Liemke Milan-35 Hat jemand Erfahrungen???

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Hallo zusammen,

hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit dem neuen LIEMKE Milan-35 gesammelt und kann Positives oder Negatives darüber berichten?

Ich fände es als Kombi-Gerät ganz nett, da man es ja als normales Wärmebild-Gerät einsetzten kann aber auch als Vorsatz-Gerät fürs Fernglas und evtl. fürs Zielfernrohr wenn man auf Auslandsjagd ist.

Technisch soll es ja auf dem neuesten Stand sein von Auflösung usw.



Waidmannsheil und beste Grüße
 
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Nee, ist es nicht.

Für 8k kriegst Du ein Pulsar XP50 (ca 4k) und hast noch 4k für eine Nachtsicht über.
 
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Die XP 50 kann er aber nicht ans ZF als Vorsatzgerät montieren.


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Welche Baugruppen treiben hier eigentlich den Preis dermaßen in die Höhe? Was ist daran so teuer? Keine Aufwändigen Röhren, sind doch nur Elektronik Bauteile. Ich halte hier die Gewinnmargen für gigantisch....
Gruß Franz
 
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Welche Baugruppen treiben hier eigentlich den Preis dermaßen in die Höhe? Was ist daran so teuer? Keine Aufwändigen Röhren, sind doch nur Elektronik Bauteile. Ich halte hier die Gewinnmargen für gigantisch....
Gruß Franz

da stimme ich absolut zu. Aber ich fürchte es gibt im Bereich von 640x480 und 12µm kein vergleichbares Gerät unter EUR 8000,-...., oder ?
 
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27 Feb 2017
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Die XP50 hat auch 640x480.

Und der 12er Pitch bringt MAXIMAL dann einen Nutzen, wenn er das Ding als Vorsatz nutzen will.

Das gilt alles natürlich nur, wenn Du eine Ausnahmegenehmigung hast. Sonst begibst Du Dich damit in reale Gefahr. Informiere Dich über die Rechtslage.

Und selbst dann bringt es mehr, sich eine XP zu kaufen und ein vernünftiges NS-Gerät mit Röhre. Dann haste eines für die Hand und eines vorm Rohr.
 
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Capraibex

Guest
Die XP50 hat auch 640x480.

Und der 12er Pitch bringt MAXIMAL dann einen Nutzen, wenn er das Ding als Vorsatz nutzen will.

Das gilt alles natürlich nur, wenn Du eine Ausnahmegenehmigung hast. Sonst begibst Du Dich damit in reale Gefahr. Informiere Dich über die Rechtslage.

Und selbst dann bringt es mehr, sich eine XP zu kaufen und ein vernünftiges NS-Gerät mit Röhre. Dann haste eines für die Hand und eines vorm Rohr.

Hallo Casazzo, bitte informiere uns über die aktuelle Rechtslage mit konkreten Verweisen auf relevante Paragraphen aus denen ersichtlich ist, dass man multifunktionale Optiken nur mit BKA Ausnahmegenehmigung führen darf OHNE sich strafbar zu machen. Danke vorab!
 
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Hallo Hangenstein/Capraibex.

Ich verstehe ja, dass man als Hersteller(?, Acc. extra erstellt?) gerne die Grauzone nutzt.

Fakt ist aber, dass die Montage als Vorsatzkopf auf einem Zielfernrohr noch verboten ist. Da hilft es auch nichts, wenn Du versuchts da Unklarheit drüber zu verbreiten. Am Ende haftet eh jeder für sein eigenes Handeln, da kann der Händler noch so oft versichert haben, es wäre schon alles rechtens.

Es steht Dir aber natürlich gerne frei, das Gegenteil mittels eines aussagekräftigen Rechtsgutachtens und ggf. einer Selbstanzeige vor Gericht klären zu lassen.

Die Nutzung als Beobachtungsgerät oder Vorsatz für ein Fernglas meine ich ausdrücklich nicht!
 
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Ich kanns mir mal angucken gehen. . Firma ist in der nähe. .

Und auf der iwa wird man sich das auch alles im Vergleich ansehen können. .
 
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Hallo Hangenstein/Capraibex.

Ich verstehe ja, dass man als Hersteller(?, Acc. extra erstellt?) gerne die Grauzone nutzt.

Fakt ist aber, dass die Montage als Vorsatzkopf auf einem Zielfernrohr noch verboten ist. Da hilft es auch nichts, wenn Du versuchts da Unklarheit drüber zu verbreiten. Am Ende haftet eh jeder für sein eigenes Handeln, da kann der Händler noch so oft versichert haben, es wäre schon alles rechtens.

Es steht Dir aber natürlich gerne frei, das Gegenteil mittels eines aussagekräftigen Rechtsgutachtens und ggf. einer Selbstanzeige vor Gericht klären zu lassen.

Die Nutzung als Beobachtungsgerät oder Vorsatz für ein Fernglas meine ich ausdrücklich nicht!

Hallo,

da gibt es keine Grauzone.

Auf ZF ohne Genehmigung böse, zum Beobachten auf FG oder ohne alles ist gut. Zum Kauf braucht man keine Genehmigung.

Ist doch ganz einfach.
 
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3 Dez 2008
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Obwohl es an der eigentlichen Ausgangsfrage vorbeigeht:

Nutzen darf man in Deutschland das Milan nur als Vorsatzgerät vor Ferngläsern und Kameras, NICHT vor Zielfernrohren.
Da sind wir uns denke ich alle einig.

Nach Auskunft von Fa. Liemke ist der BKA-Feststellungsbescheid im Zulauf, d.h. er wird wohl bald vorliegen....

Aber folgende Frage stellt sich:

- Kann man das Liemke auch jetzt schon ohne das Vorliegen des BKA-Bescheides kaufen ohne sich strafbar zu machen (Stichwort: Verbotener Gegenstand) ??
- Braucht man tatsächlich einen "positiven BKA-Feststellungsbescheid" wenn man das Gerät kaufen und im Revier führen will?
 

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