Diabetes: Widerruf Jagdschein

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Hallo,

wie soll den eine Behörde von einer Diabetes Erkrankung erfahren?
Das setzt doch voraus das ein dritter etwas weiß und den Sachverhalt bei der Behörde anzeigt.
Wenn ein an Diabetes erkrankter Jäger alle 3 Jahre sein Jagdschein verlängert ohne bei dem 5-10 Minuten dauernden Verwaltungsakt eine Über- oder Unterzuckerung zu bekommen bekommt das doch keiner mit.
Dann kann man auch direkt sagen das alle Jäger ab einem gewissen Alter keinen Jagdschein mehr bekommen, da sie Waffen in einem hohen Alter nicht mehr sicher führen können.
Ich halte das für nicht richtig.

Gruß Florian
 
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Original Zitat des Artikels:

https://www.apotheke-adhoc.de/index...age]=1&cHash=ed54433cbb43907a6e4a9e4ce4f836fd

Diagnose Diabetes: Jagdschein weg
Zu krank für die Jagd? Diabetiker müssen damit rechnen, ihren Jagdschein zu verlieren.

Berlin - Patienten mit Diabetes Typ-1 kann der Jagdschein entzogen werden. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht (VG) Cottbus. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen einer Patienten und einem ihrer Ausbilder, der sie aufgrund „fehlender körperlicher Eignung“ zur Anzeige brachte.

Zwar führe eine Diabetes-Erkrankung nicht für sich schon zur Annahme fehlender körperlicher Eignung zur Jagd. Anders sei dies jedoch dann, wenn trotz einer an sich ausreichenden Behandlung eine Gefährdung von Jagdteilnehmern nicht ausgeschlossen werden könne, weil nicht sofort beherrschbare Unterzuckerungserscheinungen auftreten könnten.

Bei einer Unterzuckerung kommt es zu Nervosität, erhöhtem Herzschlag, Bluthochdruck bis hin zu Krampfanfällen, Lähmungen und Sprachstörungen. Die Symptome könnten die Zuziehung eines Notarztes erforderlich machen und eine potenzielle Gefährdung für Leib, Leben, Gesundheit und Sachwerte anderer Personen sein. Daher entschieden die Richter, dass das öffentliches Interesse größer sei als das persönliche Interesse der Patienten. Neben einer Gefährdung anderer Jagdteilnehmer sei daher auch eine Eigengefährdung oder ein möglicher Fremdzugriff auf die Jagdwaffe im Falle der Beeinträchtigung ihrer Steuerungsfähigkeit denkbar. Das Gericht erklärte den Jagdschein für ungültig und verlangte die unverzügliche Abgabe.

Denn nach Bundesjagdgesetz (BJagdG) gilt: Wenn Tatsachen wie fehlende erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung erst nach Erteilung des Jagdscheines eintreten und die Versagung begründen, so ist die Behörde berechtigt, den Jagdschein für ungültig zu erklären und einzuziehen. Einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren haben die Betroffenen nicht. Zudem kann die Behörde eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Jagdscheines festsetzen.

Im konkreten Fall hatte die Patientin zwei Ausbilder, wobei einer gleichzeitig der Jagdschulleiter war. Der andere Lehrer bemängelte die fehlende körperlich Eignung der Frau und brachte den Fall zur Anzeige. Nach den Aussagen der beiden Ausbilder sei es während des Lehrgang zum Jagdschein mehrmals zu einem diabetischen Koma gekommen, wobei häufig auch ein Notarzt gerufen werden musste.

Die Patienten dagegen widersprach dieser Aussage und gab an, dass es lediglich einen einzigen Vorfall mit geringfügiger Unterzuckerung gab, den sie selbst im Griff hatte und auch eigenständig behandelt habe. Sie brachte eine ärztliche Stellungnahme als Beweismittel, aus der zu entnehmen war, dass eine „Hypoglykämie mit Fremdhilfebedarf” in den letzten zwölf Monaten nicht aufgetreten sei. Die Richter stellten fest, dass die Aussagen der Patientin gegenüber dem Amtsarzt und der Aussagen der Ausbilder im Widerspruch standen.

Die Frau beurteilte das Verhalten des Ausbilders als eine „Racheaktion“, die auf zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit ihm und einer früheren persönlichen Beziehung zu ihm beruhe. Ihre Grunderkrankung werde medikamentös ausreichend behandelt, eine Gefährdung anderer Jagdteilnehmer sei nicht zu erwarten – so ihre Meinung.



wmh

Jäger:cool:
 
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Sehr komisch, wenn ein Notarzt da war, gibt es dazu auch Berichte, die das beweisen. Hier ist vom Richter ja nur angemerkt, das die Aussage im Wiederspruch zur Aussage des Amtsarztes und der Ausbilder stand. Zumal der Titel des Fadens doch eher Bild Niveau hat. Wer regelmäßig unkontrolliert Unterzuckert hat nicht die Körperliche Eignung. Das ist bei Epilepsie oder anders gearteten Aussetzern nix anderes.

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Yumitori

Guest
Hallo,

wie soll den eine Behörde von einer Diabetes Erkrankung erfahren?
Das setzt doch voraus das ein dritter etwas weiß und den Sachverhalt bei der Behörde anzeigt.
Wenn ein an Diabetes erkrankter Jäger alle 3 Jahre sein Jagdschein verlängert ohne bei dem 5-10 Minuten dauernden Verwaltungsakt eine Über- oder Unterzuckerung zu bekommen bekommt das doch keiner mit.
Dann kann man auch direkt sagen das alle Jäger ab einem gewissen Alter keinen Jagdschein mehr bekommen, da sie Waffen in einem hohen Alter nicht mehr sicher führen können.
Ich halte das für nicht richtig.

Gruß Florian

Zum Gruße,

ich werde mich sicher n i c h t bei Xing anmelden, um lesen zu können, was da drin steht - dieses und zwei englischsprachige Foren reichen aus... .
Kaum zu glauben, aber die Deutschen sind vielleicht ein Volk von Denunzianten?
Ein pöhser Jäger hat Waffen im Haus, ist aber doch krank, da muss man doch etwas tun, am besten, man geht mal zur Polizei und erzählt denen, was alles passieren könnte.
Beispiel: Als ich in meine derzeitige (Miet-)Wohnung einzog, sah eine Nachbarin, dass ich zwei Waffen in Futteralen in die Wohnung trug und fragte mich, was denn das solle, ob ich den Vermieter auch gefragt hätte...; schließlich habe sie ja Enkel und wenn die zu Besuch bei ihr seien, müsse sichergestellt sein, dass den Kindern nichts geschehe... . Wie sich leicht denken lässt, war das der Beginn einer guten Freundschaft, denn sie hat tatsächlich den Vermieter angeschrieben... .
D a s ist der Grund, warum seinerzeit der Gröfaz so viel Erfolg hatte -
 
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...Jagdschein verlänger[n] ... 5-10 Minuten dauernde[r] Verwaltungsakt ...

Ich habe andere Erfahrungen gemacht:
Vor der Behörde warten, weil die Öffnungszeiten auf deren Webseite nicht stimmen: 40 Minuten
Warten, bis der Sachbearbeiter eintrifft, weil dieser "heute Morgen noch einen Termin bei der Physio" hat (bei Sprechzeiten von "8" bis 12 Uhr!): weitere 40 Minuten
Warten, bis der Sachbearbeiter seinen Rechner hochgefahren und Kaffee gekocht hat: 15 Minuten
Eigentliche Bearbeitungszeit meines Anliegens: 15 Minuten
Warten, bis der Sachbearbeiter ein "entschuldigen Sie bitte, das ist heute wirklich blöd gelaufen" herausbekommt: Timer läuft noch... :biggrin:

Zum Thema:
Ich stelle es mir furchtbar vor, als schwer kranke Person den Jagdschein entzogen zu bekommen, was ja i. d. R. auch mit dem Entzug der WBK einhergeht. Man hat ja doch einen mehr oder weniger emotionalen Bezug zu seinen Sachen. Ich halte es jedenfalls für vollkommen unverhältnismäßig und verheerend für die ggf. mögliche Besserung/Genesung, jemandem in so einer Situation noch mit Anlauf ins Gesicht zu schmieren, dass er körperlich zu nichts mehr in der Lage ist.
 
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Ich habe mir mal (wieder) die Mühe gemacht, die Entscheidung rauszusuchen, Bitte sehr:

http://www.gerichtsentscheidungen.b...RE170008338&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Wer sich den Sachverhalt anschaut, wird feststellen, dass der Ausbilder seine Bedenken nicht zu Unrecht mitgeteilt hat.

Bei der Antragstellerin wurde unstreitig ein Diabetes mellitus Typ I diagnostiziert, wobei Folgeerkrankungen der Jahrzehnte andauernden Stoffwechselerkrankung vorliegen: Schwere nichtproliferative Retinopathie, periphere Angiopathie, Polyneuropathie, Nephropathie sowie ein diabetisches Fußsyndrom...

Unter Beachtung des Vorstehenden, erweist sich die Entscheidung des Antragsgegners als zutreffend. Aufgrund von - letztlich nicht bestrittenen - Aussagen von Ausbildern während der Teilnahme der Antragstellerin am Lehrgang zum Jagdschein in der Jagdschule ... kam es während dieser Zeit mehrmals zu einer Zuckerschock-Unterzuckerung, wobei sogar häufig der Notarzt geholt werden musste (Bl. 10 VV ff); sie war in diesen Zeiten auch nicht ansprechbar gewesen....

Ausweislich der von dem Antragsgegner zur Beurteilung der Eignung erbetenen und von der Antragstellerin beigebrachten amtsärztlichen Untersuchung hat es solche Ereignisse im Zeitraum Ende 2016 Anfang 2017 tatsächlich auch gegeben...

Dies führte zu der vom Amtsarzt in seiner Stellungnahme vom 9. Oktober 2017 untersetzten Bewertung, dass die körperliche Eignung der Antragstellerin zur Jagdausübung wegen der Unterzuckerung nicht gegeben sei.

Die Entscheidung ist m.E. nicht zu beanstanden und der Jagdausbilder hat berechtigterweise die Notbremse gezogen.

Grüße, Allons!
 
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Wenn während der Ausbildung "häufig" der Notarzt geholt werden musste. Vielleicht sollte die Dame eher froh sein, wenn sie da jemand gestoppt hat.
Was ist wenn ihr das auf irgendeinem Hochsitz fernab der Zivilisation passiert?
 

Rotmilan

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Ich habe eher folgendes herausgelesen:

Die Dame war in einer Jagdschule. Sie hatte (während der JS-Ausbildung?) ein Verhältnis mit einem der Ausbilder. Und war bereits zum Zeitpunkt der Ausbildung an Diabetes erkrankt. Welcher Typ ist unbekannt.
Sie hat trotz Erkrankung ihren JS gemacht (sonst gäbe es ja keinen Entzug desselben).
Nach der Ausbildung (und evtl Trennung vom Ausbilder) gab es Differenzen, die auf Betreiben der Dame zivilrechtlich geklärt wurden. Danach folgte die Anzeige des Ex-Freundes und Ex-Ausbilders.

Sieht nach "Rosenkrieg" aus...

Eigentlich hätte der Ausbilder doch schon vor der Zulassung zur Prüfung tätig werden sollen/ müssen, da die Symptome damals schon vorhanden waren.
 
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Variante

Jagdschein: ja
eigene Waffen : nein
Ansitz mit weiter Person ( JS ) in Reichweite: ja

gibt es nicht ?
 
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Und war bereits zum Zeitpunkt der Ausbildung an Diabetes erkrankt. Welcher Typ ist unbekannt.

Nö, aus dem Gerichtsurteil

Bei der Antragstellerin wurde unstreitig ein Diabetes mellitus Typ I diagnostiziert.

Bei Typ 1 mal so auf die schnelle:

Am besten außerdem Familie, Freunde und Bekannte über das richtige Vorgehen bei Unterzuckerungen aufklären. Die Mitmenschen bemerken oft noch vor dem Betroffenen, dass etwas nicht stimmt. Außerdem können sie so im Notfall bei einer schweren Unterzuckerung schnell helfen.

Wie macht man das allein auf dem Hochsitz?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich habe eher folgendes herausgelesen:

Die Dame war in einer Jagdschule. Sie hatte (während der JS-Ausbildung?) ein Verhältnis mit einem der Ausbilder. Und war bereits zum Zeitpunkt der Ausbildung an Diabetes erkrankt. Welcher Typ ist unbekannt.
Sie hat trotz Erkrankung ihren JS gemacht (sonst gäbe es ja keinen Entzug desselben).
Nach der Ausbildung (und evtl Trennung vom Ausbilder) gab es Differenzen, die auf Betreiben der Dame zivilrechtlich geklärt wurden. Danach folgte die Anzeige des Ex-Freundes und Ex-Ausbilders.

Sieht nach "Rosenkrieg" aus...

Eigentlich hätte der Ausbilder doch schon vor der Zulassung zur Prüfung tätig werden sollen/ müssen, da die Symptome damals schon vorhanden waren.

Wenn der Ausbilder nur nachgetreten hat, sollte der Saftladen mit Ross und Reiter bekannt gemacht werden.
 

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