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"ab 01.03.2018 wird für die Schwarzwildjagd im Jagdjahr 2018/19, neben der Verwendung von künstlichen Lichtquellen, auch die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielfernrohr vom bisher geltenden Einsatzverbot des § 31 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a JWMG ausgenommen (wird in der DVO JWMG im § 9 als neuer Absatz 2 aufgenommen)"
"ab 01.03.2018 wird für die Schwarzwildjagd im Jagdjahr 2018/19, neben der Verwendung von künstlichen Lichtquellen, auch die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielfernrohr vom bisher geltenden Einsatzverbot des § 31 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a JWMG ausgenommen (wird in der DVO JWMG im § 9 als neuer Absatz 2 aufgenommen)"