Beantragung Schalldämpfer für KW für Gehegewildabschuss

Registriert
11 Feb 2018
Beiträge
11
Hallo zusammen,

ein Betreiber eines Wildgeheges und Jagdscheininhaber möchte ein Bedürfnis für einen Schalldämpfer für seine 9mm Luger KW beantragen.
Die notwendige Abschuss-/Schießerlaubnis - da ja keine Jagdausübung - wurde von der Behörde erteilt.
Er möchte sein Bedürfnis u.a. stützen auf

§8 Nr. 8.1.6 der WaffVwV vom 5. März 2012

8.1.6 Ein Bedürfnis zum Erwerb von Schalldämpfern oder von Waffen mit eingebautem Schalldämpfer kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (z.B. Abschuss von Gehegewild bei weitergehend nachgewiesener Unumgänglichkeit der Verwendung eines Schalldämpfers).
sowie
§2 Nr. 2.3 der TierSchlV vom 20.Dezember 2012
2.3 Gatterwild darf nur mit Büchsenpatronen mit einem Kaliber von mindestens 6,5 Millimetern und einer Auftreffenergie von mindestens 2 000 Joule auf 100 Meter betäubt und getötet werden. Satz 1 gilt nicht für den Fangschuss, sofern er erforderlich ist und mit Pistolen- oder Revolvergeschossen mit einer Mündungsenergie von mindestens 200 Joule vorgenommen wird.

2.4 Abweichend von Nummer 2.3 Satz 1 darf Damwild in Gehegen auch mit Büchsenpatronen mit einem Kaliber von mindestens 5,6 Millimetern und einer Mündungsenergie von mindestens 300 Joule betäubt und getötet werden, sofern
2.4.1 die Schussentfernung weniger als 25 Meter beträgt,
2.4.2 der Schuss von einem bis zu 4 Meter hohen Hochstand abgegeben wird und
2.4.3 sich der Hochstand in einem geschlossenen Gehege mit unbefestigtem Boden befindet, dessen Einzäunung mindestens 1,80 Meter hoch ist.
Die zuständige Waffenbehörde für die Beantragung des SD ist in Niedersachsen. Das Gehe selbst befindet sich in NRW und grenzt in etwa 100 m (Luftlinie) an ein Dorf.

Wesentliche Vorteile eines SD sind ja u.a. die Reduzierung des Mündungsknall und in Verbindung mit Unterschallmunition außerdem eine Dämpfung des Geschoßknall und damit eine geringere Beunruhigung der ganzen Herde.

Wie seht Ihr die Chancen, dass die Behörde der Argumentation des Antragstellers folgt und für die Fangschusswaffe einen SD erteilt? Welche weiteren Argumente könnte er vortragen?

Ich könnte mir vorstellen, dass die Behörde ggf. vortragen wird, dass ein krankschiessen des Stücks eigentlich nicht passieren sollte bei einem Geheabschuss, da die Schußentfernung typischerweise kurz ist und deshalb im Normalfall kein Fangschuss notwendig sein sollte.

Dank im Voraus für eure Beiträge.

VG
.45 ACP
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

Yumitori

Guest
@ 45acp -

Zum Gruße,

"krankschießen" sollte generell nicht vorkommen, k a n n aber.
D a s sollte kein Argument gegen einen SD auf einer Pistole sein.
Wohl aber die Tatsache, dass das Gatter ganz sicher n i c h t all die Unvorhersehbarkeiten aufweist, wie ein Revier und bereits mit kleinen Büchsenpatronen gearbeitet werden darf.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Wenn Mutti nein sagt, frag ich Papi ;)

Solange bis man die erhoffte Antwort bekommt.
Es ist doch schon deutlich klargemacht worden, dass das Bedürfnis für den SD zu 99,99999999% nicht erbracht werden kann.
Kann man auch einfach akzeptieren, dass man den Wunsch einer Genehmigung für einen Kurzwaffenschalldämpfer einfach nicht waffenrechtlich begründen kann. Noch schwerer im Gatter.

Persönlich würde ich es jedem gönnen, aber das hat nahezu keine Aussicht auf Erfolg.
 
Registriert
11 Feb 2018
Beiträge
11
Wenn Mutti nein sagt, frag ich Papi
Hehe erwischt :D
Im Erst... also ich denke es ist doch nicht verwerflich in zwei verschiedenen Foren, mit wie ich finde unterschiedlichem Fokus, eine Frage zu stellen, auf die ich, auch nach ausgiebiger Benutzung der Suchfunktion, keine Antwort gefunden habe. Zumal ich auch denke, dass die Frage hier besser aufgehoben ist.
Aber ich habe verstanden, dass es nicht einfach sein wird für meinen Bekannten ein entsprechendes Bedürfnis zu begründen.
SD für Langwaffe hingegen habe ich verstanden sollte kein Problem sein.
 
A

anonym

Guest
Hehe erwischt :D
Im Erst... also ich denke es ist doch nicht verwerflich in zwei verschiedenen Foren, mit wie ich finde unterschiedlichem Fokus, eine Frage zu stellen, auf die ich, auch nach ausgiebiger Benutzung der Suchfunktion, keine Antwort gefunden habe. Zumal ich auch denke, dass die Frage hier besser aufgehoben ist.
Aber ich habe verstanden, dass es nicht einfach sein wird für meinen Bekannten ein entsprechendes Bedürfnis zu begründen.
SD für Langwaffe hingegen habe ich verstanden sollte kein Problem sein.


Keine Waffenbehörde wird einen KW SD zur Jagd auf Gatterwild bewilligen!



Horrido,
Framic

PS.: Und grüße deinen "Bekannten" ganz herzlich von uns, wenn du das nächste mal in den Spiegel schaust!:lol:
 
A

anonym

Guest
Kannst du das auch begründen (einschlägige Urteile, Vorschriften.. )?

Der Kollege von Dir kann Fangschüsse in einem regelmäßig übersichtlichem Gatter auch aus Distanz mit der Langwaffe antragen.
Dazu gibt es genehmigungsfähige Schalldämpfer und auch (und unter der Beachtung der Joulezahl) geeignete Munition.

Ich sehe hier auch mit viel Wohlwollen für einen KW SD keinerlei Bedürfnis und die Behörden werden dieses erst recht nicht erkennen.

Horrido,
Framic
 
Registriert
30 Aug 2015
Beiträge
2.488
Da bildet sich einer ein, er müsse einen SD für eine KW haben (wollen) und versucht eine Begründung dafür an den Haaren herbei zu ziehen - kein Wunder wenn die Behörden manchmal überreagieren - würde ich auch bei so einem Ansinnen - mir kommt das vor als hätte Dein "Bekannter" zu viel James Bond gekuckt..........
Der soll einfach schießen lernen, dann braucht er keine KW für den Fangschuss auf Gatterwild - und schon gar keinen mit SD und Subsonic Munition.

CD
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
...

- kein Wunder wenn die Behörden manchmal überreagieren - würde ich auch bei so einem Ansinnen -
....

CD

eine Behörde darf nicht überreagieren, denn sie muss jeden Tag mit dem gaU, dem größten anzunehmendem Ungemach, rechnen.

Die Sachbearbeiter sollten daraufhin doch geschult sein... oder nicht :what:

Den Antrag einfach stellen.. wenn er abgelehnt wird, einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern und dann.. ja, ab dann liegt alles in Gottes Hand, auf hoher See.

(habe ich etwas aus dem Forum Gelerntes vergessen zu erwähnen?)
 
Registriert
30 Aug 2015
Beiträge
2.488
Ein erwachsener Mensch sollte sich vor dem Stellen eines Antrages meiner Meinung nach überlegen, ob das was er tut wirklich Sinn macht und vernünftig begründbar ist. Sonst gibt man sich leicht der Lächerlichkeit preis. ;-)

CD
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Ein erwachsener Mensch sollte sich vor dem Stellen eines Antrages meiner Meinung nach überlegen, ob das was er tut wirklich Sinn macht und vernünftig begründbar ist. Sonst gibt man sich leicht der Lächerlichkeit preis. ;-)

CD

Der Schutz des eigenen Gehöres und die Lärmemisionsminderung für die Nachbarschaft ist ja eine durchaus sinnvolle Begründung.
Interessant ist dann die darauf folgende Wertung der Behörde...

Ein erwachsener Mensch..... ist sich in der Regel, und auch außerhalb davon ;), darüber im Klaren, dass wenn er etwas außergewöhnliches bei Behörden erreichen w i l l, einen Antrag stellen muss.

Wenn der Antrag dann begründet abgelehnt wird, dann überlegt man sich, w a s Sinn macht.

Vielleicht hat der Bekannte, von wem auch immer, ja Glück und der Antrag wird positiv beschieden ?

Man kann es jedem nur wünschen :)

Ausser Briefporto wirds ja erst einmal wohl nichts kosten....
 
Registriert
19 Nov 2015
Beiträge
2.349
Jetzt aber mal ....auf WO sinds 3 Seiten und über 50 Antworten + gelöschte Entgleisungen.....das kann man toppen!
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
136
Zurzeit aktive Gäste
547
Besucher gesamt
683
Oben