"Modernes" Terzerol?

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Damit hat es bei mir angefangen, als Kind spielte ich mit einem Originalen. der bei einer leider nur angeheirateten Adeligen auf der Kommode rumlag, auf dem Nachttisch ruhte offen die PPK...
Nachdem Ich 35 jahre später den Nachbau kaufte fing es richtig an.
Das Teil ist natürlich nicht Longrange geeignet, aber für Pokertischentfernungen tauglich.
Im KS-Mauerwerk hinterlässt die 45er Kugel odentliche Beulen mit 30mm DMR.
Obacht!
Steinschlosswaffen (unteranderem) darf man erlaubnisfrei führen!
Den natürlich nicht
https://www.gebrauchtwaffen-spezial...ler-unbekannt-Mod-Reisepistole-Derringer.html
Den aber
https://www.waffen-kessler-thies.de...tolenmodell-Paares-Derringer--1465568553.html
 
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Das Strumpfband möchte ich sehen welches den Püsterich am Schenkelchen hält!
Oder doch lieber nicht:bye:
 
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Moin!

Was bitte hebelt denn die Anlage 2 zum WaffG aus? :roll:

Viele Grüße

Joe
 
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Laß dir bei Gelegenheit, den Unterschied zwischen besitzen und führen noch einmal erklären. Führen darfst du diese Waffen in keinem Fall.

Seufz ... darf man eben DOCH!

Mohawk gibt hier den richtigen Hinweis:

Moin!

Was bitte hebelt denn die Anlage 2 zum WaffG aus? :roll:

Viele Grüße

Joe

WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 "Erlaubnispflicht"
...
3.
Erlaubnisfreies Führen
3.1
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
3.2
Armbrüste.

Also, Du kannst Dir die Taschen mit Steinschlosspistolen vollstopfen und losmarschieren, ist völlig legal!

Gruß

Sigges
 
A

anonym

Guest
Wer sich das Ding in die Hosentasche stecken will, weil er die Damenwelt beeindrucken will, der kann das ja gerne tun. Aus dem Kontext des Beitrags von Baikal, geht hervor, daß er eine geladene Steinschloßpistole führen möchte. Und das wird nicht funktionieren. Mit einer ungeladenen aber wir der wohl nicht die beschriebenen Löcher in die Wand bekommen. Das Sprengstoffgesetz hebelt die Anlage 2 aus.
 
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Er sich das Ding in die Hosentasche stecken will, weil er die Damenwelt beeindrucken will, der kann das ja gerne tun. Aus dem Kontext des Beitrags von Baikal, geht hervor, daß er eine geladene Steinschloßpistole führen möchte. Und das wird nicht funktionieren. Mit einer ungeladenen aber wir der wohl nicht die beschriebenen Löcher in die Wand bekommen.

Die von Dir zitierte und negierte Aussage war "Steinschlosswaffen (unteranderem) darf man erlaubnisfrei führen!". Und das ist eben tatsächlich erlaubt.

Nebenbei unterscheidet "Führen" in diesem Zusammenhang nicht nach geladen und ungeladen, d.h. auch eine geladene Steinschlosswaffe ist erlaubnisfrei führbar.
Ich kenne keine Vorschrift die dagegen spricht ..... Das Sprengstoffrecht gilt nicht für geladene Waffen!
 
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Dann erklär doch einmal bitte, wie du die Waffe laden willst, ohne berechtigt im Sinne des SprengstoffG zu sein.

Ich setze jetzt einfach mal die entsprechenden Erlaubnisse voraus, ohne sie zu benennen.
Schwapupellets gelten als Munition und sind auf Jagdschein zu bekommen.
Zum Erwerb jedweder Schusswaffe oder Munition musst Du berechtigt oder einfach nur alt genug sein.
 
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A

anonym

Guest
Ich setze jetzt einfach mal die entsprechenden Erlaubnisse voraus, ohne sie zu benennen.
Schwapupellets gelten als Munition und sind auf Jagdschein zu bekommen.
Zum Erwerb jedweder Schusswaffe oder Munition musst Du berechtigt oder einfach nur alt genug sein.

Wenn du eine Schießerlaubnis nach § 10 WaffG hast, dann führst du aber nicht mehr Erlaubnisfrei, wie von dir behauptet. Geh doch einfach mal mit der von dir geladenen Pistole auf das nächste Polizeirevier und erkläre denen dein Anliegen. Ich freu mich über einen detaillierten Bericht. Und streichel deinen JS ein letztes Mal.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Gelapp! für das Führen ist doch der Ladezustand unerheblich.

Ich frage mich manchmal was hier vorgeht, ich interessiere mich für moderne! ein/zweischüssige Pistolen und bekomme Derringer(geht noch), Selbstschutz in den USA (abwegig), Steinschloßpistolen (wenigsten das Design passt wieder) und das zweitabsurdeste, deutscheste Gesetz der Welt serviert. ;-)


weird


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