interessante fragen !
rein praktisch hast du eine 0 prozentige wahrscheinlichkeit einer waffenkontrolle in deiner wohnung da du selbst noch keine eingetragene waffe besitzt - wenn du sie also im kleiderschrank lagerst kriegt das keiner mit , zur arbeit mitnehmen inkl munition jeden tag würde ich dir dringend abraten .
falls du jedoch pech hast und es bricht dir einer in die wohnung ein während du auf der arbeit bist geht der tanz für dich und evtl auch den verleiher richtig los . ich weiss nicht ob der verleiher sich überzeugen muss ob du seine geliehene waffe im sinne des waffg lagerst , gute frage .
hab grad nicht das aktenzeichen aber es wurde nen jäger verknackt dem beim schlafen in der jagdhütte die knifte geklaut wurde - weil beim schlafen du nicht den unbefugten zugriff dritter unterbinden kannst . knifte im kleiderschrank - dürftest du also nichtmal schlafengehen geschweige sie unbeaufsichtigt lassen und zur arbeit fahren. fall drei wäre m,w in jedem fall illegal
so nebenbei gefragt : wie ist das überhaupt mit dem hotel und der jagdreise ? waffe aufm zimmer und selbst an der bar einen heben geht nicht oder ? das hotel müsste nen waffenschrank haben denke ich .
fall zwei : ne geliehene waffe weitergeben ... puuh keine ahnung aber ganz im sinne des gesetzgebers ist das wohl eher nicht . wenn der verleiher weiter weg wohnt , der andere JJ mit waffenschrank aber um die ecke und du die waffe diesem nur zur sicheren aufbewahrung gibst nach deiner fuchsjagd ist das in jedem fall sauberer als fall 3 .
du könntest wie waffenbehörde anrufen und fall zwei abfragen ob das ok wäre , fall drei erwähne bloss nicht dass du überhaupt auf diese idee gekommen bist.
denk daran dass evtl dein junger jagdschein aufm spiel steht, also vorsicht !