Vorsatzgeräte für BW frei

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...
"ab 01.03.2018 wird für die Schwarzwildjagd im Jagdjahr 2018/19, neben der Verwendung von künstlichen Lichtquellen, auch die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielfernrohr vom bisher geltenden Einsatzverbot des § 31 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a JWMG ausgenommen (wird in der DVO JWMG im § 9 als neuer Absatz 2 aufgenommen)"
 
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Um das Waffengesetz zu umgehen, verkauft Dir die Behörde eine befristete "Ausnahmegenehmigung",, ferddich
 

Fex

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Bitte die "Änderung zur DVO des JWMG" GENAU lesen.

Die Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten wurde zwar grundsätzlich von den Verboten der Nutzung ausgenommen - VORAUSSETZUNG ist jedoch eine jagdbehördliche Beauftragung. Wie dies geschehen soll, ist derzeit noch nicht bekannt.

"Im Verordnungsweg wird das sachliche Verbot des § 31 Absatz 1 Nummer 10
Buchstabe a JWMG
in Bezug auf die Verwendung künstlicher Lichtquellen sowie
Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z.B. Zielfernrohre), die
einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für
Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von
Schwarzwild eingeschränkt.

Daneben bestehende Vorgaben des Waffenrechts
bleiben unberührt.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist im Einzelfall eine
Beauftragung im Sinne des § 40 Absatz 2 des Waffengesetzes (WaffG) durch die
unteren Jagdbehörden möglich. Diese richtet sich auch nach den örtlichen
Gegebenheiten und kann durch die untere Jagdbehörde befristet erteilt werden.
Für
die dauerhafte jagdliche Anwendung von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen wäre
mittelfristig eine Änderung des Waffengesetzes des Bundes erforderlich.


Die zuständigen Behörden haben bislang ausser dem Dokument nichts vorliegen, es gibt noch keine Verwaltungsanweisung zur Umsetzung, ebensowenig sind die Voraussetzungen und die Personengruppe bislang definiert.

Anhang anzeigen 59699
 
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Bitte die "Änderung zur DVO des JWMG" GENAU lesen.

Die Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten wurde zwar grundsätzlich von den Verboten der Nutzung ausgenommen - VORAUSSETZUNG ist jedoch eine jagdbehördliche Beauftragung. Wie dies geschehen soll, ist derzeit noch nicht bekannt.

.......


Die zuständigen Behörden haben bislang ausser dem Dokument nichts vorliegen, es gibt noch keine Verwaltungsanweisung zur Umsetzung, ebensowenig sind die Voraussetzungen und die Personengruppe bislang definiert.

Anhang anzeigen 59699

Danke für das schnelle Informieren. D.h. es ist irgendwie davon Auszugehen, das man eher eine Genehmigung bekommt bzw. die Hoffung darauf besteht. Die untere Jagdbehörde wird auch auch Vorsicht walten lassen, wenn es ums Waffenrecht geht. Aber immerhin wird doch schnell etwas gemacht, finde ich gut
 
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Fex

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Ich vermute mal, dass es sich mit den Genehmigungen ähnlich verhalten wird wie in Bayern - ausgesuchte Berufsjäger und Förster.
 
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Um das Waffengesetz zu umgehen, verkauft Dir die Behörde eine befristete "Ausnahmegenehmigung",, ferddich
Das ist der Behörde unmöglich,,ferddich. Das Waffengesetz kann auch nicht umgangen werden.
Es steht aber in der Verordnung was stattdessen gemacht wird: Beauftragung.
[h=1]Waffengesetz (WaffG)
§ 40 Verbotene Waffen
[/h] (2) Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition ist nicht anzuwenden, soweit jemand auf Grund eines gerichtlichen oder behördlichen Auftrags tätig wird.


 
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Fex

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NICHT JEDER DARF MIT NACHTZIELTECHNIK JAGEN

Der Einsatz von Nachtsichtvorsatzgeräten bei der Jagd ist mit der heute in Kraft getretenen Verordnung allerdings nicht grundsätzlich erlaubt. Jäger müssen einen Antrag stellen und dann von der unteren Jagdbehörde beauftragt werden. So heißt es in der Verordnung: „Im Verordnungsweg wird das sachliche Verbot des § 31 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe a JWMG in Bezug auf die Verwendung künstlicher Lichtquellen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z.B. Zielfernrohre), die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von Schwarzwild eingeschränkt. Daneben bestehende Vorgaben des Waffenrechts bleiben unberührt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist im Einzelfall eine Beauftragung im Sinne des § 40 Absatz 2 des Waffengesetzes (WaffG) durch die unteren Jagdbehörden möglich. Diese richtet sich auch nach den örtlichen Gegebenheiten und kann durch die untere Jagdbehörde befristet erteilt werden. Für die dauerhafte jagdliche Anwendung von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen wäre mittelfristig eine Änderung des Waffengesetzes des Bundes erforderlich.“
 
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Für mich ist das blinder Aktionismus und Flickschusterei. Genau die gleiche Kerbe wie mit der blauen Plakette und dem Dieselfahrverbot. Wer bitte soll das umsetzen und vor allen Dingen wie? Vll. gibt es ein paar wenige, die sich für ein paar tausend Euro ein entsprechendes Gerät anschaffen um dieses dann nur befristet einsetzen zu dürfen. Mit diesen Voraussetzungen die ASP aufhalten bzw. zurückhalten wollen? Ein Witz...
 
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MAch dir da nicht zuviele Sorgen.
Es sind schon mehrere tausende STück verkauft worden, bevor es eine "Freigabe" gab.
Es sind bereits genug vorhanden und wer affin ist, kauft sichs, weils ihm gefällt.
 
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Ich vermute mal, dass es sich mit den Genehmigungen ähnlich verhalten wird wie in Bayern - ausgesuchte Berufsjäger und Förster.

Stimmt nicht. lies mal in den anderen Tröds zu diesem Thema nach. Jeder Pächter, Inhaber eines Jagderlaubnisscheines, egal ob entgeltlich oder nicht bekommt die Beauftragung.
 

Fex

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Stimmt nicht. lies mal in den anderen Tröds zu diesem Thema nach. Jeder Pächter, Inhaber eines Jagderlaubnisscheines, egal ob entgeltlich oder nicht bekommt die Beauftragung.


Du verwechselst das mit der Schalldämpfererlaubnis.

Die Voraussetzungen und die Personengruppe sind noch nicht mal definiert.
 
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MAch dir da nicht zuviele Sorgen.
Es sind schon mehrere tausende STück verkauft worden, bevor es eine "Freigabe" gab.
Es sind bereits genug vorhanden und wer affin ist, kauft sichs, weils ihm gefällt.

Ich mach mir da überhaupt keine Sorgen die Jägerschaft scheint ja Geld wie Dreck zu haben - für mich persönlich ist das nichts auch aufgrund des weidmännischen Aspekts. Wann bitte hat das Wild denn dann noch seine viel gerühmte Ruhe die sich die Jägerschaft immer dann an den Hut steckt, wenn es gerade in den Kontext passt? Sicher, bei Feldjäger mit hohem Wildschadenanteil sieht das anders aus aber auch hier sehe ich zuerst die Notwendigkeit die Landwirte mit in die Bütt zu nehmen. Ich saß auch schon viel zu oft am Übergang von Wald zu Feld ohne Schussschneisse und durfte den Sauen beim einwechseln und schmatzen zuhören da hilft auch keine Nachtsichttechnik....
 
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Für mich ist das blinder Aktionismus und Flickschusterei. Genau die gleiche Kerbe wie mit der blauen Plakette und dem Dieselfahrverbot. Wer bitte soll das umsetzen und vor allen Dingen wie? Vll. gibt es ein paar wenige, die sich für ein paar tausend Euro ein entsprechendes Gerät anschaffen um dieses dann nur befristet einsetzen zu dürfen. Mit diesen Voraussetzungen die ASP aufhalten bzw. zurückhalten wollen? Ein Witz...


Wann begreifen ein Großteil der Dauer-Nörgler endlich, dass es rechtliche Vorgaben gibt, die einzuhalten sind und die auch von einem Landesministerium nicht umgangen werden können!

Vergiss einfach die Option der unbeschränkten Freigabe von NZT, sie steht schlicht und ergreifend nicht zur Debatte - ob es dem Einzelnen gefällt (so wie mir) oder nicht (so wie ...). Mehr als ein solches Konstrukt geht nicht - und das ist schon, bei einem Blick nach Bayern - juristisch nicht unumstritten...

Zumal der einzige wirklich anerkennbare Grund, die verbesserte Ansprechbarkeit und ggfs. im Sinne des Tierschutzes bessere Schussplatzierung, in der gesamten Diskussion bei den Behörden ja sowieso keine Rolle spielt...
 
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bei Feldjäger mit hohem Wildschadenanteil sieht das anders aus aber auch hier sehe ich zuerst die Notwendigkeit die Landwirte mit in die Bütt zu nehmen

Da liegt der Hase im Pfeffer...und erst wenn das ausreichend kommuniziert ist und sich das (politische) Augenmerk darauf richtet, statt auf die Jägerschaft, wird es mit den Schwarzwildbeständen wieder anders werden...aber ich sehe da schwarz, denn die Politik der erneuerbaren Energie wird federführend von den Grünen in DE gemacht und da passt die Schelte auf die die Energiewirte (Landwirte sind das nicht mehr) nicht rein...oder vielleicht noch nicht...abhängig wann die ASP kommt...
 

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