Vielleicht wäre es gut, sich das Urteil mal in der Gesamtheit durchzulesen. Die Begründung für die Entscheidung ist sehr ausführlich dargelegt und es heisst sogar wörtlich, dass eine Diabetes mellitus nicht grundsätzlich zur Versagung des JS führen muss.
"Dabei mag ein Diabetes mellitus nicht für sich schon zur Annahme einer körperlichen Nichteignung in Bezug auf die Jagd führen. Anders liegt es dann, wenn ein stark fortgeschrittener Diabetes vorliegt, welcher durch Medikamente nicht mehr ausreichend behandelt werden kann (vergleiche etwa: Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 24. September 1970, EJS IV, S.40 Nr. 4). Entsprechendes muss gelten, wenn trotz einer an sich ausreichenden Diabetes-Behandlung eine Gefährdung der Jagdteilnehmer deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, weil Unterzuckerungserscheinungen auftreten bzw. auftreten können, die von dem Jagdausübungsberechtigten nicht sicher und sofort beherrscht werden bzw. werden können. Bei einer Unterzuckerung kommt es zur Nervosität, Schwitzen, erhöhtem Herzschlag, Zittern der Hände, Bluthochdruck bis hin zu Krampfanfällen, Lähmungen, Sprachstörungen und Schläfrigkeit. Ein hypoglykämischen Schock kann zum Tode führen. Dass bei einer derartigen Situation von einer hinreichend sicheren Jagd nicht die Rede sein kann, liegt auf der Hand."