Das wird noch besser wie auf WO. Ein Karton chips wird nicht reichen.
Hallo zusammen,
ein Betreiber eines Wildgeheges und Jagdscheininhaber möchte ein Bedürfnis für einen Schalldämpfer für seine 9mm Luger KW beantragen.
Die notwendige Abschuss-/Schießerlaubnis - da ja keine Jagdausübung - wurde von der Behörde erteilt.
Er möchte sein Bedürfnis u.a. stützen auf
§8 Nr. 8.1.6 der WaffVwV vom 5. März 2012
sowie
§2 Nr. 2.3 der TierSchlV vom 20.Dezember 2012
Die zuständige Waffenbehörde für die Beantragung des SD ist in Niedersachsen. Das Gehe selbst befindet sich in NRW und grenzt in etwa 100 m (Luftlinie) an ein Dorf.
Wesentliche Vorteile eines SD sind ja u.a. die Reduzierung des Mündungsknall und in Verbindung mit Unterschallmunition außerdem eine Dämpfung des Geschoßknall und damit eine geringere Beunruhigung der ganzen Herde.
Wie seht Ihr die Chancen, dass die Behörde der Argumentation des Antragstellers folgt und für die Fangschusswaffe einen SD erteilt? Welche weiteren Argumente könnte er vortragen?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Behörde ggf. vortragen wird, dass ein krankschiessen des Stücks eigentlich nicht passieren sollte bei einem Geheabschuss, da die Schußentfernung typischerweise kurz ist und deshalb im Normalfall kein Fangschuss notwendig sein sollte.
Dank im Voraus für eure Beiträge.
VG
.45 ACP
eine Behörde darf nicht überreagieren, denn sie muss jeden Tag mit dem gaU, dem größten anzunehmendem Ungemach, rechnen.
Die Sachbearbeiter sollten daraufhin doch geschult sein... oder nicht :what:
Den Antrag einfach stellen.. wenn er abgelehnt wird, einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern und dann.. ja, ab dann liegt alles in Gottes Hand, auf hoher See.
(habe ich etwas aus dem Forum Gelerntes vergessen zu erwähnen?)
Gibt es auch einen Mix mit Nüssen, Chips und geröteten Zwiebelringen (beachte: Dämpfer) - die Geschmäcker sind unterschiedlich. ;-)
Eigentlich können wir schon eine erschöpfende Aussage geben.Probieren geht über studieren. Ergo Anfrage bei der zuständigen Behörde, da m. E. mindestens 99,9% der Foristi genauso wie ich keine erschöpfende und rechtskonforme Auskunft geben können.
Wen man weiß wie schwer sich die Politik mit der Freigabe des Schalldämpfers getan haben -ohne das zu werten- finde ich die Beantragung eines KWSchalldämpfers schon sehr provokativ. Mir schleierhaft wie Einzelne mit ihren egoistischen Ideen der übergeordneten Sache schaden. Der Antrag wird zu Recht abgelehnt und das ist gut so. Hoffentlich nervt der TS dann nicht auch noch die Verbände oder die Gerichte mit dem Ansinnen.
Den Antrag einfach stellen..