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Soweit ich weiß, darf ein Anwalt keine kostenlose Rechtsberatung machen. Deshalb sage ich gleich im Voraus, dass dies nur ein nur ein hypothetischer Fall ist, der so ähnlich in meinem Bekanntenkreis existiert.
Franz und Eva sind verheiratet. Er brachte in die Ehe ein halbes Haus mit grossem Gründstück in die Ehe mit.
Die andere Hälfte des Hauses und Gründstückes gehört seinen Eltern.
Franz seine Mutter ist seit kurzem im Pflegeheim und der Vater wohnt (noch) im Haus.
In näherer Zukunft wird Franz sein Vater ins betreute Wohnen müssen, da er langsam dement wird. Z.B. weiß er oft nicht ob er die Herdplatte ausgeschalten hat und steht zur Kontrolle mitten in der Nacht auf.
Franz und seine Frau arbeiten beide und verdienen etwas über dem deutschen Durchschnittslohn (Bereich Polizei im mittleren Dienst mit Zulagen).
Mutter ist seit kurzem im Pflegeheim. Ob Franz und Eva da noch was drauflegen müssen wird noch errechnet.
Da der Auszug von Fanzs Vater ins betreute Wohnen bevorsteht stellt sich nun die Frage was man mit dem halben Haus und den halben Gründstück macht.
Gleich vorweg: Das halbe Haus und das halbe Grundstück ist unverkäuflich, da Franz die jeweils andere Hälfte besitzt. NUR für Franz ist das halbe Haus und das halbe Grundstück interessant.
Fragen:
1. Wie wird der Wert einen unverkäuflichen halben Hauses und ein halbes Gründstück berechnet? Das Haus ist ja nur für Franz interessant.
Franz und seine Frau wollen das gesamte Haus umbauen und dann dort wohnen.
Wie sollen Franz und Eva vorgehen?
2. Sollen die Eltern die unverkäufliche Haushälfte Franz schenken, überschreiben oder als vorgezogenes Erbe übergeben?
3. Andere Möglichkeiten?
4. Wenn Franz und seine Frau das unverkäufliche halbe Haus irgendwie geschenkt bekommen, inwieweit kann die Pflegekasse (Mutter im Pflegeheim und Vater wäre dann ja im betreuten Wohnen) Franz in Regress nehmen?
Franz und Eva sind verheiratet. Er brachte in die Ehe ein halbes Haus mit grossem Gründstück in die Ehe mit.
Die andere Hälfte des Hauses und Gründstückes gehört seinen Eltern.
Franz seine Mutter ist seit kurzem im Pflegeheim und der Vater wohnt (noch) im Haus.
In näherer Zukunft wird Franz sein Vater ins betreute Wohnen müssen, da er langsam dement wird. Z.B. weiß er oft nicht ob er die Herdplatte ausgeschalten hat und steht zur Kontrolle mitten in der Nacht auf.
Franz und seine Frau arbeiten beide und verdienen etwas über dem deutschen Durchschnittslohn (Bereich Polizei im mittleren Dienst mit Zulagen).
Mutter ist seit kurzem im Pflegeheim. Ob Franz und Eva da noch was drauflegen müssen wird noch errechnet.
Da der Auszug von Fanzs Vater ins betreute Wohnen bevorsteht stellt sich nun die Frage was man mit dem halben Haus und den halben Gründstück macht.
Gleich vorweg: Das halbe Haus und das halbe Grundstück ist unverkäuflich, da Franz die jeweils andere Hälfte besitzt. NUR für Franz ist das halbe Haus und das halbe Grundstück interessant.
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1. Wie wird der Wert einen unverkäuflichen halben Hauses und ein halbes Gründstück berechnet? Das Haus ist ja nur für Franz interessant.
Franz und seine Frau wollen das gesamte Haus umbauen und dann dort wohnen.
Wie sollen Franz und Eva vorgehen?
2. Sollen die Eltern die unverkäufliche Haushälfte Franz schenken, überschreiben oder als vorgezogenes Erbe übergeben?
3. Andere Möglichkeiten?
4. Wenn Franz und seine Frau das unverkäufliche halbe Haus irgendwie geschenkt bekommen, inwieweit kann die Pflegekasse (Mutter im Pflegeheim und Vater wäre dann ja im betreuten Wohnen) Franz in Regress nehmen?
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