Hallo und Waidmannsheil.
Ich habe in der Suche kein zufriedenstellendes Ergebnis gefunden, daher mit bitte um Beantwortung:
In wie weit ist (wenn überhaupt) in Niedersachsen der entgeldliche Begehungsschein dem Pächter gleichgestellt? Oder anders herum - Was unterscheidet letztlich noch den Pächter von den Begehscheininhabern? Von der Arbeit mal abgesehen....
Die Behauptung wird in unserem Revier immer wieder aufgestellt...... also das der Begehungsscheininhaber rechtlich dem Pächter gleichgestellt ist - das wäre ja grauenhaft!
WMH
Ich habe in der Suche kein zufriedenstellendes Ergebnis gefunden, daher mit bitte um Beantwortung:
In wie weit ist (wenn überhaupt) in Niedersachsen der entgeldliche Begehungsschein dem Pächter gleichgestellt? Oder anders herum - Was unterscheidet letztlich noch den Pächter von den Begehscheininhabern? Von der Arbeit mal abgesehen....
Die Behauptung wird in unserem Revier immer wieder aufgestellt...... also das der Begehungsscheininhaber rechtlich dem Pächter gleichgestellt ist - das wäre ja grauenhaft!
WMH