Schalldämpfer Freigaben in anderen EU Ländern / Amerika ...

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anonym

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Gruß,
gibt es hier im Forum schon eine Aufstellung in welchen Ländern Schalldämpfer für die Jagd erlaubt sind,
wenn nein hat jemand Infos dazu.
 
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In Namibia war ich mit Schalldämpfer (gute Erfahrungen gemacht).
Zimbabwe hat mWn kein Verbot des SD im Jagdrecht.
In Schottland ist der SD inzwischen Standard.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Gruß,
gibt es hier im Forum schon eine Aufstellung in welchen Ländern Schalldämpfer für die Jagd erlaubt sind,
wenn nein hat jemand Infos dazu.


für das Bundesland Kärnten (Österreich) wurde das bisher geltende Verbot des Schalldämpfers aus dem Landesjagdgesetz gestrichen.

Gültig wird das novellierte Landesjagdgesetz mit 01.März 2018

Zum Genehmigungsverfahren kann ich noch nichts sagen...

Die dazu heute, 08.03.2028, stattfindende Veranstaltung der Kärntner Jägerschaft war leider schon restlos ausgebucht.

Ich hoffe auf einen neuen Termin.
 
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In Norwegen frei verkäuflich (ohne Registrierung oder was auch immer).
In Schweden braucht man eine Genehmigung zum Erwerb, die bekommt aber jeder Jäger.
 
A

anonym

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Gruß
hat hier keiner weitere Informationen, oder selbst schon im Ausland jagdlich genutzt?
 
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Stell doch mal eine präzise Frage.
Was willst du genau wissen?
Wirst ja wohl in den nächsten 3 Wochen nicht 190 Länder bereisen...

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Fände es auch sehr interessant, in welchen Ländern Schalldämpfer mittlerweile zugelassen sind! Wie sieht es eigentlich in Osteuropa aus? Polen, Tschechien, Ungarn?

Man könnte doch eine Art Liste erstellen:
Ich fange mal an - mit meinem bescheidenen Wissensstand.
Würde die Liste fortführen - falls jemand Infos zu weiteren Ländern liefert!


LANDSTATUSANMERKUNGEN
NorwegenErlaubtKomplett frei verkäuflich ohne Registrierung
ÖsterreichJe nach Bundesland: Erlaubt mit Genehmigung/VerbotenIn bestimmten Bundesländern mit Genehmigung erlaubt
DeutschlandJe nach Bundesland: Erlaubt mit Genehmigung/VerbotenIn bestimmten Bundesländern mit Genehmigung erlaubt
USAJe nach Bundesstaat: Erlaubt mit Genehmigung/VerbotenIn bestimmten Bundesstaaten mit Genehmigung erlaubt
SchwedenMit Genehmigung erlaubtErwerb nur mit Genehmigung
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Danke für die Mühe , so in etwa habe ich mir die Info vorgestellt, z.b. für zukünftige Jagdreiseplanungen.
 
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Danke für die Mühe , so in etwa habe ich mir die Info vorgestellt, z.b. für zukünftige Jagdreiseplanungen.
Macht mal...
Wie man gerade am Beispiel Deutschland sieht ändert sich das fast täglich. Aktuell wird die Liste also nie sein.
Für zukünftige Reisen würde ich mich jedenfalls nicht auf so eine Liste verlassen.
Höfliche E-Mail an Botschaft oder Konsulat und man bekommt eine sichere Antwort.


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Danke für die Mühe , so in etwa habe ich mir die Info vorgestellt, z.b. für zukünftige Jagdreiseplanungen.

Ja, genau darum geht es mir. Die Liste verschafft einen ersten Überblick vor einer Reise - es sollte sich dann von selbst verstehen, dass man vor einer Reise noch einmal genauestens recherchiert ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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servus Leute

servus

für das Bundesland Kärnten (Österreich) wurde das bisher geltende Verbot des Schalldämpfers aus dem Landesjagdgesetz gestrichen.

Gültig wird das novellierte Landesjagdgesetz mit 01.März 2018

Zum Genehmigungsverfahren kann ich noch nichts sagen...

Die dazu heute, 08.03.2028, stattfindende Veranstaltung der Kärntner Jägerschaft war leider schon restlos ausgebucht.

Ich hoffe auf einen neuen Termin.

sodeleddi..

Weils vielleicht auch Kärntner hier unter uns gibt?:

Antragstellung für Privatleute momentan völlig sinnlos.

Das fällt dann de facto erst einmal unter Ausser Spesen nix gewesen!

Bewilligt wird ausschließtlich nur für berufliche Verwendungszwecke.
Sprich Privatforste können beantragen und bekommen eine Bewilligung für mit jagdlichen Aufgaben betraute Mitarbeiter.

Derzeit liegt allerdings eine private Klage vor dem Landesgericht.

Die Behörde wartet den Ausgang des Verfahrens ab.

So meine heutigen, aktuellen, Informationen zu dem Thema.

Wenn ich beantragen würde, bezahle ich ~ € 15,- für den Antrag,
Der rechtsmittelfähige Ablehnungs- bzw. Bewilligungsbescheid kostet wieder separat, genaue Kosten noch unbekannt.

Eine etwaige Klageerhebung gegen den Ablehnungsbescheid kostet zwischen € 400,- und € 600,- (Zahlen rein fiktiv, da noch keine behördl. Erfahrungswerte vorliegen)
 

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