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Da täuscht du dich! Das geht nur sehr eingeschränkt bei Zahlendreher oder so in der IBAN. Aber nicht weil du deine Ware nicht bekommen hast.
Stimmt nicht so ganz, es kann ja auch sein, dass ein Dritter eine Überweisung eingeworfen hat, die du überhaupt nicht geschrieben hast. Dann bist du dadurch in der Lage, die Überweisung zu stornieren. Den Grund für die Stornierung braucht man nicht anzugeben. Genau so verhält es sich mit Abbuchungen aufgrund einer Abbuchungserlaubnis.
Im Notfall kann man ja mal bei seiner Hausbank nachfragen, in welchen Fällen und in welcher Frist Zahlungen zurückgepfiffen werden können. Wie schon gesagt, den Grund für die Stornierung braucht man nicht anzugeben. ;-)
wmh
Jäger