Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdz

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Moin!

Schau Dir Deine Postings mal in Ruhe an und dann siehst Du: Du verar*chst Dich hier ganz alleine, weil Du nämlich gerade mit Deinem letzten Post als genau so ein egoistischer, nur am eigenen Geldbeutel interessierter und ansonsten ignoranter JAB rüberkommst, deretwegen man für den Ernstfall so eine VO braucht. :roll:

Sorry, ist nicht böse gemeint, aber so kommst Du rüber.

Die VO ist Seuchenbekämpfung, irgendwelche privatrechtlichen Aspekte aus anderen Gebieten wie Wildschaden sind in dem Rechtskreis nicht vorgesehen. Wenn Du auf der BAB im Stau stehst, weil die Polizei nach einem Unfall alles gesperrt hat, ist der versäumte Geschäftstermin auch Dein persönliches Problem. Und, als positives Beispiel: wenn dann auf Grundlage der VO revierübergreifend gejagt wird sind z.B. "überjagende Hunde" auch ziemlich sicher kein Problem mehr, egal mit / bei welchem Nachbarn ...

Viele Grüße

Joe
 
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Es tut mir leid, aber da spreche ich Dir den Sachverstand ab.
Schweinepest begleitet mich schon mein ganzes Leben, sie kam und ging. Hast Du schon mal einen Bestand mit "gekeult"? ich schon... Deine Vorstellungen vom Untertan, als willfährigem Erfüllungshelfer in allen Ehren. Ich nicht.
Das irgend was kommt ist seit Jahren klar, was wurde unternommen um z.B. die Bioenergiewirtschaft in die Pflicht zu nehmen? Nichts! Jetzt soll ich, als jemand der sich im Naturschutz engagiert die Zeche zahlen??? Mit mir nicht!

Horrido
 
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Wenn du noch nichtmal die Unterschiede zwischen ASP und KSP parat hast bist Du kaum in der Lage, irgendjemandem diesbezüglich Kompetenzen abzusprechen. Und leider hast Du meine Befürchtungen bestätigt: die VO ist für und gegen Leute wie Dich. :sad:

Joe
 
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Das wird mir jetzt zu dumm hier!
Ob ASP, ESP, KSP ist mir ehrlich gesagt egal, die Folgen nicht.
Bin raus hier.

Horrido
 
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ich neige gerade zu einer semi-philosophischen Anwandlung und frage mich:
benötigt vom Grundsatz her die VO den Untertanen o. eher umgekehrt?
Gibt es ggf. ein symbiotisches Beziehungsgeflecht beider?
 
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"Und nun zum Wetter ..." :-D

Heftiger Regen in Verbindung mit gefrorenem Boden führte heute morgen zu überfrierender Äsungsfläche :biggrin:. Im aktuellen JÄGER gibts gerade einen großen Artikel über Rechte und Pflichten in Bezug auf die ASP: Im Wesentlichen: Ja, Im Zweifel wird über mehrere Wochen teilweise oder völlige Jagdruhe angeordnet werden plus zusätzlich Betretungsverbote, ja, völlig heißt dann völlig, nein, Wildschaden, der in diesem Zeitraum aufläuft muss nicht ersetzt werden, nein, es gibt bei teilweiser Jagdruhe (nur Schwarzwild) wahrscheinlich kein Recht, die Pacht zu mindern... Da ich das Heft schon verliehen habe, kann ichs jetzt nicht genauer schreiben. Bin selbst kein Pächter und hatte es desdewechen nur überflogen...

Grüße, Allons!
 
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vielen Dank:thumbup: werde ich mir besorgen. Falls das hier falsch rüberkommt, mir geht es nicht um ein zeitlich begrenztes Jagdverbot, sondern darum, wer die in dieser Zeit auflaufenden Wildschäden durch Schwarzwild ausgleicht. Tatenlos zusehen wie meine Brieftasche geplündert wird, ist nicht so meines.
Zum Betretungsverbot noch mal, das ist in Deutschland Utopie!!!!

Horrido
 
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Ich habe mir das Interview mit Dr.Wetzel nochmal schnell als PDF besorgt. In Kürze die Würze: zu erwarten ist im Falle eines Falles für etwa 3 Wochen in der Kernzone

- Absolutes Jagdverbot
- Absolutes Bewirtschaftungsverbot (Wald & Feld!!)
- Absolutes Betretungsverbot

In der "Gefährdungszone" drumherum Feuer frei bis Schwarzwild praktisch nicht mehr dort vorhanden. In der 3. "Pufferzone" wird SW deutlich dezimiert.

Jagdpachtminderung ist möglich, Kündigung eher nicht, weil die 3 Wochen nicht wirklich erheblich sind.

Da die Kernzone praktisch befriedetes Gebiet darstellt, treffen Wildschäden nur die Grundeigentümer, sind also nicht zu ersetzen.

Kleine Assoziation am Rande :biggrin:

https://youtu.be/V-xZH07kVn0?t=1m49s
 

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