Kurzwaffen „geerbt“ und jetzt auf grüne wbk

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Hallo. Mein opa und meine Oma waren beide Sportschützen. Beide leben noch aber sind zu alt zum schiessen. Nun habe ich jetzt den jagdschein und von den beiden insgesamt 5 kurzwaffen versprochen bekommen(liegen selbstverständlich noch bei denen im safe). Gibt es eine möglichkeit für mich diese alle behalten zu dürfen und wenn nein, wie kann ich die übrigen 3 waffen legal weiter veräußern ?

Kann ich die pistolen erstmal zum büchsenmacher bringen um diese dann zu verkaufen ?


Horridoh

nic
 
A

anonym

Guest
Als Jäger hast Du ein Regel(!)bedürfnis für zwei Kurzwaffen.
Bei Nachweis des weiteren Bedürfnisses kann die Behörde eine weitere Waffe genehmigen (z.B. KK für Fallenjagd).
Die restlichen Waffen kannst Du somit leider erst nach dem Tod der Großeltern als Erbnehmer erwerben.
Da wirst Du aber dann vermutlich keinen Munitionserwerbsstempel erhalten.

Horrido,
Framic
 
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Tritt in einen Schützenverein ein, dann hast nochmal 2 Plätze für KW. (natürlich unter den gegeben gesetzlichen Bestimmungen)

und bei der fünften KW, kann wenn man es geschickt anstellt, diese als Reservewaffe für Wettkämpfe geltend machen..
 
D

Daimler1989

Guest
Tritt in einen Schützenverein ein, dann hast nochmal 2 Plätze für KW. (natürlich unter den gegeben gesetzlichen Bestimmungen)

und bei der fünften KW, kann wenn man es geschickt anstellt, diese als Reservewaffe für Wettkämpfe geltend machen..

ist etwas vereinfacht dargestellt.
Ich fasse zusammen.:
  • Leben beide zum Zeitpunkt, wo sie die Waffen überlassen wollen, musst der TE für die Waffen eine Erwerbsberechtigung haben. 2 EWB KW kann er über Jagdschein bekommen. Will er weitere haben über Sportschützenbedürfnis, muss er erstmal in einen Verein eintreten und dann die ganze Prozedur machen bis hin zum Voreintrag, und das dann drei Mal. Geht auch nur, wenn er alle Voraussetzungen erfüllt (regelmäßige Trainibngsteilnahme etc.). Das dauert.
  • Wartet er, bis beide Großeltern versterben, kann er die Waffen ALLE auf einmal erben. Dann gibts aber nicht für alle den Munitionserwerb.
Verkaufen können die großeltern die Waffen, solange sie leben selbst. Er natürlich auch, wenn sie tot sind und er sie geerbt hat. Der Büma würde nur dann eine Rolle spielen, wenn die Waffen innerhalb einer bestimmten frist abgegeben werden müssen und man Zei zum Verkauf gewinnen will
 
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Kauf Dir zwei KW auf Deinen Jagdschein und warte bis die Großeltern sterben und Du die 5 KW ganz offiziell erbst, dafür brauchst Du kein Bedürfnis.

Das geht halt nur solange gut, bis die Behörde androht den Großeltern die WBK zu entziehen, ob auch möglich ist Waffen zu Lebzeiten zu verebben, weiß ich nicht.
Ich habe meine Waffen ganz normal geerbt.

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Wartet er, bis beide Großeltern versterben, kann er die Waffen ALLE auf einmal erben. Dann gibts aber nicht für alle den Munitionserwerb.

Liege ich ganz falsch aber wenn er den Wiederladerschein noch hat, dann braucht er kein Vermerk für Munitionserwerb? Mit dem WL-Schein darf er ja selber alles stopfen, unabhängig welches Kaliber. Für den Selbstverbrauch, versteht sich.

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Abwarten und tee trinken und nix überstürzen. Kauf dir zunächst mal 2 waffen die du magst. Undnmit dem erbe abwarten. Der hier fehlende muni erwerb ist für einen jäger doch in 90% der Fälle vollkommen uninteressant.

Und leihen kannst du dir sie für 1 monat ja jetzt schon bei deinen großeltern. Naturlich erst wenn du eine wbk besitzt. Der jjs reicht da nicht aus.
 
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Wenn deine Großeltern sterben und dir die KW vererben kannst du alle 5 behalten.Daher kauf dir selbst 2 KW vorher und im Erbfall kriegst du dann noch 5 dazu.Wiederladeschein oder genug Munition für die KW sollten die Großeltern aber noch kaufen,bzw du kaufst Waffen mit gleichem Kaliber.Ne Pistole mit Wechselsystemen deckt auch viel ab und braucht nur einen Eintrag in der WBK.
 
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Wenn Opa und Oma vor langer Zeit Sportschützen waren, haben sie evtl. keine jagdlich nutzbaren KW. Bekommt man die 5 Waffen vererbt, wird es ggf. schwer, anschließend noch zusätzlich zwei jagdlich nutzbare Waffen zu erwerben.

Also besser erstmal zwei jagdlich nutzbare KW kaufen und hoffen das die beiden älteren Herrschaften noch sehr lange leben.
 
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Das ist doch gar nicht so schwer. Vieles wurde ja schon geschrieben.
Guck Dir an, was die haben. WENN da zwei für die Jagd brauchbare KW dabei sind, dann ist es das einfachste, diese im Rahmen der gesetzlichen Regelung zu übernehmen. Kosten: Zwei KW aus WBK der Großeltern austragen und dann in Deine WBK eintragen mit Munitionserwerb. Ggf. Vollmacht mitbringen, dann brauchen die nicht selber aufs Amt. In M. Sprechen wir hier von rund 100€.
Wenn dann irgendwann in einen ungewissen Zukunft Deine Großeltern den Weg gehen, den wir alle mal gehen müssen, kannst ja die restlichen drei noch als Erbe übernehmen. Hier im Hinterkopf, ist‘s nix brauchbares, sprich ich kann selbst am Schießstand damit nix anfangen, dann sollte man sich damit nicht unbedingt belasten.
Ist generell nix brauchbares für die Jagd dabei, dann kauf zwei gescheite KW für die Jagd. Der Rest ergibt sich.....
 
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Man kann ja bei der Wahl der beiden KW auf JS schon mal ein Auge darauf haben ob die damit verbundenen Patronen auch zu den möglichen "Erbwaffen" passen. Da kann z.B. eine .45 ACP Government Sinn manchen wenn man über WS weitere Munitionserwerbsmöglichkeiten bekommt.

Wenn es sportliche KW sind ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das es .22lr, .38/.357mag, .32 S+W long sind. Also überschaubar.
Somit: Kaliber klären, schauen ob diese auch ggf aus einer jagdlich nutzbaren KW nutzbar sind und dann erstmal die beiden eigenen KW erwerben.
 
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Liege ich ganz falsch aber wenn er den Wiederladerschein noch hat, dann braucht er kein Vermerk für Munitionserwerb? Mit dem WL-Schein darf er ja selber alles stopfen, unabhängig welches Kaliber. Für den Selbstverbrauch, versteht sich.
Ist zwar unlogisch, aber...

Selber bauen: ja
Fabrikmunition kaufen: nein
 
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Wenn möglich die Waffen nicht auf Jagdschein sondern als Erbe übernehmen. Erbwaffen bleiben auch dann Dein wenn Du irgendwann die Jagd aufgibst.
 
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Ist zwar unlogisch, aber...

Selber bauen: ja
Fabrikmunition kaufen: nein

gaaaanz dünnes Eis ! Wenn er sie zur Jagd benutz können die wieder mit dem Bedürfnis entsprechenden Umfang kommen.

Hab auch eine Government und Ladeschein ,auf Jagdschein nehmen geht, halbgar laden und benutzen geht ärger!

Da kannst ganz blöd dastehen wie das einer auslegt


Deutscheland !
 

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