Wildursprungsscheine und Wildmarken

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Moin!

Sicher ist ja, daß niemand eine (oder eine korrekte Marke) an einen Kofferraumhirsch pinnen wird

Richtig. Wenn die Marken nur die Kontrollfunktion haben sollen dann geht das nur über eine deutliche Intensivierung von eben: Kontrollen. Sonst bleibt es bei Zufallsfunden. Die sind - mag jeder anders sehen - besser als nichts, aber ich sehe da auch nicht DEN Sinn und Zweck von solchen Marken. Sie sind allerdings etwas, was sich jeder größere Betrieb in irgendeiner Form sowieso selber anschaffen wird (und sei es mit Kreppband und Filzstift) und es erleichtert die Dokumentation. Und die ist wenn vielleicht (noch) nicht vorgeschrieben, dann doch hilfreich bei Fragen zur Lebensmittelsicherheit und Transparenz. Die Dinger haben also nicht nur Nachteile - nur darum gehts.

Viele Grüße

Joe

PS: Ich kenne die auch aus Westdeutschland - war allerdings in grauer Vorzeit und kann rein forstverwaltungsintern gewesen sein.
 
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:) Der Bierokrat(Fredl Fesl) verteidigt die Bürokratie. Was wurde wo zufällig gefunden? Wie viele Leben wurden gerettet,
wo wird die Dokumentation vereinfacht. Fragen über Fragen. Die aktuelle Version des US ist ja nur vierfach. Die elektronische
Streckenmeldung ist trotzdem fällig.
Alleine für die Verwaltung des vierten Durchschlages mussten im LRA extra Leute eingestellt werden!

Blödsinn und zwar großer La
 
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Ok danke.
Ich dachte das währe Deutschlandweit nötig.
Nach der Drückjagd dauert der Papierkram immer ewig. Das nervt schon.

Bei der Einzeljagd müsste der Pächter wohl wirklich immer raus. Wir haben es so gelöst, dass der Pächter die Scheine schon Blanco unterschreibt und wir den Rest dann ausfüllen.

Ein paar Tage später werden beim zerwirken die Marken dann wieder abgeschnitten.


Wenn ein Wilderer wirklich schlau ist, dann transportiert er den Kofferraumhirsch einfach zerwirkt. Und schon ist das System wieder nutzlos. Aber hauptsache Papierkram.
 
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Bin ich froh, dass wir in Bayern so eine Bürokratie nicht haben. Vermisst hab ich das auch noch nicht, ich erschließ mir dadurch keinen einzigen Vorteil....
 
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Bei uns muss die Nummer der Wildursprungsmarke auf dem Trichienenprobenschein vom Probenentnehmer angegeben werden. RLP
 
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Wenn ein Wilderer wirklich schlau ist, dann transportiert er den Kofferraumhirsch einfach zerwirkt. Und schon ist das System wieder nutzlos. Aber hauptsache Papierkram.[/QUOTE]

Funzt in Thüringen normal nicht ,beim zerwirkten Hirsch hat er einen Gelben Zettel bei.

Beim Kofferraumhirsch gibt es keinen Schein der wird da nicht ausgestellt und Wildmarken kannste auf jeder DJ mitnehmen.

Gruß Seppel
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Scheine und Marken taugen nichts, wenn man damit eine Kontrollfunktion erreichen will. Denn wer sich nicht kontrollieren lassen will, der macht den Deckel drauf und fertig.

Wer damit sein Wildbret transparent(er) vermarkten will, hat dadurch aber eine Möglichkeit.
Der Statisik kann man damit auch dienen, wer dieser dann traut, ....


CdB
 
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Frage dazu: In Brandenburg ist es laut WildÜV § 2
(1) Jedes erlegte, zum menschlichen Verzehr vorgesehene Stück Wild ist sofort nach der Erlegung noch im Jagdbezirk mit einer Wildmarke zu kennzeichnen.
———-
Was „passiert“ wenn man das erst in einer Wildkammer nachholt, die außerhalb des Jagdbezirks ist und ich mit Wild ohne Wildmarke erwischt werde?

Das ganze ist bei uns so gelebte Praxis :/


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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
OwiG, aber ich kenne niemanden den es jemals betroffen hätte.

zum menschlichen Verzehr vorgesehene Stück Wild

Hab auch noch nie eine Ente markiert (gesehen).

CdB
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Ich habe mir Ohrmarken mit meinem Namen sowie Nummerieung 1-100 anfertigen lassen.
Damit kann ich für mich jedes Stück Wild markieren, dass ich erlege oder auf Jagden in anderen Revieren übernehme.
Diese Markierung mache ich für mich und niemanden anderen.

Bei Schwarzwild und Trichinenuntersuchung ist die eindeutige Kennzeichnung gefordert, daher kann ich auch dort diese Marken verwenden.
 
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OwiG, aber ich kenne niemanden den es jemals betroffen hätte.



Hab auch noch nie eine Ente markiert (gesehen).

CdB

okay - ich ergänze um § 1
Diese Verordnung gilt für alle Jagdausübungsberechtigten, Wildhändler sowie für Betriebe und Gaststätten, die Schalenwild (im folgenden Wild genannt) ankaufen, verkaufen bzw. be- oder verarbeiten.

Sorry - hätte ich vorher reinschreiben sollen. Enten und co. fallen raus [emoji6] - Frage bleibt [emoji23]


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