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Schießerlaubnis nach § 10 WaffG
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Wenn du eine Schießerlaubnis nach § 10 WaffG hast, dann führst du aber nicht mehr Erlaubnisfrei, wie von dir behauptet. Geh doch einfach mal mit der von dir geladenen Pistole auf das nächste Polizeirevier und erkläre denen dein Anliegen. Ich freu mich über einen detaillierten Bericht. Und streichel deinen JS ein letztes Mal.
Gelapp! für das Führen ist doch der Ladezustand unerheblich.
Ich frage mich manchmal was hier vorgeht, ich interessiere mich für moderne! ein/zweischüssige Pistolen und bekomme Derringer(geht noch), Selbstschutz in den USA (abwegig), Steinschloßpistolen (wenigsten das Design passt wieder) und das zweitabsurdeste, deutscheste Gesetz der Welt serviert. ;-)
weird
CdB
Jo, sorry ... leider ist das "gelegentlich" :roll: so, daß Threads "etwas" abdriften ....
War nicht wirklich meine Absicht, aber wenn ich rechtlich grottenfalsche Aussagen lese kann ich manchmal nicht an mich halten und kann die nicht unkommentiert stehen lassen. Tut mir leid um Deinen Thread ...
Gruß
Sigges
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An sich gibt es nur die Pedersoli Howdah.
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