Frage zu Vorsatzgerät

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Hallo,

eine vielleicht einfache Frage:

Ich wurde vom Landratsamt mit der Jagd auf Sauen unter Verwendung eines Nachtsicht-Vorsatzgerätes beauftragt.

Weiß jemand verbindlich, ob damit auch die Jagd mit einem Wärmebild-Vorsatzgerät abgedeckt ist?

Ansonsten werde ich dies im Laufe der Woche mit der Unteren Jagdbehörde klären.

Schönen Gruß,

Bernhard
 
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Eine verbindliche Auskunft kann Dir nur Deine Behörde geben und das am besten schriftlich.
 
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Hallo,

da bin ich ganz Deiner Meinung. Möglicherweise hat das aber schon jemand machen lassen. Diese "Unklarheit" dürfte ja nicht jetzt erst entstanden sein.

Bernhard
 
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Ich wurde vom Landratsamt mit der Jagd auf Sauen unter Verwendung eines Nachtsicht-Vorsatzgerätes beauftragt.

Wenn Du es Dir aussuchen kannst, lass Dir einen "Wärmebildvoratz" geben. Damit mist Du m.E. besser beraten. Wer stellt denn das Gerät zur Verfügung, die UJB oder das Landratsamt ?
 
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Teile sicherheitshalber der UJB mit, welches Gerät Du Dir anschaffen willst. Dual use ist Pflicht, ansonsten ist es egal ob Wärmebildvorsatzgerät oder Restlichtverstärker mit Zusatz. Die Hersteller liefern oft Unbedenklichkeitsbescheingungen des Bundeskriminalamtes auf Wunsch mit.

Aus Oberbayern weiß ich dass eine UJB mit den technischen Unterschieden nicht so bewandert war.

Manche UJB legen ein Verhalten an den Tag. :no:....Entgegen aller Unkenrufe ist Minister Brunner immer noch nicht eingesperrt worden.
 
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Der war gut! :roll: Der Kauf ist natürlich mein Privatvergnügen!

Der ist gut !

Bei der Steuererklärung die Kilometer nach oben aufrunden und auf der andern Seite das Land / den Staat mit 5.000 Euro bei der Lösung von allgemeinen Problemen unterstutzen.

:14:

Viel Erfolg !
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Ich überlege auf welcher Rechtsgrundlage das Amt einen Jäger mir der eigenfinanzierten Beschaffung eines Vorsatzgerätes beauftragen kann?
 
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Ich überlege auf welcher Rechtsgrundlage das Amt einen Jäger mir der eigenfinanzierten Beschaffung eines Vorsatzgerätes beauftragen kann?

Steht alles im Bescheid. Zweifelt doch nicht immer alles an. Minister Brunner wird sich schon dazu mit seinen Juristen darüber Gedanken gemacht haben. Er hat halt eine Hintertür gefunden. Seien wir froh drum und suchen nicht immer das Haar in der Suppe.

Deutschland ein Volk der Reichsbedenkenträger und Schiedsrichter.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Denk noch mal über meine Frage nach bevor du hier wieder mal den Reichsbedenkenträger auspackst.

Wenn jemand beauftragt wird, zahlt er im Regelfall den Auftrag nicht auch noch.

Könnte gerade einen Heizungsbauer brauchen, den ich beauftrage und er zahlt den Kessel selbst.
 
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Wenn ich die Genehmigung haben will, dann ist mir egal was da für ein Weg gefunden wird. Die beiden Genehmigungen haben mir zusammen 84,11 € gekostet. Die jagdrechtliche Genehmigung reicht nicht aus, es muss noch eine waffenrechtliche Erlaubnis dazu kommen. Ob ich deswegen schon "Dienstleister" für das LRA. bin....ich kann damit leben.
 

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