Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdz

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Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdz

Ich bin jetzt ein wenig verwirrt.

Auf der Seite des BMEL steht (Stand 02.03.2018 ): "Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Bundesrat der Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten mit Änderungen zugestimmt.
Im dazugehörigen Link findet man auf Seite 9:
11. § 14a wird wie folgt geändert:
h) Folgender Absatz 10 wird angefügt:
„(10) Die zuständige Behörde kann im gefährdeten Bezirk oder in Teilen des gefährdeten Bezirks die Jagd auf Wildschweine untersagen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.“


Auf der Seite des Deutschen Bundesrates steht jedoch in der entsprechenden Beschlussdrucksache, ebenfalls vom 02.03.2018, auf Seite 5:
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe h (§ 14a Absatz 10 SchwPestV1988 )
In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe h sind in § 14a Absatz 10 die Wörter „Jagd auf Wildschweine“ durch die Wörter „Ausübung der Jagd ganz oder teilweise“ zu ersetzen.
Begründung:

In der vorliegenden Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung wird der zuständigen Behörde ermöglicht, die Jagd auf Wildschweine im gefährdeten Bezirk oder in Teilen des gefährdeten Bezirks aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung zu untersagen. Das beabsichtigte Ziel, die durch die Jagd verursachten Tierbewegungen zu vermeiden (z. B. auf Grund von Beunruhigung durch Schussgeräusche), wird jedoch nicht erfüllt, wenn weiterhin auf andere Wildarten gejagt werden darf. Daher muss sich die Möglichkeit der Untersagung auch auf die generelle Ausübung der Jagd im gefährdeten Bezirk oder in Teilen des gefährdeten Bezirks oder die Art der Jagd erstrecken.


Was gilt denn nun?
:what:
 
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Moin!

Es gilt das, was im Bundesgesetzblatt* veröffentlicht wird.

Was Du da gefunden hast ist einmal die Vorlage, die der Bundesrat zur Abstimmung vorliegen hatte, in der die Änderung enthalten war, die extra erklärt wird. Was das BMEL verlinkt hat ist anscheinend die Fassung, die nach der Abstimmung "mit Änderungen" (an der Vorlage) rauskam. Da ist die gewünschte Änderung nicht enthalten, wurde demnach wohl "gekippt". Ob dem wirklich so war sieht man vielleicht in der Aufzeichnung der Bundesratsabstimmung oder eben nach der Veröffentlichung. ;-)

Viele Grüße

Joe

* (oder in diesem Fall Bundesanzeiger?)
 
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Moin!

Es gilt das, was im Bundesgesetzblatt* veröffentlicht wird.

Was Du da gefunden hast ist einmal die Vorlage, die der Bundesrat zur Abstimmung vorliegen hatte, in der die Änderung enthalten war, die extra erklärt wird. Was das BMEL verlinkt hat ist anscheinend die Fassung, die nach der Abstimmung "mit Änderungen" (an der Vorlage) rauskam. Da ist die gewünschte Änderung nicht enthalten, wurde demnach wohl "gekippt". Ob dem wirklich so war sieht man vielleicht in der Aufzeichnung der Bundesratsabstimmung oder eben nach der Veröffentlichung. ;-)

Viele Grüße

Joe

* (oder in diesem Fall Bundesanzeiger?)

Die Aufzeichnung habe ich mir bereits angesehen, daraus geht auch nichts hervor.
Warten wir halt bis zur Veröffentlichung.
 
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Es ist schon irgendwie lustig, den Abschuss der Wildschweine nach Ausbruch zu verbieten (eine mögliche Maßnahme). Die glauben doch nicht ernsthaft, dass Polizei oder sonst irgendwer das besser könnten als die Jäger. Zudem wüsste ich auch nicht, wer da dann auf die Schnelle zur Verfügung stehen würde, um die Sauen im Seuchengebiet zu schießen.
 
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Es ist schon irgendwie lustig, den Abschuss der Wildschweine nach Ausbruch zu verbieten (eine mögliche Maßnahme). Die glauben doch nicht ernsthaft, dass Polizei oder sonst irgendwer das besser könnten als die Jäger. Zudem wüsste ich auch nicht, wer da dann auf die Schnelle zur Verfügung stehen würde, um die Sauen im Seuchengebiet zu schießen.

Es geht nicht um Polizeijagd;
es geht darum das Infektionsherde nicht Verbreitet werden in dem Infizierte Tiere duch Jagddruck vertrieben werden.

Macht Seuchenhygenisch schon Sinn...

ABER

spielt da der Wolf auch mit ?

Fragen über Fragen..

TM
 
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Die Annahme, die Sauen blieben dann ohne Kontakt zu anderen Sauen in einem abgegrenzten Gebiet und stürben, womit es zu einem Ende des Seuchengeschehens käme, hat sich ja bisher wohl nicht so ganz bewahrheitet.
 
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Moin!

Die Annahme, die Sauen blieben dann ohne Kontakt zu anderen Sauen in einem abgegrenzten Gebiet und stürben, womit es zu einem Ende des Seuchengeschehens käme, hat sich ja bisher wohl nicht so ganz bewahrheitet.

Es geht nicht darum, die Jagd zu stoppen und das dann an infinitum beizubehalten, sondern erstmal in relativer Ruhe zu checken, wo wie wer wann großräumig koordiniert mit anderen Jagen geht. Damit eben nicht Hein Blöd in seinem Minirevier in panikartigem Aktionismus alle Sauen verjagt und damit die Seuche ausbreiten hilft. Der Jagdstop ist sozusagen das Einatmen vorm Startschuss.

Viele Grüße

Joe
 
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Das ist kompletter Blödsinn! Wer will denn welche Gebiete zäunen? Ohne Zaun wandern Rotten viele km in der Nacht, auch ohne Bejagung. Genau so kann es ein, dass Rotten trotz DJ ihr Einstandsgebiet nicht verlassen, während andere Rotten über einige km geflüchtet sind, festgestellt von Sodeikat 2005, bei Untersuchungen im FA Knesebeck/NDS.

Horrido
 
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Moin!

Ich schlage vor, bevor Du irgendwelche Wertungen abgibst schaust Du Dir in den entsprechenden Quellen bei den Tschechen, dem FLI und auch bei euch in Nds. genau an, was warum wann und wie im Fale eines ASP-Ausbruchs passieren sollte. :roll: Das hat nämlich mehr mit "ist wahrscheinlicher als" zu tun als mit "kann sein". Und falls Du dem FLI nicht glaubst frag Deinen zuständigen Amtsveterinär, der sollte einen Plan haben. Ich bin mir zwar gerade nicht sicher, wie weit ihr da in Nds. seid, aber angeblich nicht so weit zurück wie manch anderes BL ...

Viele Grüße

Joe
 
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Lieber Joe, bleib bei "Deinen" Wölfen. Ich beobachte sehr genau das Seuchengeschen , als auch probierte und vorgeschlagene Massnahmen und bei Vorschlägen werde ich hellhörig, vor allem, wenn es in Richtung behördlicher Verbote und anderer Extreme geht... Deshalb habe ich auch in unseren neuen Pachtvertrag etwas unter §12 geschrieben. So etwas wäre mir früher nie eingefallen, aber Angesichts der vielen "Fachleute"...

Horrido
 
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:roll:

Die Ge- und Verbote sind nicht dazu da, vernünftige und teamfähige JAB zu gängeln, sondern die dummen, unfähigen, übereifrigen und sonstigen Typen, die die Situation nur schlimmer machen, einbremsen zu können. Wie Du selber sagst haben Wildschweinrotten in der Regel Aktionsräume, die über nur ein Revier hinausgehen - die kannst Du nur koordinieren, wenn Du sie notfalls zwingen kannst. Weisst Du ja eigendlich auch selber ... :roll:

Joe

PS: und wenn Du es nicht weisst schau mal genauer nach Tschechien ...:twisted:
 
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wir sind hier aber in Deutschland, hier darf jeder Alles, hier wird man weder Betretungsverbote noch sonst einen Blödsinn durchsetzen. Hier wird nicht mal der Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit durchgesetzt. Aber die JABs will man zwingen, wer begleicht Wildschäden während der staatl. verordneten Untätigkeit??? Weißt Du eigentlich auch selber...
 
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@Äsungsfläche:

Du stehst auf dem Schlauch. Nochmal: es geht nicht um einen unbegrenzten, sondern um einen kurzzeitigen Jagdstopp zwecks Organisation. Und: ja, wir sind in D, wo man vieles nicht durchsetzt und vieles nicht darf, aber das, was man darf, soll man deinem Willen nach dann auch lassen? :roll:

Joe
 
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Sag mal bitte Joe, verarxen willst Du mich nicht, oder?
Um was es geht ist mir schon klar und das ist abstrakt! Ich werde mir das Jagdrecht nicht ohne weiteres entziehen lassen, die zeitliche Begrenzung interessiert mich nur insoweit, wie geklärt ist, wer die in dieser Zeit auflaufenden Schäden bezahlt. Ich nicht!!!

Horrido
 
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