"Modernes" Terzerol?

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 13565
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Er hat ja nicht gesagt, dass er damit schießen will.
Das ist doch eine ganz andere Baustelle.
 
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...
Schießerlaubnis nach § 10 WaffG
...

Kannst Du mal aufhören eine Nebelbombe nach der anderen zu werfen, eine unsinnige Baustelle nach der anderen aufzumachen???

Was um alles in der Welt hat denn nun eine Schießerlaubnis mit dem erlaubnisfreien Führen zu tun???

Das Führen von Lunten- und Steinschloßwaffen ist erlaubnisfrei. Ob geladen oder nicht ist dem WaffG egal.

Das Pulver unterliegt sobald es im Lauf ist nicht mehr dem Sprengstoffrecht, sonst dürfte ich auch keine geladene Vorderladerwaffe an Neulinge ohne §27-Pappe weitergeben. Darf ich aber.

Somit ist das Thema "Führen" hier durch!

Daß ich um die Waffe überhaupt legal mit Schwarzpulver laden zu können eine Erlaubnis haben muß um entweder loses Pulver (§27) oder Presslinge (WaffG) besitzen zu dürfen ist klar. Das hat aber nix mit dem erlaubnisfreien Führen zu tun, und das war der Aufhänger der Diskussion, weil DU behauptet hast das dürfe man nicht.

Gruß

Sigges
 
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Wenn du eine Schießerlaubnis nach § 10 WaffG hast, dann führst du aber nicht mehr Erlaubnisfrei, wie von dir behauptet. Geh doch einfach mal mit der von dir geladenen Pistole auf das nächste Polizeirevier und erkläre denen dein Anliegen. Ich freu mich über einen detaillierten Bericht. Und streichel deinen JS ein letztes Mal.

Darfst Du ein Luftgewehr, eine nicht Spielzeug Airsoftwaffe oder eine Schreckschusswaffe erlaubnisfrei führen?
 
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Gelapp! für das Führen ist doch der Ladezustand unerheblich.

Ich frage mich manchmal was hier vorgeht, ich interessiere mich für moderne! ein/zweischüssige Pistolen und bekomme Derringer(geht noch), Selbstschutz in den USA (abwegig), Steinschloßpistolen (wenigsten das Design passt wieder) und das zweitabsurdeste, deutscheste Gesetz der Welt serviert. ;-)


weird


CdB

Jo, sorry ... leider ist das "gelegentlich" :roll: so, daß Threads "etwas" abdriften ....
War nicht wirklich meine Absicht, aber wenn ich rechtlich grottenfalsche Aussagen lese kann ich manchmal nicht an mich halten und kann die nicht unkommentiert stehen lassen. Tut mir leid um Deinen Thread ...

Gruß

Sigges
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Jo, sorry ... leider ist das "gelegentlich" :roll: so, daß Threads "etwas" abdriften ....
War nicht wirklich meine Absicht, aber wenn ich rechtlich grottenfalsche Aussagen lese kann ich manchmal nicht an mich halten und kann die nicht unkommentiert stehen lassen. Tut mir leid um Deinen Thread ...

Gruß

Sigges

Oh, kein Problem, ich war nur neugierig und wollte mich etwas informieren, nun werde ich gut unterhalten - auch gut... kein Problem :trophy:


CdB
 
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Tja, moderne Doppelpistolen sind kaum zu bekommen.

An sich gibt es nur die Pedersoli Howdah.

Ich hab die als Vorderlader. Lustig, aber nicht mehr.

Es gibt noch britische Doppelpistolen und Vierfach-Bündelrevolver aus der 1870-1890iger Zeit.

Schau mal bei YouTube > Forgotten Weapons.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,

es gab auch mal - wobei ich nicht weiß, ob sie noch hergestellt wird - den COP-Derringer, eine vierläufige Pistole nach Howdah (Lancaster-) Vorbild, sehr handlich. Ich durfte mal eine ausprobieren - mit .357 Mag. Munition durchaus noch zu bändigen, wenn auch kein reines Vergnügen.
 

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