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Folgend exakte Frage:
Darf man als Jäger ohne Begehungsschein auch alleine als Jagdgast im Revier jagen, wenn der Jagdpächter diese erlaubt, oder ist das alleine jagen in einem Revier grundsätzlich nur als Jagdgast in Begleitung eines Berechtigen erlaubt?
Darf man als Jäger ohne Begehungsschein auch alleine als Jagdgast im Revier jagen, wenn der Jagdpächter diese erlaubt, oder ist das alleine jagen in einem Revier grundsätzlich nur als Jagdgast in Begleitung eines Berechtigen erlaubt?