Mal ein interessantes Urteil

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https://web.de/magazine/panorama/scheitert-klage-glattem-gehwegstueck-32814850

Karlsruhe (dpa) - Acht Jahre nach seinem Sturz auf einem schneeglatten Gehwegstück vor der Haustür ist ein Mann mit seiner Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert.

Er hatte die Eigentümerin des Grundstückes in der Münchner Innenstadt verklagt - deren Räum- am und Streupflicht ende jedoch an der Grundstücksgrenze, entschieden am Mittwoch die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Sie hielten damit an der gängigen Rechtsprechung fest (Az.: VIII ZR 255/16). Auch die Vorinstanzen hatten das so gesehen.

Auf dem öffentlichen Gehweg war die Stadt München dafür zuständig gewesen, zu räumen und hatte dies auch getan - allerdings, wie üblich, nicht auf der kompletten Breite, sondern mittig auf einem etwa 1,20 Meter breiten Passierstreifen. Auch dies sei im übrigen zulässig und ausreichend, erklärten die Richter weiter.

Zwischen der Eingangstür des Mietshauses, das direkt am Gehweg steht, und dem vorschriftsmäßig gestreuten Trottoir-Streifen war ein nicht geräumtes Stück verblieben und hatte den Mann zu Fall gebracht. Dafür sei die Eigentümerin des Grundstückes jedoch nicht zuständig. Ein oder zwei Schritte über das nicht gestreute Stück hinweg seien dem Mann zuzumuten gewesen.© dpa


Dieses Urteil finde ich dahingehend interessant, als das ja somit die Räum- und Streupflicht, die von den Städten und Gemeinden den Bürgern auferlegt wird, sich nur auf das eigene Grundstück beläuft und nicht, wie immer propagiert, auf den Gehsteig vor dem Grundstück.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Was meinen die Rechtsexperten dazu???:what:



wmh

Jäger:cool:
 
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Auf dem öffentlichen Gehweg war die Stadt München dafür zuständig gewesen, zu räumen und hatte dies auch getan - allerdings, wie üblich, nicht auf der kompletten Breite, sondern mittig auf einem etwa 1,20 Meter breiten Passierstreifen.

Und genau diese Zuständigkeit wird in den entspr. Kommunen als Pflicht auf den Grundstückseigentümer übertragen.

Interessant an dem Urteil ist allerdings, für was manche Halbpfosten vor Gericht ziehen.
 
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Fex

Moderator
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Und genau diese Zuständigkeit wird in den entspr. Kommunen als Pflicht auf den Grundstückseigentümer übertragen.

Interessant an dem Urteil ist allerdings, für was manche Halbpfosten vor Gericht ziehen.

Naja, wenn der sich entsprechend schwer verletzt hat, vielleicht bis zur Berufsunfähigkeit...
 
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Das Leben als solches trägt Risiken in sich. Wer dabei die Last der Folgen auf Dritte abwälzen kann, wird es versuchen. Besonders wenn der Staat ihn dabei auch noch unterstützt. Bis hin zum Einbrecher, der sich seine zerrissene Hose vom Hausbesitzer bezahlen lassen will, weils Hunderl zu arg war.
Der Gleiche, der sich gleich darauf auf die Skipiste begibt, fordert auf dem Gehweg umfassende Sorgfalt der Gemeinde oder des Anreiners?? Gehts noch?
Ich sehe es ein, wenn ein öffentlicher Fußweg durch ungenügend gesicherte Schindeln zum Risiko werden. Das verantwortet der Hauseigentümer. Aber das Wetter? Das hat weder der Hauseigentümer noch die Stadt bestellt. Bisserl Eigenverantwortung darf, dürfte schon sein.
 
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Wer sich im Ausland auf die Klappe legt, ärgert sich über seine falsche Schuhwahl, klopft den Schnee aus den Klamotten und das wars.
Wer sich in DE auf die Klappe legt, überlegt zuerst, wen er dafür verantwortlich machen kann.
Ich muss mich immer wundern, wenn ich in Wintersportgebieten bin, wie reibungslos dort der Verkehr läuft. Trotz schneebedeckter Fahrbahn und Gehwegen.

Gruß Wäller
 
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Er hatte die Eigentümerin des Grundstückes in der Münchner Innenstadt verklagt - deren Räum- am und Streupflicht ende jedoch an der Grundstücksgrenze, entschieden am Mittwoch die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Sie hielten damit an der gängigen Rechtsprechung fest (Az.: VIII ZR 255/16). Auch die Vorinstanzen hatten das so gesehen. Auf dem öffentlichen Gehweg war die Stadt München dafür zuständig gewesen, zu räumen und hatte dies auch getan - allerdings, wie üblich, nicht auf der kompletten Breite, sondern mittig auf einem etwa 1,20 Meter breiten Passierstreifen. Zwischen der Eingangstür des Mietshauses, das direkt am Gehweg steht, und dem vorschriftsmäßig gestreuten Trottoir-Streifen war ein nicht geräumtes Stück verblieben und hatte den Mann zu Fall gebracht. Dafür sei die Eigentümerin des Grundstückes jedoch nicht zuständig. © dpa

Dieses Urteil finde ich dahingehend interessant, als das ja somit die Räum- und Streupflicht, die von den Städten und Gemeinden den Bürgern auferlegt wird, sich nur auf das eigene Grundstück beläuft und nicht, wie immer propagiert, auf den Gehsteig vor dem Grundstück. wmh Jäger:cool:

Die Räum- und Streupflicht ist Teil der Verkehrssicherungspflicht, die zunächst mal jeden Eigentümer betrifft, auch die Gemeinden, in deren Eigentum ja die öffentlichen Wege stehen. Die Gemeinden übertragen diese Pflicht im Allgemeinen den Anrainern per Satzung. In München scheint das nicht der Fall zu sein, so daß als Klagegegner im Falle des Sturzes sowohl die Gemeinde als auch der Eigentümer des Hauses in Betracht kam. Die Gemeinde hatte ihren Streifen geräumt und war deswegen aus der Haftung raus und wurde offenbar auch gar nicht beklagt. Die beklagte Hauseigentümerin war aber gar nicht Eigentümerin der ungeräumten Flächen, deshalb traf sie auch keine Verkehrssicherungspflicht und die Klage wurde abgewiesen.

Worum es in der Sache eigentlich geht, steht natürlich mal wieder zwischen den Zeilen: Wann gilt die Verkehrssicherungspflicht als erfüllt? Wenn man einen Streifen den Gehweg entlang zieht, so daß Fußgänger das Gebäude sicher passieren können oder muß die Gemeinde einen Streifen bis zu jedem Hauseingang legen, damit die Gehwege sicher benutzt werden können? Da die Gemeinde gar nicht Beklagte war, konnte der BGH diese Frage in Bezug auf die gemeindliche Streupflicht nicht zur Entscheidung bringen und da die Hauseigentümerin gar keine Verkehrssicherungspflicht traf, konnte der BGH auch hier keine Ausführungen zu machen. Das Wesentliche wird darum "als Beilage serviert": Auch dies sei im übrigen zulässig und ausreichend, erklärten die Richter weiter. Ein oder zwei Schritte über das nicht gestreute Stück hinweg seien dem Mann zuzumuten gewesen. Soll heißen: Auch wenn die Beklagte die Gemeinde gewesen wäre hätten wir die Klage als unbegründet abgewiesen weil wir den Streifen für ausreichend halten und die eventuell anfallenden letzten Meter bis zum Hauseingang muss jeder selber zusehen, wie er/sie klar kommt.

In der Sache halte ich diese Entscheidung für nachvollziehbar, weil der BGH offenkundig den Kommunen/Räumverpflichteten keinen exorbitanten Aufwand für die Räumlast aufbürden will. Strich gezogen - passt. Trotzdem halte ich die Entscheidung für unglücklich: In einer alternden Geselschaft ist der Straßenzustand zunehmend relevant für die Mobilität der Menschen. Es ist etwas völlig anderes, ob man rüstig durch den Schnee watschelt oder auf einen Rollator/Rollstuhl/Gehhilfen angewiesen ist. Ein paar Meter Schnee oder Eisplatte bedeuten dann schnell, dass die Menschen in ihren Häusern bleiben müssen bzw. das Ziele (Post/Einkauf/ÖPNV) nicht mehr aus eigener Kraft erreicht werden können. Vom ländlichen Raum REDEN wir da nicht mal. Aber soweit denkt im klimalauwarmen Karlsruhe halt keiner.

Grüße, Allons!
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
seas

.....

Interessant an dem Urteil ist allerdings, für was manche Halbpfosten vor Gericht ziehen.

sollte einer Deiner Angehörigen nach so einem Sturz mit Schädelbasisbruch und schwerem Schädel-Hirntrauma wochenlang im Koma liegen. wirst Du anders darüber denken...

Zumindest vermute ich das jetzt einfach einmal :evil:

Sollte es Dich selber niederlegen... ist nicht so schlimm. Du wirst schon versorgt werden.

Hoffentlich halt.... so man Dich rechtzeitig findet und Du nicht erfrierst.

Aber so ist das halt, wenn " ..man selber schuld ist ...."

Oder vielleicht doch nicht :what:
 
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MeierHans

Guest
...In einer alternden Geselschaft ist der Straßenzustand zunehmend relevant für die Mobilität der Menschen. Es ist etwas völlig anderes, ob man rüstig durch den Schnee watschelt oder auf einen Rollator/Rollstuhl/Gehhilfen angewiesen ist. Ein paar Meter Schnee oder Eisplatte bedeuten dann schnell, dass die Menschen in ihren Häusern bleiben müssen bzw. das Ziele (Post/Einkauf/ÖPNV) nicht mehr aus eigener Kraft erreicht werden können...!

Es steht doch aber jedem frei, die nicht geräumten oder gestreuten Einmeterfünfzig vor seiner Haustüre selbst zu räumen oder zu streuen.

Es schreit in diesem Land jeder nach Selbstbestimmung, Gleichheit und Freiheit.
Wenn er aber selbstbestimmt, gleich und frei handeln soll - und dafür auch eventuelle Konsequenzen selbst verantworten und tragen soll - wird gejammert und diese Bürde auf andere abgewälzt.

Zum Davonlaufen!
 
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Moin!

Erstens ist es rechtlich nicht ganz einerlei, wem das Grundstück gehört, auf dem Du etwas unternimmst und zweitens hat @Allons extra auf den Personenkreis abgehoben, der eben nicht in der Lage ist, dieses Stück Weg zu räumen. Sollen sich die einen Räumdienst kommen lassen, damit der die 1,5m Eisplatte wegmacht, damit auch die Oma mit dem Rollator aus dem Haus kommt, z. B. zum Arzt?

Natürlich ist da einerseits die Gefahr, dass Leute aus Bequemlichkeit nach den Anderen schreien, aber genauso gibt es die Fälle, wo man sich es auch viel zu einfach macht und auf die Schwachen keine Rücksicht nimmt.

Viele Grüße

Joe
 
M

MeierHans

Guest
Die "Eisplatten" habt ihr jetzt innerhalb kürzester Zeit zusammengedichtet.
Im Ursprungspost war von einem Mietshaus die Rede, ggf. wohnen hier ja auch jüngere Mieter, die diese scheinbar unbezwingbare Aufgabe erledigen können.
Ein Eimerchen mit Streumittel, platziert im Hausflur an der Haustüre und für alle Mitbewohner zugänglich, kann auch von älteren Mitbürgern bedient werden.
Reingreifen und Streumittel auf den trennenden Einmeterfünfzig verteilen und diese daraufhin gefahrlos passieren.

Es könnte alles so einfach sein - wenn man es nicht mutwillig verkomplizieren wollte.

Eine Klage durch die Stadt München gegen einen mutwilligen Räumer auf öffentlichem Grund ist wohl nicht zu erwarten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
seas

Es steht doch aber jedem frei, die nicht geräumten oder gestreuten Einmeterfünfzig vor seiner Haustüre selbst zu räumen oder zu streuen.

Es schreit in diesem Land jeder nach Selbstbestimmung, Gleichheit und Freiheit.
Wenn er aber selbstbestimmt, gleich und frei handeln soll - und dafür auch eventuelle Konsequenzen selbst verantworten und tragen soll - wird gejammert und diese Bürde auf andere abgewälzt.

Zum Davonlaufen!

bei mir im Haus lebt ein Rentner, erkrankt an Parkinson.

Der gute Mann kann aber noch aktiv sein Leben gestalten, er tut sich nur sehr schwer damit, sich sicher zu bewegen.

Geht jeden Tag in den Ort, zum Einkaufen.. lässt sich nicht mitnehmen, wenn man vorbei fährt.

Unser Sozialwesen fußt darauf, dass gerade auf Menschen mit Handicap besondere Rücksicht genommen wird.
Überall werden Barrieren abgebaut!

Und ich finde das gut so !

Ich bezahle über die Umlagen unseren Housemasta dafür, dass er die Wege schnee- und eisfrei hält.

Bei uns schneit es seit drei Wochen ununterbrochen.. mal mehr, mal weniger. Dementsprechend schauts hier aus und man hört, auch jetzt wieder, tags- wie nachts den Schneeräumer fahren.

Die Hausverwaltung hat eine Versicherung abgeschlossen, die solche Unglücksfälle abdeckt!
Dafür bezahle ich mit. Ich wurde nicht gefragt darum !

Jede Gemeinde hat ihre Versicherungen für solche Unglücksfälle!

So, und jetzt?

Da geht einer her und beschimpft einen Verunglückten als Vollpfosten, nur weil der seine Rechte wahren will..


So manch einem möcht man die Krätze ans Hirn wünschen, so dass er das Denken beginnt !

:evil:

Apropós Eigenverantwortung:

am Besten, die Krankenversicheurng wird auch gleich wieder abgschafft..

Weil wie komme ich dazu, mit meinen Beiträgen die Versorung und Betreung von schwer Kranken zu bezahlen.....

KFZ-Haftpflichtversicherung?

Dito !!

He, Leute, was ist los mit euch :what:
 
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Hätte, könnte, ... ist irrelevant, wenn das in diesem Falle höchste Gericht entscheidet: ist zumutbar. Das regelt hier zwar angeblich den Einzelfall, auf den sich das Urteil bezieht, setzt aber Grundsatzregeln für ALLE Fälle gleichzeitig entweder neu fest oder verdeutlicht sie.

Und wenn Du selber Angehörige hättest, die en einem Rollator gehen müssen, dann würdest Du nicht so leichtfertig darüber schreiben, was wer kann und was nicht. :roll:

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Die "Eisplatten" habt ihr jetzt innerhalb kürzester Zeit zusammengedichtet.

a so :what:

https://web.de/magazine/panorama/scheitert-klage-glattem-gehwegstueck-32814850

Karlsruhe (dpa) - Acht Jahre nach seinem Sturz auf einem schneeglatten Gehwegstück vor der Haustür ist ein Mann mit seiner Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert.

....


wmh

Jäger:15:

wenn ich so beim Fenster rausschaue, dann ist "schneeglatt" mit zusammengetretener Restschneedecke, sauglatt, gleich zu setzen.

bei uns wird Split gestreut, um das Eis ab zu stumpfen!

Im Ursprungspost war von einem Mietshaus die Rede, ggf. wohnen hier ja auch jüngere Mieter, die diese scheinbar unbezwingbare Aufgabe erledigen können.
Ein Eimerchen mit Streumittel, platziert im Hausflur an der Haustüre und für alle Mitbewohner zugänglich, kann auch von älteren Mitbürgern bedient werden.
Reingreifen und Streumittel auf den trennenden Einmeterfünfzig verteilen und diese daraufhin gefahrlos passieren.

aha... w i r haben dafür einen Hausmeister nebst einem mobilen Hausmeisterservice, der da für z u s t ä n d i g ist !

Nennt sich Gewerbetreibender, der uns seine Dienstleistungen in Rechnung stellt.
Kannst mir glauben, die ist dementsprechend auch echt fett!

Ich bezahle allerdings gerne dafür, denn die Leute arbeiten korrekt.. obschon sie bei den Schneemassen auch nicht wissen, wohin damit !

24587798ej.jpg

24590660hd.jpg



Es könnte alles so einfach sein - wenn man es nicht mutwillig verkomplizieren wollte.

Eine Klage durch die Stadt München gegen einen mutwilligen Räumer auf öffentlichem Grund ist wohl nicht zu erwarten.

... x x x x x.... edit !!


so.. und damit hier niemand meint, ich würde mir was aus den Fingern saugen:

klick -->

und so läuft das schon seit drei Wochen bei uns !
 
M

MeierHans

Guest
Hätte, könnte, ... ist irrelevant, wenn das in diesem Falle höchste Gericht entscheidet: ist zumutbar. Das regelt hier zwar angeblich den Einzelfall, auf den sich das Urteil bezieht, setzt aber Grundsatzregeln für ALLE Fälle gleichzeitig entweder neu fest oder verdeutlicht sie.

Und wenn Du selber Angehörige hättest, die en einem Rollator gehen müssen, dann würdest Du nicht so leichtfertig darüber schreiben, was wer kann und was nicht. :roll:

Joe

Habe ich. Und? Ich helfe hilfsbedürftigen Menschen.
Ich räume und streue auch vor dem Haus meines Nachbarn, der sich damit schwer tut. Und dich erwarte gleiches auch von jedem anderen gesunden.

Aber trotz alledem bin ich gegen die Vollkaskomentalität und nicht einverstanden mit der immer mehr fehlenden Bereitschaft der Gesellschaft Eigenverantwortung zu übernehmen.

Lies, was Du geschrieben hast: "Hätte, könnte, ... ist irrelevant" und denke darüber nach.

Ich begrüße das Urteil, beugt es doch der Gefahr vor, dass wir auch bald amerikanische Verhältnisse in Sachen Haftung haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

kr1

Registriert
15 Feb 2011
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1.002
Das Leben als solches trägt Risiken in sich. Wer dabei die Last der Folgen auf Dritte abwälzen kann, wird es versuchen. Besonders wenn der Staat ihn dabei auch noch unterstützt. Bis hin zum Einbrecher, der sich seine zerrissene Hose vom Hausbesitzer bezahlen lassen will, weils Hunderl zu arg war.
....Bisserl Eigenverantwortung darf, dürfte schon sein.

Ich habe schon von einem Fall gehört, dass ein Mörder seines Vaters vor Gericht um ein mildes Urteil bat, da er ja nun Waise ist und kein Vater mehr hat.
 

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