Selbstladeflinte auf grüne WBK, später damit zur Jagd

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Grüß euch liebe Leute,

bin neu im Forum und hätte eine Frage an euch erfahrene Waidmänner- und damen. Ich bin bisher Sportschütze gewesen und möchte bald einen Jagdschein machen.

Ich möchte (wahrscheinlich) eine Beretta A400 im Kaliber 12/89 auf meine grüne WBK erwerben und habe mal bei meinem Sachbearbeiter nachgefragt, ob ich mit einer
Waffe, die auf meiner grünen WBK eingetragen ist auch zur Jagd gehen darf. Darauf sagte er mir, dass das grundsätzlich kein Problem ist, wenn diese Waffe explizit als
Jagdwaffe aufgeführt ist. Er sprach davon, dass online eine ständig aktualisierte Liste mit allen zugelassenen Langwaffen für die Jagd einzusehen ist. Ich habe aber nach
unzähligen Google Versuchen nicht im Ansatz etwas Derartiges finden können.

Stimmt das oder hat er mir da Quatsch erzählt? Immerhin dürfen Jäger ohne Voreintrag auf ihrem Jagdschein fast so viele Langwaffen kaufen, wie sie lustig sind. Deshalb habe ich Zweifel an der Aussage meines Sachbearbeiters.


Bitte klärt mich auf. :what:


LG
 
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Wenn ein Jäger eine Langwaffe mit dem Jagdschein als EWB kauft wird diese auch in einer grünen WBK eingetragen. Es ist also überhaupt nicht ersichtlich mit welchem Bedürfnis du diese Waffe gekauft hast.

Es gibt zwar den schönen Passus "nach Bundesjagdgesetz vorbotene Waffen" aber im Bundesjagdgesetz ist keine einzige Waffe verboten. Es gibt lediglich Einschränkungen bei der Verwendung von Halbautomaten bzgl. der Magazinkapazität oder welche Kaliber für Schalenwild zugelassen sind.

Du kannst also problemlos eine "Sportwaffe" für die Jagd verwenden.
 
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Natürlich ist es ersichtlich. Sportschützen bekommen Langwaffen auf grüne WBK nur mit Voreintrag, Jäger ohne...
 
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Dann hätte ich ja niemals jagen dürfen... Weil meine R8 stand in meiner gelben WBK über 3 Jahre drin...

war als Jäger beantragt und wurde trotzdem auf die gelbe geschrieben :D

auf die Grüne ging der R8 erst als ein Schalli dazu kam...

weil Sportschützenwbk bekommst ja keinen Eintrag für ein SD
 
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Natürlich ist es ersichtlich. Sportschützen bekommen Langwaffen auf grüne WBK nur mit Voreintrag, Jäger ohne...

Als (angehender) Jäger kannst du in der Ausbildung eine eigene Flinte kaufen, die steht dann auch mit Voreintrag in der grünen WBK. Trotzdem in der WBK ist das Bedürfnis nicht vermerkt.

Der Sportschütze braucht zusätzlich den Stempel für Mun-Erwerb. Der Jäger kann ihn sich auch geben lassen, braucht ihn aber nicht.
 
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Er sprach davon, dass online eine ständig aktualisierte Liste mit allen zugelassenen Langwaffen für die Jagd einzusehen ist. Ich habe aber nach
unzähligen Google Versuchen nicht im Ansatz etwas Derartiges finden können.



LG


Drei Möglichkeiten....

Ihr habt euch missverstanden.
Dein SB ist ein Scherzvogel.
Bei euch ist schon 1. April.

Bitte ihn doch mal um die Fundstelle für diese Liste.
 
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Drei Möglichkeiten....

Ihr habt euch missverstanden.
Dein SB ist ein Scherzvogel.
Bei euch ist schon 1. April.

Bitte ihn doch mal um die Fundstelle für diese Liste.

Ein Missverständnis ist absolut ausgeschlossen. Er hat es genau so gesagt. Ich hab ihm das von Anfang an aber nicht abgekauft.

Und selbst wenn, die Beretta A400 ist eine mit 76cm Lauf und stahlschrotgeeignete mit verschiedenen Chokes ausgestattete
Flinte. Also wenn die nicht für die Jagd zugelassen wäre, wäre das schon ziemlich lächerlich.
 
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Die "ständig aktualisierte Liste" kannst du im Katalog einsehen bei <beliebigen Langwaffenhändler hier eintragen>.
 
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Es gibt zwar den schönen Passus "nach Bundesjagdgesetz vorbotene Waffen" aber im Bundesjagdgesetz ist keine einzige Waffe verboten. Es gibt lediglich Einschränkungen bei der Verwendung von Halbautomaten bzgl. der Magazinkapazität oder welche Kaliber für Schalenwild zugelassen sind.

Nach §19 Abs. 1 Nr. 2c ist das Jagen mit Halbautomaten, die mit mehr als 3 Patronen geladen sind, verboten. Die A400 hat eine Magazinkapazität von genau 3 Patronen, nur kann man ja noch eine direkt im Patronenlager (3+1) haben. Fällt die damit raus oder wie ist das zu verstehen?
 
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Du darfst einfach nicht mehr als 3 Patronen in die Waffe laden. Also 2 im Magazin, eine im Lauf.
 
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Wenn ein Jäger eine Langwaffe mit dem Jagdschein als EWB kauft wird diese auch in einer grünen WBK eingetragen. Es ist also überhaupt nicht ersichtlich mit welchem Bedürfnis du diese Waffe gekauft hast.

Es gibt zwar den schönen Passus "nach Bundesjagdgesetz vorbotene Waffen" aber im Bundesjagdgesetz ist keine einzige Waffe verboten. Es gibt lediglich Einschränkungen bei der Verwendung von Halbautomaten bzgl. der Magazinkapazität oder welche Kaliber für Schalenwild zugelassen sind.

Du kannst also problemlos eine "Sportwaffe" für die Jagd verwenden.
Es ist der Behörde sehr wohl ersichtlich ob die Waffe als Sport oder Jagdwaffe erworben wurde, aber es spielt erst mal keine Rolle. Ich hatte alle meine Jagdwaffen schon als ich noch Sportschütze ohne Jagdschein war, das war als ich den JS gemacht habe auch kein Problem.
Das Problem kam erst als meine Frau den Jagdschein gemacht hat aber kein Sportschütze war, da mussten die Sportwaffen intern zu Jagdwaffen werden ansonsten hätte die Behörde meiner Frau keine Mitnutzung in meine WBKs eingetragen und wir hätten jeder unsere eigenen WBKs haben müssen. War zwar nur ein Mausklick und auch kostenlos und mir daher auch egal.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Wenn dich jemals die Polizei kontrolliert, wollen die nur Jagdschein und evtl. WBK sehen, so war es bisher zumindest bei mir. Keiner hat mich bisher gefragt, auf welches Bedürfnis die jeweiligen Waffen erworben wurden. Und ob das Bedürfnis im NWR hinterlegt ist? Keine Ahnung. Meist reichte bisher der JS alleine und ich durfte weiter fahren.

Und nur einmal wollten sie die Waffe sehen, als in BY SD legal wurde. Die Polizistin wollten überprüfen, ob die Waffe ein Gewinde hat, ob das Gewinde nachträglich angebracht wurde und ob - falls "JA" - der entsprechende Instandsetzungs- Beschuss durchgeführt worden war. Dummerweise war ein keine Büchse, sondern eine Flinte im Koffer, mit der ich zum Krähenjagen unterwegs war:cool:

Bei HA gilt halt dann noch die 3 Schuss- Regel. Mehr Patronen dürfen nicht in der Waffe sein, egal wie verteilt.
 
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Und selbst wenn, die Beretta A400 ist eine mit 76cm Lauf und stahlschrotgeeignete mit verschiedenen Chokes ausgestattete
Flinte. Also wenn die nicht für die Jagd zugelassen wäre, wäre das schon ziemlich lächerlich.

Und manche findes es lächerlich wenn man einen 12/89Automat für die Niederwildjagd kauf bevor man überhaupt Ahnung davon hat was man zum Jagen üerhaupt braucht. einen 89er HA nämlich sicher nicht.

Und was diese ominöse Liste betrifft: zeigt mir in DE einen Jäger bitte der ein halbautomatisches Gewehr in 338 Lapua Magnum auf Jagdschein gekauft und eingetragen hat. Genau. Es ist eben so das die Behörden zwischenzeitlich teilweise kontrollieren was gekauft wird.

Füxlein
 
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Und manche findes es lächerlich wenn man einen 12/89Automat für die Niederwildjagd kauf bevor man überhaupt Ahnung davon hat was man zum Jagen üerhaupt braucht. einen 89er HA nämlich sicher nicht.

Und woher weißt du, was irgendjemand für ein Kaliber "braucht"? Manche sind einfach lieber auf der sicheren Seite, damit sie nicht zwei Mal kaufen müssen.
Ich selber habe mit meiner SX3 in 12/89 auch noch nie mehr als 12/76 (meist 12/70) geschossen. Das Kaliber kam mit der Waffe. Ich kenne aber Jäger, die auf Jagd auch ein paar 12/89er dabei haben.
 

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