Frage zu Vorsatzgerät

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Ja, klar. ;-)

Was ich noch vergessen habe war folgende, sinngemäße, Aussage:

"Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist. Sie wissen ja selbst, was das für eine Aktion war, bevor man die Nachtsicht-Vorsatzgeräte wegen der Schweinepest jetzt für Jäger erlaubt hat. Mit einem Wärmebildgerät kann man jemanden nachts ja auf viel größerer Entfernungen erkennen. Da besteht natürlich ein erhebliches Risiko, falls solche Geräte in die falschen Hände geraten."

Ah, ja. :biggrin:

Ich habe da nicht weiter diskutiert und mich für die telefonische(!) "Auskunft" bedankt.

Echt. Kein Kommentar.

Bernhard
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Denk noch mal über meine Frage nach bevor du hier wieder mal den Reichsbedenkenträger auspackst.

Wenn jemand beauftragt wird, zahlt er im Regelfall den Auftrag nicht auch noch.

Könnte gerade einen Heizungsbauer brauchen, den ich beauftrage und er zahlt den Kessel selbst.



...wie oft und in wie vielen Threads wohl schon andiskutiert :what:

Dabei erscheint es so simpel, wie auch logisch!, wie man damit umgeht...

Jemand beantragt die Erlaubnis zur Verwendung von s e i n e r bereits legal besessenen Nachtsichtoptik zur jagdlichen Verwendung als Nachtzielhilfe .... so weit, so gut.

Nun verbietet aber das Waffengesetz den Einsatz dieser Techniken zur Jagd.

So weit, so schlecht.. :?

Eine Behörde darf aber das WaffGes nicht dadurch umgehen, dass es etwas Verbotenes g e n e h m i g t..

So weit alles klar, bis zu diesem Punkt?


Gut.. Also, der Antragsteller hat sich eine Beobachtungsoptik gekauft, die übrigens a u c h auf ein Spektiv oder ein Fernglas passt!, mit der er nun aber auch jagen gehen möchte..

D a s wiederum ist der Behörde völlig blunzn (egal), weil Wild mit geeigneter Nachtsichtoptik zu beobachten noch keinen Straftatbestand erfüllt :thumbup:

Keine Behörde wird daher den Privatkauf zur Privatbespaßung eines Jägers finanzieren.. auch klar !

Nur das mit der Nachtsichtttechnik Jagen gehen, d a s ist der Behörde grds. n i c h t egal!
Kennt man ja..... :evil:

Jetzt treten allerdings vermehrt massive Probleme auf, ASP... Wildschäden ect. ect..., die man hofft, mittels Nachtjagd unter Verwendung geeigneter Nachtsichttechnik, hier Vorsatzgeräte für Zieloptiken, zu lösen.

Soweit auch alles klar, n u r, dagegen steht das WaffGes.!

Dem Minister Brunner, er sei gelobt, fällt also ein gangbarer Weg ein:

wenn man den Staat unterstützen will, so muss man sich dafür b e a u f t r a g e n lassen *bliiiiing*

Diese Beauftragung wird nach Antragstellung des Antragstellers auf Zeit begrenzt, da man ja auch evaluieren muss, durch eine Behörde ausgesprochen.

Somit ist man de facto und pro forma in den Adelsstand des Erfüllungsgehilfen für den Staat gehoben worden !

Ich erkenne: eine absolute WinWin Situation für alle Beteiligten :thumbup:

Rechtlich alles in trockenen Tüchern... somit keinerlei Probleme für den nun ab sofort froh waidwerkenden Antragsteller !

Die Welt kann soooo einfach sein... wenn man es möchte :cheers:



Das habe ich jetzt alles bewusst so formuliert und niedergeschrieben, damit mir meine besonderen Fans einige Daumen nach unten dafür geben können... so manchem wird, dessen bin ich mir sicher, meine Sicht der Dinge wieder nicht gefallen.
Tut euch also, wie immer, keinen Zwang mit dieser Lächerlichkeit an...
 
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Hallo gipflzipfla,

ich stimme Dir in Deiner Sichtweise uneingeschränkt zu. Aber Du siehst ja, wie alles im Viereck springt, wenn man mal etwas hinterfrägt.
Ich möchte ganz einfach nicht "der Dumme" sein, wenn ich anstelle eines Nachtsicht-Vorsatzgerätes ein Wärmebild-Vorsatzgerät verwende.

Lieber kläre ich eine solche Frage im Vorfeld als während einer Gerichtsverhandlung, wo es dann um einen möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz geht sowie den weiteren Erhalt meines Jagdscheines.

Ich denke, es ist nicht zu viel verlangt, wenn man von staatlichen Stellen eine verbindliche Rechtsauskunft einfordert.

Gruß,

Bernhard
 
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[...]

Ergebnis:

Keine der drei Behörden kann verbindlich Auskunft darüber geben, ob man ein Wärmebildvorsatzgerät für die Jagd verwenden darf. Nach Ansicht aller drei Behörden ist ein Wärmebildvorsatzgerät im Gegensatz zu einem Nachtsicht-Vorsatzgerät de facto nicht vom Waffengesetz bzw. deren Verboten erfasst. Was alle drei Behörden wohl sehr erstaunt haben musste.

[...]

Bitte unbedingt schriftlich geben lassen und den Schrieb hier einstellen. :biggrin:

Demzufolge bräuchte man die Beauftragung durch das Amt nämlich gar nicht um einen Wärmebildvorsatz auf der Zieloptik zur Jagd zu nutzen. :lol:

Leider ist recht unstrittig, dass es sich bei Wärmebild eben doch um einen elektronischen Bildwandler handelt der unter das Waffengesetzliche verbot fällt, wenn fest mit der Waffe verbunden. Daher sind deine Ämter wohl eher schlichtweg überfordert mit der Thematik.:no:
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Hallo gipflzipfla,

ich stimme Dir in Deiner Sichtweise uneingeschränkt zu. Aber Du siehst ja, wie alles im Viereck springt, wenn man mal etwas hinterfrägt.
....
Gruß,

Bernhard

ja, leider.. ich sah und sehe es.

Bekomme auch immer wieder einige " gefällt mir nicht :thumbdown: " dafür zugedacht, wenn ich etwas ganz unproblematisch betrachte.

Ich würde nachdenken, was ist ein Dual-use Gerät, zu dessen Verwendung Du beauftragt wurdest... ;)

So lange keine Deiner auserwählten Nachtsichtoptiken ein eigenes Zielabsehen hat, bist Du aus dem Schneider....


Du hast natürlich absolut recht damit, dass Du Dich rückversichern willst !
 
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Hallo zusammen,

hier nun die Antwort eines renomierten Herstellers von Nachtsicht- und Wärmebild-Vorsatzgeräten:

Guten Tag Herr XXX,


vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten und unserem Unternehmen. Auf Ihre Frage können wir Ihnen keine genaue Antwort geben, weil, wie Sie selbst festgestellt haben die Definitionen nicht genau sind, d.h. es wird nicht genau zwischen den Technologien unterschieden, weil sich Technologien so schnell entwickeln, dass die Gesetze nicht angepasst werden können. Es fehlt auch an 100 prozentigem Wissen seitens von Behörden und Gesetzgebern.


Ich denke Sie können auch ein Wärmebild-Vorsatzgerät einsetzen, kann Ihnen aber nur empfehlen es mit Ihrer Behörde abzusprechen.


Übrigens, die Nachtsicht-Vorsatzgeräte sind in der Praxis besser als die Wärmebild—Vorsatzgeräte (Präzision und Bildqualität).

:roll::biggrin:

So, jetzt habe ich auf "gut Deutsch" von vier Institutionen, die meiner Ansicht nach auskunftsfähig sein müssen, weil sie entweder dafür bezahlt werden oder ihr Geld damit verdienen (wollen), keine klare Antwort bekommen.

Wisst ihr was?

Ich kaufe mir jetzt ein "Dual Use" Wärmebild-Vorsatzgerät - und Schluß. Für mich steht fest, dass beide Techniken geeignet sind, im Sinne der Beauftragung jagdlich tätig werden zu können. Dieses Theater ist mir jetzt ehrlich gesagt zu dumm.

Eine Stellungnahme des BKA kann ich mir auch schenken, die akzeptieren ja schon keine jagdliche Verwendung von Nachtsicht-Vorsatzgeräten, warum sollten sie also einer Verwendung von Wärmebild-Vorsatzgeräten zustimmen?
Zum Glück ist Jagdrecht ja Ländersache, damit haben sie bei einer staatlichen Beauftragung nichts zu melden.

Ehrlich gesagt kann ich mir jetzt ein gewisses Schmunzeln nicht verkneifen.

Bernhard
 
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Heute habe ich durch ein angenehmes Gespräch mit einer kompetenden Stelle etwas mehr Klarheit zur Genehmigungspraxis in Bayern bekommen.

Die erste Empfehlung des Staatsmin. lautete, man solle bei der Genehmigung großzügig verfahren. Der Antrag verlangte aber eine eingehende Begründung, z.B. Wildschäden und welche bisherigen Aktivitäten keinen Erfolg bei der Reduktion. Dieses ministerielle Schreiben, welches an Klarheit nicht zu übertreffen war, kam in einigen Regierungsbezirken bei der Basis überhaupt nicht an. Den Antragstellern wurden Hürden vorgegeben, die weit über das nomale Begründungsmaß hinausgehen. Es wurde mit einer gebührenpflichtigen Ablehnung gedroht, wenn der Antrag nicht zurück gezogen wird. Viele Revierinhaber zogen daraufhin den Schw......ein, was von den Verhinderern gewollt war.

In Oberfranken ging man dann nach Rücksprache mit den Vets einen Schritt weiter. Es reicht die ASP-Gefahr als Genehmigungsgrund. Davon wurden in Unteren Jagdbehörden unterrichtet. Es gab also außerhalb von Ofr. zunächst kein Schreiben, welches die ASP als Antragsgrund hervorhob. Dieser Reg.-Bezirk hatte die Vorreiterrolle eingenommen. Kommen doch aus diesem Reg.Bezirk einige umtriebige Abgeordnete, was die Sache sicherlich begünstigte.

Nun erging jedoch Anfang diesen Monats ein weiteres Schreiben des Staatsministeriums nicht nur an die Regierungsbezirke, sondern - von den zuständigen Beamten im Ministerium clever gemacht - gleich unmittelbar an die Unteren Jagdbehörden. Also jeder Sachbearbeiter ist jetzt auf dem gleichen Wissensstand. "Fünf Minuten dumm gestellt, erspart ein paar Stunden Arbeit" - wird jetzt schwierig!

Das Aktenzeichen dieses Schreibens liegt mir vor. Ich werde das Aktenzeichen morgen hier einstellen.

Ich rate daher, sich durch fadenscheinige Ablehungsgebaren nicht mehr einschüchtern zu lassen. Die ASP als Genehmigungsgrund ist jetzt bayernweit Fakt. Wenn keine Anträge gestellt oder zurückgezogen werden, dann wird argumentiert: "Bei uns kein Bedarf, keine Anträge, keine Genehmigungen!"

Es gab gemeinsam Absprachen unter den Landräten, die Anträge abzulehnen. Daher ist es jetzt an der Zeit, hier ordentlich Druck aufzubauen.

Mir wurde noch einmal versichert, dass die Vorgehensweise in Bayern auch mit den verantwortlichen Stellen auf Bundesebene abgestimmt wurde. Allen Unkenrufen zum Trotz wurde ja Staatsmin. a.D. Brunner bisher nicht verhaftet. Es gab auch kein Dienststrafverfahren gegen den Sachbearbeiter einer UJB. Niemand darf doch glauben, dass ein derartiges Vorgehen nicht in jedem Fall juristisch 100%ig abgesichert war.

Es zeichnet einen guten Juristen aus, gerade solche Wege aufzuzeigen. Offensichtlich sitzen da in den bayerischen Ministerien die Besseren. Denn auf diese Vorgehensweise hätte man auch anderswo kommen können.

Diesem ersten Schritt werden weitere folgen, in 5 Jahren spricht darüber niemand mehr.
 
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Für die Bayern das Aktenzeichen:

Schreiben des Bayer. Staatsmin. f. Érn., Landw. und Forsten vom 3. April 2018
F8-7940-1/320

 
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Hallo zusammen,

sicherheitshalber habe ich mir nun den BKA-Feststellungsbescheid für das Wärmebild-Vorsatzgerät TV MAU V3 besorgt. Darin steht unter "Grundsätzliches" a. und b., dass Wärmebild-Vorsatzgeräte gleich den Nachtsicht-Vorsatzgeräten bewertet werden:

Anhang anzeigen Feststellungsbescheid TVMAUV3.pdf

Aus meiner Sicht besteht damit Rechtssicherheit bei der jagdlichen Nutzung dieser Geräte.

Gruß,

Bernhard
 

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