Freigabe für NZG in BB?

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Da hast du aber nicht richtig zugehört ("NAchtsichgerät") ;)
Das haben die Redakteure aber auch nicht. Nachstichtgeräte werden genannt und nirgends eingestuft. Das liegt aber einfach an den unkundigen Journalisten.
Auch im Sinne von Nachtzielgeräten hat zunächst nichts mit KrWaffKontrG zu tun.
Es ist ganz ordinär im WaffG.
Brandenburg dikutiert aber genau die gleichen Lösungen wie alle anderen auch.
Vorsatzgeräte.
 
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Also erst mal kennt Otto Normalverbraucher den Unterschied nicht, da wird ein Gegenstand erlaubt, der normal verboten ist. Zunächst nicht mehr. Brandenburg wird sich an den Bayerischen Weg orientieren. Reine Nachtzielfernrohre werden auch hier nicht erlaubt werden. Die Betonung liegt vermutlich auch hier auf "Dual use". Es handelt sich um Geräte die normal frei verkäuflich sind, weil sie für einen ganz normalen Verwendungszweck (Fernglas, Kamera) gebaut sind. Für diese völlig legalen Geräte gibt es dann mit Erlaubnis der UJB in Verbindung mit einer waffenrechtlichen Ausnahmeregelung eine Nutzungserweiterung als Vorsatzgerät.

Es wird kein verbotenes Gerät genehmigt, sondern die Nutzung eines legalen Gerätes erweitert.
 
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SIe können auch nicht genehmigt werden, da die Bundesländer das WaffG nicht aushebeln können.
Eine Erlaubnis kann aber auch für Dual Use keine UJB geben.
Eine BEauftragung käme in Frage.
 
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@Mantelträger
Wenn mir nun aber jemand von der Lügenpresse die Ohren mit Nachtsichtirgendwas zulabert und dabei gleich auf den verbotenen Status hinweißt, muss ihm das doch irgend jemand vorgesabbert haben. Wie hier richtig festgestellt wurde, hat die Presse eh keinen Schimmer. Außer vom Lügen.
Wo kommt also der Hinweis auf die verbotene Technik her?
Wenn Vorsatzgeräte gemeint wären, hätte dort nichts von KWK und verboten gestanden.
Völlige Fehlinformation?
Von wem lanciert?
Kocht irgendwas still vor sich hin?
Fragen über Fragen...:biggrin:
Gruß-Spitz
 
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@spitz44 :thumbup:
Ich kenn das. Was wurde nicht in den letzten Monaten alles für ein Müll verbreitet um den Einsatz zu be/verhindern:
Bsp.

:thumbdown: Ein Rechtsanwalt wenn dagegen klagt, dann hat Brunner eine Anzeige an der Backe die er nicht wegsteckt, das kostet ihm den Kopf

:thumbdown: Nach Ablauf der Genehmigungsfrist werden diese Geräte wieder konfiziert.

:thumbdown: Man braucht auf jeden Fall einen neuen 0-Schrank, denn das ist ja ein Gerät für Terroristen

:thumbdown: "Die" wollten alle nur wissen wer so ein Gerät hat und dann....

Von den vielen, an den Haaren herbei gezogenen, jagdfachlichen Ablehnungen möchte ich erst gar nicht wieder anfangen. Das ganze Thema ist eine einzige Kaffeesatzleserei.

Bin deswegen auch beim BJV bestimmt schon in Ungnade gefallen. Die ASP werden wir auch mit dieser Technik nicht verhindern.

Für viele stellt sich überhaupt nicht die Frage: Was schadet mir persönlich die Erlaubnis des anderen? Wir regen uns über die Grünen als Verbotspartei auf und was machen wir in den eigenen Reihen?

Es gibt eben unterschiedliche Vorgehensweisen in den Bundesländern, die ein Stück weit auch in der Mentalität begründet sind.
Okay dann sind wir von mir aus die Balkanvorstufe. Fühle mich dort nicht unwohl.
Während die einen noch den Untergang des Abendlandes durch die Ablehnung des Schalldämpfers verhindern wollen, sind die anderen eben schon wieder einen Schritt weiter.

:thumbup:Daher Kompliment an die Brandenburger!
 

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