Beantragung Schalldämpfer für KW für Gehegewildabschuss

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Hallo zusammen,

ein Betreiber eines Wildgeheges und Jagdscheininhaber möchte ein Bedürfnis für einen Schalldämpfer für seine 9mm Luger KW beantragen.
Die notwendige Abschuss-/Schießerlaubnis - da ja keine Jagdausübung - wurde von der Behörde erteilt.
Er möchte sein Bedürfnis u.a. stützen auf

§8 Nr. 8.1.6 der WaffVwV vom 5. März 2012


sowie
§2 Nr. 2.3 der TierSchlV vom 20.Dezember 2012

Die zuständige Waffenbehörde für die Beantragung des SD ist in Niedersachsen. Das Gehe selbst befindet sich in NRW und grenzt in etwa 100 m (Luftlinie) an ein Dorf.

Wesentliche Vorteile eines SD sind ja u.a. die Reduzierung des Mündungsknall und in Verbindung mit Unterschallmunition außerdem eine Dämpfung des Geschoßknall und damit eine geringere Beunruhigung der ganzen Herde.

Wie seht Ihr die Chancen, dass die Behörde der Argumentation des Antragstellers folgt und für die Fangschusswaffe einen SD erteilt? Welche weiteren Argumente könnte er vortragen?

Ich könnte mir vorstellen, dass die Behörde ggf. vortragen wird, dass ein krankschiessen des Stücks eigentlich nicht passieren sollte bei einem Geheabschuss, da die Schußentfernung typischerweise kurz ist und deshalb im Normalfall kein Fangschuss notwendig sein sollte.

Dank im Voraus für eure Beiträge.

VG
.45 ACP

Probieren geht über studieren. Ergo Anfrage bei der zuständigen Behörde, da m. E. mindestens 99,9% der Foristi genauso wie ich keine erschöpfende und rechtskonforme Auskunft geben können.
 
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eine Behörde darf nicht überreagieren, denn sie muss jeden Tag mit dem gaU, dem größten anzunehmendem Ungemach, rechnen.

Die Sachbearbeiter sollten daraufhin doch geschult sein... oder nicht :what:

Den Antrag einfach stellen.. wenn er abgelehnt wird, einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern und dann.. ja, ab dann liegt alles in Gottes Hand, auf hoher See.

(habe ich etwas aus dem Forum Gelerntes vergessen zu erwähnen?)

* Verstehe ich jetzt nicht. :no:
Die Behörde hat sich an Recht und Gesetz und sonst nichts zu halten.
Kindische Haben-/Wollen-Wünsche sind zu prüfen - verursachen nur unnötige Arbeit und Kosten für die Allgemeinheit - und mittels Bescheid abzulehnen.:twisted:
Merke: So kann man(n) sich auch auf der sogenannten "schwarzen Liste" vormerken lassen. Auch hier gilt der Spruch: Irgendwann holen jeden seine "kleinen" Sünden wieder ein.
 
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Wen man weiß wie schwer sich die Politik mit der Freigabe des Schalldämpfers getan haben -ohne das zu werten- finde ich die Beantragung eines KWSchalldämpfers schon sehr provokativ. Mir schleierhaft wie Einzelne mit ihren egoistischen Ideen der übergeordneten Sache schaden. Der Antrag wird zu Recht abgelehnt und das ist gut so. Hoffentlich nervt der TS dann nicht auch noch die Verbände oder die Gerichte mit dem Ansinnen.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Gibt es auch einen Mix mit Nüssen, Chips und geröteten Zwiebelringen (beachte: Dämpfer) - die Geschmäcker sind unterschiedlich. ;-)

Ja aber nur wen man die nicht isst, während man einen Kurzwaffenschalldämpfer beantragt:bye:
 
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Probieren geht über studieren. Ergo Anfrage bei der zuständigen Behörde, da m. E. mindestens 99,9% der Foristi genauso wie ich keine erschöpfende und rechtskonforme Auskunft geben können.
Eigentlich können wir schon eine erschöpfende Aussage geben.
In den Urteilen zur Thematik Schalldämpfer steht eigentlich alles ganz genau aufgeführt.

Es ist aber einfach nicht notwendig genauer darauf einzugehen.
 
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Selbst wenn wider Erwarten der unwahrscheinliche Fall einträte, dass die zust. Behörde in Nds. den KW-SD genehmigen würde, heißt das ja noch lange nicht, dass der TS davon dann im Gatter in NRW Gebrauch machen dürfte! Denn eine nieders. Behörde wird keine Regelungen treffen können, die in NRW nicht zulässig sind/wären.

Teddy
 
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Moin!

Du meinst das Territorialitätsprinzip? Dann hast Du das IMHO etwas unglücklich ausgedrückt - selbstverständlich kann eine Behörde in einem Bundesland keine Entscheidung treffen, für die eine Behörde in einem anderen Bundesland zuständig ist, aber ebenso selbstverständlich können sie in ihrem Bereich Dinge nach örtlich geltendem Recht entscheiden, die im Nachbar-Bundesland verboten bleiben. Da die Genehmigung für den SD nach dem Wohnortprinzip in Nds. zu entscheiden ist könnte es - und das meinst Du ja - passieren - in einem ganz unwahrscheinlchen Fall -, dass der SD genehmigt wird, desse Einsatz in NRW aber nicht, da man dafür ja noch eine Schiessgenehmigung braucht ... :roll:

Nicht staunen, nur wundern ... :twisted:

Viele Grüße

Joe
 
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Warum die Sache in einem Forum diskutieren? Und wenn das Ergebnis nicht gefällt dann in einem zweiten?

Die zuständige Waffenbehörde wird dein Ansinnen prüfen und dann eine Entscheidung treffen. Wenn die negativ ausfällt, druckst du dann die positiven Forumsbeiträge aus und überzeugst damit den Sachbearbeiter das er falsch liegt?
 
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Ich frage mich grad, ob die zur Auswahl stehende Waffe mit der Unterschallmunition überhaupt noch die erforderliche Mündungsernergie aufweist, um Fangschüsse antragen zu dürfen...?!

Gruss
Andreas
 
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Ja, problemlos, z.B. die Fiocchi 9x19 158gr Subsonic erreicht eine Mündungsenergie von 343 Joule.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Wen man weiß wie schwer sich die Politik mit der Freigabe des Schalldämpfers getan haben -ohne das zu werten- finde ich die Beantragung eines KWSchalldämpfers schon sehr provokativ. Mir schleierhaft wie Einzelne mit ihren egoistischen Ideen der übergeordneten Sache schaden. Der Antrag wird zu Recht abgelehnt und das ist gut so. Hoffentlich nervt der TS dann nicht auch noch die Verbände oder die Gerichte mit dem Ansinnen.

man erinnere sich an die Sache mit dem 5 Schuss Magazin...

Wenns schon sonst nichts gebracht hat, so doch zumindest heutige Rechtssicherheit für Alle!

Ich stehe nach wie vor dazu: weshalb den Schmiedel fragen, wenns ausschließlich der Schmied zu entscheiden hat ?

Eine wie auch immer begründete Antragstellung mit in Folge einer Bescheidung...

Alles andere ist kokolores, denn man kommt in seinem Ansinnen nicht weiter!

(muss man nicht so sehen.. kann man aber)
 

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