Leihwaffe

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15 Okt 2017
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Frag auf dem Amt.

Hier kommen immer so viele Fragen auf, die mit einem Anruf bei der UJB erledigt wären, dass ich mich frage, ob man nicht nur die Antwort umgehen will, die einem der eigene Moralkompass - sofern vorhanden - eh schon nahelegt... ;-)
 
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9 Dez 2014
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interessante fragen !

rein praktisch hast du eine 0 prozentige wahrscheinlichkeit einer waffenkontrolle in deiner wohnung da du selbst noch keine eingetragene waffe besitzt - wenn du sie also im kleiderschrank lagerst kriegt das keiner mit , zur arbeit mitnehmen inkl munition jeden tag würde ich dir dringend abraten .

falls du jedoch pech hast und es bricht dir einer in die wohnung ein während du auf der arbeit bist geht der tanz für dich und evtl auch den verleiher richtig los . ich weiss nicht ob der verleiher sich überzeugen muss ob du seine geliehene waffe im sinne des waffg lagerst , gute frage .

hab grad nicht das aktenzeichen aber es wurde nen jäger verknackt dem beim schlafen in der jagdhütte die knifte geklaut wurde - weil beim schlafen du nicht den unbefugten zugriff dritter unterbinden kannst . knifte im kleiderschrank - dürftest du also nichtmal schlafengehen geschweige sie unbeaufsichtigt lassen und zur arbeit fahren. fall drei wäre m,w in jedem fall illegal

so nebenbei gefragt : wie ist das überhaupt mit dem hotel und der jagdreise ? waffe aufm zimmer und selbst an der bar einen heben geht nicht oder ? das hotel müsste nen waffenschrank haben denke ich .

fall zwei : ne geliehene waffe weitergeben ... puuh keine ahnung aber ganz im sinne des gesetzgebers ist das wohl eher nicht . wenn der verleiher weiter weg wohnt , der andere JJ mit waffenschrank aber um die ecke und du die waffe diesem nur zur sicheren aufbewahrung gibst nach deiner fuchsjagd ist das in jedem fall sauberer als fall 3 .

du könntest wie waffenbehörde anrufen und fall zwei abfragen ob das ok wäre , fall drei erwähne bloss nicht dass du überhaupt auf diese idee gekommen bist.

denk daran dass evtl dein junger jagdschein aufm spiel steht, also vorsicht !
 
G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Bei dieser "entspannten" Lage, wäre das letzte was ich versuchen würde, Experimente zu starten in Sachen Waffenaufbewahrung. Gar mit einer geliehenen Waffe, das wäre mir doppelt zu heiß. Rechtssicherheit wirst du hier nicht bekommen, auch keine Gewissensberuhigung. Wenn du meinem gute gemeinten Rat folgst, dann besorge dir einen Waffenschrank und warte noch ein paar Monate ab. Der Jagdschein ist zu wertvoll, als dass man ihn für ein Fuchsabenteur riskieren sollte...
 
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24 Aug 2016
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Moin,

nur Fall Nr 1 dürfte rechtskonform sein.

Leihen mit Leihschein und diese dann mit einem weiteren Leihschein weiterverleihen ist nicht rechtskonform.

Nur der Besitzer der Waffe darf an eine Person verleihen. Diese darf nicht weiterverleihen.

Gruß
AndreGeronimo

Klugscheissen: der Leihnehmer wird Besitzer mit der Übernahme der Waffe...ich nehme an, nur der Eigentümer oder die Person, auf deren WBK die Waffe eingetragen ist, darf "verleihen".
 
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12 Sep 2016
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Danke für die ganzen Antworten, sicherheitshalber lass ich es dann doch sein, war auch bei der Besprechung der grundtenor. :sad:
 

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