Frage zu Waffenschrank A & B

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Hallo und Waidmannsheil,
hab da mal ne Frage,

ich habe von einem Arbeitskollegen zwei Waffenschränke geschenkt bekommen.

1. Waffenschrank A für 5 Langwaffen
2. Waffenschrank B für 7 Kurzwaffen

Die Waffenschränke sind vom Zustand wie neu.


Da die Waffenschränke für das Lagern von Jagdwaffen nicht mehr zulässig sind, wollte ich sie ausschließliche zum lagern von Munition verwenden.

Ist das zulässig?

Gruss und danke im Voraus für die Antworten.
 
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ja, das ist es. Da reicht ja sogar ein Stahlschrank mit Schwenkriegelschloss

Andi
 

tar

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Ja, da die Mindestanforderungen lauten: Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss.
 
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Nimm den für 7 Waffen. Dann hast du Platz und die Mun ist perfekt untergebracht. Mache ich auch so. Habe mir Fächer eingebaut
 
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Er hat doch schon beide Schränke.Also beide mit Munition und Putzzeug vollmachen.
Wenn du die beiden vor einem Jahr schon geschenkt/gekauft hast und das mit einem Kaufvertrag nachweisen kannst ist auch die Waffenlagerung zulässig.;-)
 
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Nimm den für 7 Waffen. Dann hast du Platz und die Mun ist perfekt untergebracht. Mache ich auch so. Habe mir Fächer eingebaut

Witzbold,

Klar ist die Lagerung i.O.
da gehen aber nur ein paar Schuß rein....:roll:

Remy
 
Zuletzt bearbeitet:
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Muss der Behörde gemeldet und eingetragen sein, aber vielleicht ist der SB gnädig..


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Waffen Gesetz 2002, Stand 2017

§ 36...

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen
 
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Waffen Gesetz 2002, Stand 2017

§ 36...

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen


Und genau das lässt viel Spielraum... ich muss es der Behörde nachweisen, richtig, aber wann? Wenn sie es will definitiv? Direkt von mir aus, ohne jeden Anlass? Steht hier nicht...
 
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Als NAchweis reicht es aus, die gesetzeskonforme Aufbewahrung mit der Erwerbsanzeige anzugeben.
Da ist nichts körperlich nachzuweisen. Es gibt auch kein Reguster für Waffenschränke.
Der Nachweis über die rechtzeitige Nutzung ist erbracht, wenn Rechnungen bzw Kaufverträge etc. auf Nachfrage vorgelegt werden können.
Eine Meldepflicht für Waffenschränke gibt es nicht.
Eine Maßnahme ist auch kein Objekt, falls jemand den Gesetzestext nicht richtig erfassen kann.
Man hat also nur zu melden, das man korrekt in bspw. einem A-Schrank aufbewahrt, aber nicht in welchem und wieviele man davon besitzt.
 
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21 Jan 2002
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@phantom

Du kannst machen was du willst.
ICH bin dem vor Jahren nachgekommen, mit einem Bild vom Typenschild und vom offenen Tresor. Somit kommen die nicht auf die Idee mal eben vorbeizuschauen, die gehen lieber zu dir von dem sie nix gehört haben.
 
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