Denk noch mal über meine Frage nach bevor du hier wieder mal den Reichsbedenkenträger auspackst.
Wenn jemand beauftragt wird, zahlt er im Regelfall den Auftrag nicht auch noch.
Könnte gerade einen Heizungsbauer brauchen, den ich beauftrage und er zahlt den Kessel selbst.
...wie oft und in wie vielen Threads wohl schon andiskutiert :what:
Dabei erscheint es so simpel, wie auch logisch!, wie man damit umgeht...
Jemand beantragt die Erlaubnis zur Verwendung von s e i n e r bereits legal besessenen Nachtsichtoptik zur jagdlichen Verwendung als Nachtzielhilfe .... so weit, so gut.
Nun verbietet aber das Waffengesetz den Einsatz dieser Techniken zur Jagd.
So weit, so schlecht.. :?
Eine Behörde darf aber das WaffGes nicht dadurch umgehen, dass es etwas Verbotenes g e n e h m i g t..
So weit alles klar, bis zu diesem Punkt?
Gut.. Also, der Antragsteller hat sich eine Beobachtungsoptik gekauft, die übrigens a u c h auf ein Spektiv oder ein Fernglas passt!, mit der er nun aber auch jagen gehen möchte..
D a s wiederum ist der Behörde völlig blunzn (egal), weil Wild mit geeigneter Nachtsichtoptik zu beobachten noch keinen Straftatbestand erfüllt :thumbup:
Keine Behörde wird daher den Privatkauf zur Privatbespaßung eines Jägers finanzieren.. auch klar !
Nur das mit der Nachtsichtttechnik Jagen gehen, d a s ist der Behörde grds. n i c h t egal!
Kennt man ja..... :evil:
Jetzt treten allerdings vermehrt massive Probleme auf, ASP... Wildschäden ect. ect..., die man hofft, mittels Nachtjagd unter Verwendung geeigneter Nachtsichttechnik, hier Vorsatzgeräte für Zieloptiken, zu lösen.
Soweit auch alles klar, n u r, dagegen steht das WaffGes.!
Dem Minister Brunner, er sei gelobt, fällt also ein gangbarer Weg ein:
wenn man den Staat unterstützen will, so muss man sich dafür b e a u f t r a g e n lassen *bliiiiing*
Diese Beauftragung wird nach Antragstellung des Antragstellers auf Zeit begrenzt, da man ja auch evaluieren muss, durch eine Behörde ausgesprochen.
Somit ist man de facto und pro forma in den
Adelsstand des Erfüllungsgehilfen für den Staat gehoben worden !
Ich erkenne: eine absolute WinWin Situation für alle Beteiligten :thumbup:
Rechtlich alles in trockenen Tüchern... somit keinerlei Probleme für den nun ab sofort froh waidwerkenden Antragsteller !
Die Welt kann soooo einfach sein...
wenn man es möchte :cheers:
Das habe ich jetzt alles bewusst so formuliert und niedergeschrieben, damit mir meine besonderen Fans einige Daumen nach unten dafür geben können... so manchem wird, dessen bin ich mir sicher, meine Sicht der Dinge wieder nicht gefallen.
Tut euch also, wie immer, keinen Zwang mit dieser Lächerlichkeit an...