallen täglich zu kontrollieren, vor allem in der "heißen" Jagdphase von Oktober bis Mitte Januar.
Ich hatte diese Dinger schon viele Jahre vor dem Remmelschen Jagdgesetz. Ich möchte sie nie mehr missen. So macht Fallenjagd richtig Spaß.
VG rotfuchs2
In NRW hilft Dir der Fallenmelder nicht so richtig, da man nach wie vor die Falle zweimal täglich kontrollieren muss.
Nein. Zweimalige Status Meldung am Tag reicht.
Seit wann nicht mehr? Ende Januar war das mal noch aktuell.
Anhang anzeigen 58772
Quelle: http://www.ljv-nrw.de/inhalt/kjs-we...rlauterung-zum-neuen-jagdgesetz-/6_20748.html
Genau das ist doch die Krux!
Dort steht morgens und abends sind die Fallen zu kontrollieren. Es steht nichts davon das diese Aufgabe Fangmelder NICHT übernehmen dürfen;-)
Gängige Lesart dieser Vorschrift ist, dass der Fallenjäger die morgendliche und die abendliche Fallenkontrolle vornimmt, indem er die vom Fallenmelder gesendeten Statusmeldungen einsieht.Dort steht morgens und abends sind die Fallen zu kontrollieren. ...
In NRW hilft Dir der Fallenmelder nicht so richtig, da man nach wie vor die Falle zweimal täglich kontrollieren muss.
Hoffen wir mal, dass man diesen Unsinn bis zur kommenden Fangjagdsaison abgeschafft hat.