Unverkäufliches 1/2 Haus vererben, verschenken oder überschreiben?

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Soweit ich weiß, darf ein Anwalt keine kostenlose Rechtsberatung machen. Deshalb sage ich gleich im Voraus, dass dies nur ein nur ein hypothetischer Fall ist, der so ähnlich in meinem Bekanntenkreis existiert.

Franz und Eva sind verheiratet. Er brachte in die Ehe ein halbes Haus mit grossem Gründstück in die Ehe mit.
Die andere Hälfte des Hauses und Gründstückes gehört seinen Eltern.

Franz seine Mutter ist seit kurzem im Pflegeheim und der Vater wohnt (noch) im Haus.
In näherer Zukunft wird Franz sein Vater ins betreute Wohnen müssen, da er langsam dement wird. Z.B. weiß er oft nicht ob er die Herdplatte ausgeschalten hat und steht zur Kontrolle mitten in der Nacht auf.

Franz und seine Frau arbeiten beide und verdienen etwas über dem deutschen Durchschnittslohn (Bereich Polizei im mittleren Dienst mit Zulagen).
Mutter ist seit kurzem im Pflegeheim. Ob Franz und Eva da noch was drauflegen müssen wird noch errechnet.
Da der Auszug von Fanzs Vater ins betreute Wohnen bevorsteht stellt sich nun die Frage was man mit dem halben Haus und den halben Gründstück macht.

Gleich vorweg: Das halbe Haus und das halbe Grundstück ist unverkäuflich, da Franz die jeweils andere Hälfte besitzt. NUR für Franz ist das halbe Haus und das halbe Grundstück interessant.

Fragen:
1. Wie wird der Wert einen unverkäuflichen halben Hauses und ein halbes Gründstück berechnet? Das Haus ist ja nur für Franz interessant.
Franz und seine Frau wollen das gesamte Haus umbauen und dann dort wohnen.

Wie sollen Franz und Eva vorgehen?
2. Sollen die Eltern die unverkäufliche Haushälfte Franz schenken, überschreiben oder als vorgezogenes Erbe übergeben?

3. Andere Möglichkeiten?

4. Wenn Franz und seine Frau das unverkäufliche halbe Haus irgendwie geschenkt bekommen, inwieweit kann die Pflegekasse (Mutter im Pflegeheim und Vater wäre dann ja im betreuten Wohnen) Franz in Regress nehmen?
 
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Hat Franz noch weitere Geschwister?

Als ich noch auf Immobilien Suche war, bin ich immer mal wieder über den Begriff Teilungsversteigerung gestolpert, hab mich aber damit nicht weiter befasst ....
 
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Richtig, das geschenkte Haus könnte innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden. In der Regel übeträgt man Häuser daher heutzutage frühzeitig an die Kinder und räumt den Eltern ein Nutzungsrecht auf Lebenszeit ein, um das Vermögen zu schützen. Die Kinder haften dann im Pflegefall 10 Jahre später nur noch mit ihrem Einkommen, aber nicht mit geschenkten Vermögen. Zudem kann man natürlich durch Teilübertragungen den Freibetrag alles 10 Jahre erneut nutzen.

Der Begriff Teilungsversteigerung wurde auch schon genannt. Eine Teilungsversteigerung kann von jedem Eigentümer beantragt werden und wird dann für das gesamte Objekt durchgeführt. D.h. das Haus wird als ganzes versteigert, auch dann, wenn andere anteilige Eigner es behalten wollen (sie können natürlich mitbieten).
 
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Eine Teilungsversteigerung kann von jedem Eigentümer beantragt werden und wird dann für das gesamte Objekt durchgeführt. D.h. das Haus wird als ganzes versteigert, auch dann, wenn andere anteilige Eigner es behalten wollen (sie können natürlich mitbieten).

Wie kann ein Haus das zwei Parteien gehört als ganzes versteigert werden, wenn eine Partei das nicht will? (bei der Teilung des Hauses wurde beide Parteien (Franz auf der einen Seite, seine Eltern auf der anderen Seite) als gleichberechtigt eingetragen. D.h. alles was mit dem Haus gemacht wird muss von beiden Parteien (Franz und seine Eltern) bewilligt werden.
 
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Wie kann ein Haus das zwei Parteien gehört als ganzes versteigert werden, wenn eine Partei das nicht will?

Ich bin auch kein Jurist, aber genau das ist bei einer Zwangsversteigerung vorgesehen. Die Partei, die verkaufen will, beantragt die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht. Mehr ist m.E. nicht erforderlich.

Zum Wert des Hauses. Den kann man doch schätzen lassen.
 
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Wie kann ein Haus das zwei Parteien gehört als ganzes versteigert werden, wenn eine Partei das nicht will? (bei der Teilung des Hauses wurde beide Parteien (Franz auf der einen Seite, seine Eltern auf der anderen Seite) als gleichberechtigt eingetragen. D.h. alles was mit dem Haus gemacht wird muss von beiden Parteien (Franz und seine Eltern) bewilligt werden.
Eben weil die andere Partei das will....
 
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Die Zwangsversteigerung ist genau für diesen Fall vorgesehen. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn die Parteien sich nicht über den Verkauf einig werden. Die Kosten des Verfahrens trägt dann der Antragstellende. Oft wird die Zwangsversteigerung aber auch nur als Druckmittel eingesetzt, um eine Einigung zu erzielen.
 
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Erstmal müsste man wissen, was genau im Grundbuch steht.

Obere Teil des Hauses Franz Eltern
Untere Teil des Hauses Franz.

Grosse Einfahrt gehört beiden.
Hintere Teil des Grundstückes gehört der oberen Partei (Franz Eltern)

Aber: Der Weg am hinteren Teil des Hauses bzw. um das hintere Haus gehört aber Franz. Um das hintere Grundstück zu nutzen müsste die obere Partei somit aber immer über den Weg von Franz laufen (somit ist der hintere Teil des Grunstückes praktisch wertlos für die obere Partei). Wenn die obere Partei eine "Brücke" über Franz seinen Weg bauen würde wäre dass eine Veränderung des Hauses und beide Parteien müssten dann zustimmen (was Franz natürlich nicht machen würde)

PS: Meiner Meinung nach ist der hintere Teil des Grundstückes somit wertlos und der obere Teil des Hauses ist praktisch auch wertlos, da wenn Veränderungen am Haus vorgenommen werden müssen beide Parteien zustimmen. Kein Mensch würde so eine Haushälfte kaufen.
 
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Moin!

Da Franz die Nutzung "seines" Weges als Zugang zum hinetren Grundstück(-steil) jahrelang geduldet hat ist da nichts mit "Brücke bauen". Und eine "horizontale" Hausteilung mit getrennten Eingängen liesse sich herstellen, da wird auch eine Zwangsversteigerung je nach Lage des Objektes einen Käufer bringen. :roll:

Die vier (Franz, seine Frau und seine Eltern) sollten sich SCHNELLSTMÖGLICH mit einem guten Anwalt vor Ort wenden und parallel Franz' Kreditwürdigkeit bei der Bank prüfen lassen. ;-)

Viele Grüße

Joe
 
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Die vier (Franz, seine Frau und seine Eltern) sollten sich SCHNELLSTMÖGLICH mit einem guten Anwalt vor Ort wenden und parallel Franz' Kreditwürdigkeit bei der Bank prüfen lassen. :wink:


Dazu gleich ein pfiffiger Steuerberater und Notar ( falls dieser nicht schon in Person des Anwalts vorhanden, je nach Bundesland)
 

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