Diabetes: Widerruf Jagdschein

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Mohawk, Du triffst im hier angesprochenen Fall des Pudels Kern.

Und wenn man in Fällen von vermeintlich fürsorglichem Denunziantentum nachhakt, erkennt man diese Ebene immer wieder.
 
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Als Ausbilder möchte ich diese Verantwortung nicht tragen.

Der Ausbilder hat da aber keine Verantwortung, die hat der Antragsteller beim Ausfüllen des Antrags und die Behörde bei der Beurteilung ob Versagensgründe vorliegen.
Andere Mitwirkende sieht das Gesetz nicht vor.

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Moin!

Ich pack mal den Hammer aus: Sich nur aufs Gesetz zu verlassen ist seit 1948 gerichtsfest in manchen Fällen falsch. ;-) Ob man es mag oder nicht: wer um Gefahren weiss und andere da blind reinlaufen lässt hat zumindest moralisch mit Schuld. Das heisst nicht, dass es richtig ist, jemanden "hinzuhängen", aber das heisst z. B., dass man jemandem den Autoschlüssel wegnimmt wenn der besoffen losfahren will. Wie man das in dem konkreten Fall hier anders hätte lösen können ist reine Spekulation.

@Sumpfsau:
Das Problem hier ist wohl, dass die Person Ohnmachtsanfälle hat und die Prognose dahin geht, dass sie häufiger werden bzw. nicht aufhören. Damit ist der Eintritt einer Situation, wo die Herrschaft über die Schusswaffe nicht mehr gegeben ist, wahrscheinlicher als bei den von Dir aufgeführten Beispielen. Ob man deshalb den JS komplett versagt oder eine "Begleitungslösung" vorschreibt liegt dann an der Behörde und den Details im Einzelfall, aber ich gehe davon aus, dass bei dieser Diagnose KEINE Waffenbehörde ein pauschales "o.k." geben würde.

Viele Grüße

Joe
 
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Nochmals, wie bereits geschrieben: Wer solche Praktiken bezüglich der Aberkennung der körperlichen Voraussetzung für gut heißt, muss sich nicht wundern, wenn er irgendwann bei der Verlängerung des Jagdscheines vor dem kopfschüttelnden Sachbearbeiter steht, der ihm solche wegen etwaiger Herzbeschwerden, oder der Tatsache dass er übergewichtig oder zu alt oder gehbehindert oder Brillenträger, Hörgeräteträger oder sonst wie eingeschränkt ist, den Jagdschein versagt.

Mit Sicherheit hätte sich, bezüglich des Gebrechens der Frau eine einvernehmliche Lösung (z.B. keine Teilnahme an Gesellschaftsjagden sowie jagen nur in Begleitung) gefunden. Aber dazu bedarf es von Seiten der Behörde den Ansatz von Verständnis und den Ansatz eines guten Willens.

Wenn das Modell Mode macht, habe wir bald 30 % weniger Jagdscheininhaber hier in Deutschland.


Ich kann manchmal gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte!


wmh

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Fex

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Das ist für mich alles nicht so richtig nachvollziehbar. Um sich oder andere zu gefährden, müsste just in dem Sekundenbruchteil, in dem sie entsichert in Anschlag geht und den Druck auf das Züngel erhöht, ein diabetischer Schock von Hammerschlagqualität einsetzen. Halte ich in der Form für Unsinn, vielleicht mag sich ein Mediziner dazu mal äußern.

Nächster Punkt: Verlust der Gewalt über die Waffe. Auf den ersten Blick einleuchtend, aber wie spinnt man den Ansatz qualitativ weiter? Asthmatiker? Bluthochdruckpatienten? Herzkranke? Raucher?

"Unter Beachtung des Vorstehenden, erweist sich die Entscheidung des Antragsgegners als zutreffend. Aufgrund von - letztlich nicht bestrittenen - Aussagen von Ausbildern während der Teilnahme der Antragstellerin am Lehrgang zum Jagdschein in der Jagdschule ... kam es während dieser Zeit mehrmals zu einer Zuckerschock-Unterzuckerung, wobei sogar häufig der Notarzt geholt werden musste (Bl. 10 VV ff); sie war in diesen Zeiten auch nicht ansprechbar gewesen...."

Den Ansatz brauchst du nicht weiterspinnen, das sind immer Einzelfallentscheidungen. Und hier wohl zu recht, auch wenn die Umstände die dazu führten wohl wenig appetitlich sind.

Wenn ein Jagdscheinaspirant in meiner Ausbildung mehrmals zusammenklappt und notärztlicher Hilfe bedarf, dann bin ich vielleicht nicht vom Gesetz her, aber durchaus moralisch in der Verpflichtung. Natürlich ist es da einfacher, die Augen zuzumachen und sich rauszuhalten, aber ob das der richtige Weg wäre?

Wie würde denn die Beurteilung ausfallen, wenn das private hier nicht gewesen wäre?
 

Fex

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Nochmals, wie bereits geschrieben: Wer solche Praktiken bezüglich der Aberkennung der körperlichen Voraussetzung für gut heißt, muss sich nicht wundern, wenn er irgendwann bei der Verlängerung des Jagdscheines vor dem kopfschüttelnden Sachbearbeiter steht, der ihm solche wegen etwaiger Herzbeschwerden, oder der Tatsache dass er übergewichtig oder zu alt oder gehbehindert oder Brillenträger, Hörgeräteträger oder sonst wie eingeschränkt ist, den Jagdschein versagt.

Hier geht es aber nicht um Brille oder Hörgerät. Hier geht es um durchaus lebensbedrohliche Zustände - siehe Beitrag Mohawk - und es sind immer Einzelfallentscheidungen. Hier hat auch nicht der Sachbearbeiter, sondern der Richter nach Anhörung der Mediziner geurteilt.

Wo willst du denn die Grenze ziehen - oder besser, willst du überhaupt eine Grenze ziehen?
 
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Aus dem Bericht ergibt sich nicht, wie alt die Dame war. Aber ich denke, für eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit hat es aus Sicht des Rentenversicherungsträgers nicht gereicht.

Das wäre jedoch die logische Konsquenz aus der ganzen Sache.
Leider werden wir es nie erfahren.


wmh

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Unabhängig von der Krankheit hat das Denunziantentum des EX Liebhabers der Jagdschülerin ein Geschmäckle.

Das sehen einige Hobby Juristen hier zwar
anders, jeder hat einen Kranken im Bekannten oder Freundeskreis, seht Ihr den Fall dann genauso ?
 
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Hier geht es aber nicht um Brille oder Hörgerät. Hier geht es um durchaus lebensbedrohliche Zustände - siehe Beitrag Mohawk - und es sind immer Einzelfallentscheidungen. Hier hat auch nicht der Sachbearbeiter, sondern der Richter nach Anhörung der Mediziner geurteilt.

Wo willst du denn die Grenze ziehen - oder besser, willst du überhaupt eine Grenze ziehen?


Und genau dieser Richter hätte auch gewisse Kompromisslösungen in dieser Einzelfallentscheidung beschließen und verkünden können!


wmh

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Fex

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Vielleicht wäre es gut, sich das Urteil mal in der Gesamtheit durchzulesen. Die Begründung für die Entscheidung ist sehr ausführlich dargelegt und es heisst sogar wörtlich, dass eine Diabetes mellitus nicht grundsätzlich zur Versagung des JS führen muss.

"Dabei mag ein Diabetes mellitus nicht für sich schon zur Annahme einer körperlichen Nichteignung in Bezug auf die Jagd führen. Anders liegt es dann, wenn ein stark fortgeschrittener Diabetes vorliegt, welcher durch Medikamente nicht mehr ausreichend behandelt werden kann (vergleiche etwa: Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 24. September 1970, EJS IV, S.40 Nr. 4). Entsprechendes muss gelten, wenn trotz einer an sich ausreichenden Diabetes-Behandlung eine Gefährdung der Jagdteilnehmer deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, weil Unterzuckerungserscheinungen auftreten bzw. auftreten können, die von dem Jagdausübungsberechtigten nicht sicher und sofort beherrscht werden bzw. werden können. Bei einer Unterzuckerung kommt es zur Nervosität, Schwitzen, erhöhtem Herzschlag, Zittern der Hände, Bluthochdruck bis hin zu Krampfanfällen, Lähmungen, Sprachstörungen und Schläfrigkeit. Ein hypoglykämischen Schock kann zum Tode führen. Dass bei einer derartigen Situation von einer hinreichend sicheren Jagd nicht die Rede sein kann, liegt auf der Hand."
 

Fex

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Und genau dieser Richter hätte auch gewisse Kompromisslösungen in dieser Einzelfallentscheidung beschließen und verkünden können!


wmh

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Lies die Bregründung durch, darin steht, warum der das gerade nicht gemacht hat!
 
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Mal ne frage am Rande.

haben die den Führerschein der Dame auch gleich genommen?

Weis das wer?
 
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"Unter Beachtung des Vorstehenden, erweist sich die Entscheidung des Antragsgegners als zutreffend. Aufgrund von - letztlich nicht bestrittenen - Aussagen von Ausbildern während der Teilnahme der Antragstellerin am Lehrgang zum Jagdschein in der Jagdschule ... kam es während dieser Zeit mehrmals zu einer Zuckerschock-Unterzuckerung, wobei sogar häufig der Notarzt geholt werden musste (Bl. 10 VV ff); sie war in diesen Zeiten auch nicht ansprechbar gewesen...."
Das ist zumindest in dem Artikel als einzige Quelle nicht ganz schlüssig dargelegt. Wenn der Notarzt kommt, wird was geschrieben und dann ist es auch belegt - von einem Haufen Zeugen mal abgesehen. So stehen aber nur Rede und Gegenrede und damit Zweifel.

Wie würde denn die Beurteilung ausfallen, wenn das private hier nicht gewesen wäre?
Womöglich wär´s auch gar ned zu einer Beurteilung gekommen, wenn der Kollege weiter hätte stöpseln dürfen. Dabei hat er sich scheinbar weniger Sorgen gemacht, dass die Dame zusammenklappen könnte und keine körperliche Eignung besitzt.
 
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Zitat aus dem Artikel:


Im konkreten Fall hatte die Patientin zwei Ausbilder, wobei einer gleichzeitig der Jagdschulleiter war. Der andere Lehrer bemängelte die fehlende körperlich Eignung der Frau und brachte den Fall zur Anzeige. Nach den Aussagen der beiden Ausbilder sei es während des Lehrgang zum Jagdschein mehrmals zu einem diabetischen Koma gekommen, wobei häufig auch ein Notarzt gerufen werden musste.

Die Patienten dagegen widersprach dieser Aussage und gab an, dass es lediglich einen einzigen Vorfall mit geringfügiger Unterzuckerung gab, den sie selbst im Griff hatte und auch eigenständig behandelt habe.Sie brachte eine ärztliche Stellungnahme als Beweismittel, aus der zu entnehmen war, dass eine „Hypoglykämie mit Fremdhilfebedarf” in den letzten zwölf Monaten nicht aufgetreten sei.

Die Richter stellten fest, dass die Aussagen der Patientin gegenüber dem Amtsarzt und der Aussagen der Ausbilder im Widerspruch standen.


Eben. Und da stehen Aussage gegen Aussage. Weshalb wurden nicht die anderen Teilnehmer des Kurses als Zeugen vernommen, um der Sache auf den Grund zu gehen?


Für mich ist das weniger ein eindeutiger Beweis als vielmehr ein abgekartetes Schmierentheater.
Wie heißt es im Juristendeutsch: Im Zweifel für den Angeklagten!

Wie ich bereits geschrieben habe: Der Rechtsbeistand der Dame war nicht die hellste Kerze auf der Torte!

wmh

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Zitat aus dem Artikel: Für mich ist das weniger ein eindeutiger Beweis als vielmehr ein abgekartetes Schmierentheater Wie heißt es im Juristendeutsch: Im Zweifel für den Angeklagten! wmh Jäger:cool:

Herrschaften, ich habe in Post #10 das Urteil verlinkt, LEST ES EINFACH wir sind hier im Unterforum Recht und nicht im Forsthaus Falkenau..:evil::evil:

Und NEIN, die Versagung der Jagderlaubnis ist eine GEBUNDENE ENTSCHEIDUNG, Versagungsgründe liegen vor oder eben nicht, da gibt es ebensowenig ein bischen zuverlässig oder geeignet wie ein bischen schwanger.

Bei der Antragstellerin wurde unstreitig ein Diabetes mellitus Typ I diagnostiziert, wobei Folgeerkrankungen der Jahrzehnte andauernden Stoffwechselerkrankung vorliegen: Schwere nichtproliferative Retinopathie, periphere Angiopathie, Polyneuropathie, Nephropathie sowie ein diabetisches Fußsyndrom.

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