Mal ein interessantes Urteil

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Die "Eisplatten" habt ihr jetzt innerhalb kürzester Zeit zusammengedichtet. Im Ursprungspost war von einem Mietshaus die Rede, ggf. wohnen hier ja auch jüngere Mieter, die diese scheinbar unbezwingbare Aufgabe erledigen können. Ein Eimerchen mit Streumittel, platziert im Hausflur an der Haustüre und für alle Mitbewohner zugänglich, kann auch von älteren Mitbürgern bedient werden. Reingreifen und Streumittel auf den trennenden Einmeterfünfzig verteilen und diese daraufhin gefahrlos passieren. Es könnte alles so einfach sein - wenn man es nicht mutwillig verkomplizieren wollte.

BGH- Urteile haben es so an sich, dass sie über den konkreten Fall hinaus Wirkung zeigen und auch zeigen sollen. Deshalb kam es für meine Wertung nicht darauf an, ob vor 8 Jahren in München eine Eisplatte lag oder eine festgetretene Neuschneedecke. Ebensowenig ob der konkrete ungeräumte Weg 5m lang war oder 1,5m (wo hast Du die 1,5m nun her? Sag jetzt nicht zusammengedichtet :biggrin:).

Das Eimerchen mit Streumitteln ist fraglos eine gute Idee. Leider stand es offenkundig nicht da. Hätte es da (vom Vermieter bereitgestellt) stehen müssen? Nach BGH nein, weil die Streupflicht der Hauseigentümerin offensichtlich an der Grundstücksgrenze bzw. Haustüre endete. Kein Eigentum, keine Streupflicht, kein Eimerchen. Das der BGH solche Fälle überhaupt behandeln muss ist ja die traurige Folge der Tatsache, das ein sich Verlassen auf zivilbürgerschaftliches Verantwortungsgefühl für die Bedürftigen nichts bringt. Da muss dann eben der Staat qua Verpflichtung und Schadensersatz einspringen.

In Berlin, der Hauptstadt der Wurschtigkeit, kann man sich die Folgen von nachlässiger Räumpflicht übrigends fast jeden Winter life und in Farbe anschauen. Z.B.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/glaette-auf-berlins-strassen-dritte-glatteis-tote/1686394.html

Die Verhältnisse in Berlin werden hier ganz schön beschrieben: https://www.gemeingut.org/chaos-als-normalzustand/

Grüße, Allons!

P.S. Du schreibst, dass Du hier keine amerikanischen Haftungsauswüchse haben willst. Fully ACK. Das will wohl keiner. Es ist aber sinnlos, berechtigte Ansprüche abzuwehren um späteren unberechtigten Ansprüchen vorzubeugen. Es schneidet ja auch keiner seine Hecke an der Wurzel sondern an den Spitzen.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Na dann, viel Spaß beim Eimerchendienst... aktuell, heute, 22.02.2018, 10:30 Uhr

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Das Streusalz wird hoffentlich Wirkung zeigen !

Für die kommenden Tage sind uns weitere +40cm prognostiziert...
 
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Moin!

Habe ich. Und? Ich helfe hilfsbedürftigen Menschen.
Ich räume und streue auch vor dem Haus meines Nachbarn, der sich damit schwer tut. Und dich erwarte gleiches auch von jedem anderen gesunden.

:thumbup: Ich auch.

Ich begrüße das Urteil, beugt es doch der Gefahr vor, dass wir auch bald amerikanische Verhältnisse in Sachen Haftung haben.

Das Urteil an sich ist nicht das, was mich gestört hat, sondern die in Deinen Postings durchscheinende Missachtung der Situation z.B. gehbehinderter Menschen. Die sollte man wenigstens zur Kenntnis nehmen und anerkennen, dass dieses Urteil für SIE negativ ist. Nicht mehr - nicht weniger. Und das hat nichts mit Vollkaskomentalität zu tun, eher mit Teilhabe.

Viele Grüße

Joe
 
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Hier wäre es interessant zu wissen wie die Räum- und Streupflicht für den konkreten Fall überhaupt geregelt ist. Die Stadt München differenziert da nämlich zwischen ihrem Kerngebiet und ihren Randbereichen.

Ansonsten möchte ich mal anmerken, dass es praktisch oft nicht zu gewährleisten ist tagsüber einen permanent schnee- und eisfreien Gehweg anzubieten. Wie auch? Ich gehe mal von "daheim" aus, wo die Menschen absolut überwiegend in ihren eigenen Einfamilienhäusern leben und tagsüber arbeiten. Wer soll da zwischenzeitlich räumen und streuen, wenn es den ganzen Morgen schneit wie Sau? Da ist auch nix mit Vertretung, das ist hier in jedem Kuhdorf die Straßen rauf und runter in fast jedem Haus dasselbe. Wenns recht schneit, dann schneits halt. Die Leute sind nun mal beim Schaffen. Aber solang schustern sie auch nicht in der Gegend rum und brechen sich den Hals. Dass dadurch einige auch benachteiligt und eingeschränkt werden, ist fraglos richtig. Die Beschissenheit dessen ändert aber an der Sachlage leider auch nix.
 
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MeierHans

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...(wo hast Du die 1,5m nun her? Sag jetzt nicht zusammengedichtet :biggrin:)....

Nein, nicht zusammengedichtet, sondern aus den im ersten Post gegebenen Informationen zur Räumbreite und -lage unter Berücksichtigung der aus einschlägigen technischen Regeln (RAS-Q/RASt) für den Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer wahrscheinlich und maximal vorhandenen Breiten abgeleitet und auf ein Maximalmaß aufgerundet. Fünf Meter - wie von Dir genannt - sind da nicht drin.

Aber ihr habt mich überzeugt.

Das Urteil ist skandalös! Wir brauchen diesbezüglich mehr Vorschriften und Regelungen, damit - im Fall der Fälle - stets irgendwer für irgendwas in Regress genommen werden kann.
 
M

MeierHans

Guest
Hier wäre es interessant zu wissen wie die Räum- und Streupflicht für den konkreten Fall überhaupt geregelt ist. Die Stadt München differenziert da nämlich zwischen ihrem Kerngebiet und ihren Randbereichen.

Ansonsten möchte ich mal anmerken, dass es praktisch oft nicht zu gewährleisten ist tagsüber einen permanent schnee- und eisfreien Gehweg anzubieten. Wie auch? Ich gehe mal von "daheim" aus, wo die Menschen absolut überwiegend in ihren eigenen Einfamilienhäusern leben und tagsüber arbeiten. Wer soll da zwischenzeitlich räumen und streuen, wenn es den ganzen Morgen schneit wie Sau? Da ist auch nix mit Vertretung, das ist hier in jedem Kuhdorf die Straßen rauf und runter in fast jedem Haus dasselbe. Wenns recht schneit, dann schneits halt. Die Leute sind nun mal beim Schaffen. Aber solang schustern sie auch nicht in der Gegend rum und brechen sich den Hals. Dass dadurch einige auch benachteiligt und eingeschränkt werden, ist fraglos richtig. Die Beschissenheit dessen ändert aber an der Sachlage leider auch nix.

Nimm gefälligst Urlaub und räum den Schnee weg!
Alles andere zeugt von nicht vorhandener Teilhabe und mangelndem Mitgefühl Deinerseits gegenüber benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft.
Egoist! :cool:
 
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Mir so etwas vorzuhalten zeugt von - entschuldige die Direktheit - unverschämter Blödsinnigkeit.

Deine Schreibe legt diese Missachtung leider nahe. Wenn dem nicht so ist, dann ist ja alles gut.

Und dass zwischen "Erkennen und Beachten" und "Handlung darauf orientieren" ein Unterschied besteht sollte auch klar sein.

Joe
 
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Richtig ist: Das mit der Sender-Empfänger-Problematik bei der Kommunikation hast Du nicht erkannt.

Nochmal für Dich: Deine Schreibe erweckt bei mir jenen Eindruck. Ob das für Dich nach Deinen Werten und inneren Einstellungen "richtig" ist kann man von außen nicht wissen. Man kann nur beurteilen, was Du von dir gibst. :roll:

Joe
 
M

MeierHans

Guest
:roll:
"Sender-Empfänger-Problematik": Auch so ein beliebtes Spielchen zur Abwehr von Verantwortung.

Wenn Du bereits bei so einfachen Sachverhalten mit der "Sender-Empfänger-Problematik" konfrontiert bist... Na dann?
 
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Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Nimm gefälligst Urlaub und räum den Schnee weg!
Alles andere zeugt von nicht vorhandener Teilhabe und mangelndem Mitgefühl Deinerseits gegenüber benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft.
Egoist! :cool:

Du kannst aber auch den gipflzipfla fragen, der gibt dir bestimmt die Nummer von seinem Hausmeisterservice.

@Sumpfsau
genau die Frage stelle ich mir auch. Ich habe daheim über 100 Meter Gehweg zu räumen und muss zwischen 5:30 und 6:00 aus dem Haus, genau wie meine Frau. Das gleiche "Problem" haben alle Nachbarn von uns auch, welche berufstätig sind. Ich denke, dass ich mit meinen Steuern und Sozialabgaben recht viel für die Allgemeinheit beitrage, genau wie jeder andere Arbeitnehmer seinen diesbezüglichen Beitrag gezwungen ist abzuleisten. Da kann man es doch voraussetzen, dass man keinen vor den Sack bekommt, wenn sich einer lang legt, nur weil man nicht um 7:01 Uhr die Gasse freigeschaufelt hat.

Das hat sehr wohl etwas mit Vollkaskomentalität zu tun. Aber das passt ins heutige Konzept, wie die berühmte Faust auf´s Auge.
 
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Nimm gefälligst Urlaub und räum den Schnee weg!
Alles andere zeugt von nicht vorhandener Teilhabe und mangelndem Mitgefühl Deinerseits gegenüber benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft.
Egoist! :cool:
;-) mein bester Freund ist massiv gehbehindert und meine Oma läuft ohne Rollator keinen Meter mehr. Ich wüsste nicht, dass die beiden aktiv nach einem Empörungs-Stellverteter suchen. Ersterer ist genauso den ganzen Tag beim Arbeiten und letztere bleibt entweder daheim oder passt auf, wenns mal nicht anders geht.

Ich selbst halte es mit dem Credo "use enough Streusalz", auch wenns nicht erlaubt ist. Allemal besser als wenn sich der Postbote die Haxen bricht.
 

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