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basti
PS: Die Erteilung einer "unentgeltlichen" Jagderlaubnis gegen Zahlung eines "Hegebeitrags" halte ich für unlauter und sittenwidrig, die Annahme einer solchen für grob dämlich.
Das Thema hat sich für Nds Erledigt da es die Unterteilung " Endgeldlich" und " Unendegeldlich" nicht mehr gibt;
es zählt nur noch die Jagderlaubnis, da die Anzahl der Jagderlaubnisscheinihaber keine Begrenzung mehr über Höchstpächterzahl nach Flächengröße des Revieres mehr gibt.
Bedeutet : Jagderlaubnisscheineinhaber sind niemals den Pächtern gleich gestellt; sie haben keine Rechte die dsenen der Pächter gleich ghestelt sind.
Einzig könnten Auseinandersetzungsforderungen an den Pächter gestellt werden;
dann hat sich das jagen und Jagderlaubnis aber eh erledigt.
Den das ist Voraussetzung einer Auseinandersetzungsforderung...
TM