Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit eine Büchse im entfernten Bekanntenkreis zu erwerben (Aufgabe der Jagd aufgrund von Krankheit).
Jetzt bin ich gerade mit dem Jagdschein dran und habe erst Ende April meine Prüfung. Eine WBK habe ich ebenfalls nicht beantragt, da ich mit den Waffen unserer KJS gut zurecht komme.
Jetzt habe ich einen Kaufvertrag (wie man die von der HP von Pirsch bekommt) vorliegen und darin steht das der Kauf innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen ist. Das ist ja auch konform mit dem Gesetzt.
Ich frage mich nun kann/ muss ich das ebenfalls schon jetzt anzeigen obwohl ich noch keinen Jagdschein/ WBK habe?
Die Waffen sind bei Ihrem jetzigen Besitzer gelagert und verbleiben da auch bis der Jagdschein vorlegt werden kann.
ich habe die Möglichkeit eine Büchse im entfernten Bekanntenkreis zu erwerben (Aufgabe der Jagd aufgrund von Krankheit).
Jetzt bin ich gerade mit dem Jagdschein dran und habe erst Ende April meine Prüfung. Eine WBK habe ich ebenfalls nicht beantragt, da ich mit den Waffen unserer KJS gut zurecht komme.
Jetzt habe ich einen Kaufvertrag (wie man die von der HP von Pirsch bekommt) vorliegen und darin steht das der Kauf innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen ist. Das ist ja auch konform mit dem Gesetzt.
Ich frage mich nun kann/ muss ich das ebenfalls schon jetzt anzeigen obwohl ich noch keinen Jagdschein/ WBK habe?
Die Waffen sind bei Ihrem jetzigen Besitzer gelagert und verbleiben da auch bis der Jagdschein vorlegt werden kann.