Diabetes: Widerruf Jagdschein

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Ich habe nach der Einnahme von 100 mg Sildenafil immer einen extrem niedrigen Blutdruck, das könnte beim besteigen der Kanzel auch gefährlich sein.
Hoffentlich fällt das nicht auch unter die anzeigepflichtigen Krankheiten.

Solange Du kein Viagra dazunimmst.... :lol: :twisted:
 
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@ Perkeo

Vermutlich steigt aber im Anblick des "Lebenskeilers" und eines 485g-Bockes Dein Adrenalinspiegel und in Folge auch Dein Blutdruck zu weidgerechter Höhe an:-D

Wandersmann

immer dem Wunderbaren in der Biologie verhaftet.

und @ Herzkreuzl
...in den obigen Situationen bedarf es doch eines Zielstockes :bye:
 
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Herzkreuzl wird dazu verdonnert zwei Flaschen 27er beizusteuern, das bringt den Blutdruck wieder auf Vordermann.
 
S

scaver

Guest
Tja meine Herren, da wird man sich demnächst warm anziehen müssen. Die Bundesregierung hat da einiges geplant und ist am Umsetzen. Die Patientendaten sollen verfügbar sein Digital, zentral. Telematikinfrastruktur, Bundesheinheitlicher Medikamentenplan, Notfalldatensatz. Da wird man vor dem Jagdscheinverlängern erst mal die Krankenkarte auslesen lassen. Wenn da Beruhigungs- Zucker-, Schmerzpillen, mehr als 3 Blutdruckmittel, Antidepressiva etc drauf sind: Dann wars das mit dem Schein. Die Diagnosen sind dann da auch alle drauf. Das wird noch spannend. Wer für jeden Scheiss immer zum Hausarzt gerannt ist, wer ständig eine Krankengymnastik verlangt hat, wer zu oft Krank geschrieben wurde, wer seinen Kummer mit dem Arbeitgeber los werden musste - der hat ne ordentliche Akte. Der Doc muß für alles was er abrechnet eine ICD10 Codierung vornehmen. Das kann mächtig peinlich werden. Fragt mal beim Doc nach. Da wird so mancher eine Blutdruckkrise bekommen. Und wer sich verweigert ist schon mal per se auffällig.
frohes Jagen sca
 
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Erstmal bin ich zum Thema zwiegespalten. Einerseits ist das Denuziantentum in Deutschland wirklich schrecklich. Aber man muss sich fragen ob man doch manchmal Augenmaß entscheiden lässt.

Ich kann jetzt nicht sagen ob es sich um die gleiche Person handelt. Aber in meinen Jagdkurs war eine Frau mit Diabetes. Sie kannte einen Tag an dem sie nicht ausreichend gegessen hatte, nicht ihren eigenen Namen und hat sich benommen ähnlich einem dreijährigen Kind. Dh kann nicht laufen und ein eigenartiges Verhalten.
Ich habe ihr etwas Würfelzucker gegeben. Leider wirkt er nicht so schnell wie Traubenzucker, weshalb sich nicht sofort eine Besserung eingestellt hat. Auf den Weg zum Arzt hat sie sich dann wieder erholt. Notarzt wurde nicht gerufen.
Ich weiß das die Frau im zweiten Anlauf den Js bekommen hat ihr aber später wieder entzogen wurde.

Wie gesagt ich weiß nicht ob es der selbe Fall ist.
Ich währe auf jedenfall richtig sauer wenn mir jemand wegen einer Erkrankung den Js entzieht und kann die Klage absolut verstehen.
Ich würde das gerne selber entscheiden ob ich jagen gehe oder nicht.
Andererseits muss man wirklich sagen, das Risiko steigt z. B. Beim Kanzelbau, Kettensäge, Bergen eines Groben Schweins und natürlich auch Waffenumgang.
 
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Ich kenne/kannte viele Jäger mit Zucker. Warum man auch nur einem von Ihnen hätte den Schein wegnehmen sollen, könnte ich nicht verstehn.

Füxlein

p.s. Man kann einem auch den Schein entziehen weil der ein ungemütliches Ar......h ist, Scheint heute allgemein beliebt zu sein jemandem etwas zu nehmen was ein Anderer nicht hat
 
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Ich kenne/kannte viele Jäger mit Zucker. Warum man auch nur einem von Ihnen hätte den Schein wegnehmen sollen, könnte ich nicht verstehn.

Ich kenne aber keinen bei dem "häufig der Notarzt anwesend" ist um ihn wieder zu den lebenden zurückzuholen.

Liest hier eigentlich niemand was im Urteil steht?
 
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Da steigt doch kein Risiko, ich muss mich, meinen Körper und meine Krankheit kennen. Ich kenne Leute mit diabetis die machen Sport, oder welche die auch hart Jagen.
Da gehört halt Vorbereitung und Überwachung zu. Leichter als heute haben es Diabetispatienten nun wirklich nie gehabt. Messen geht in sekundenschnelle Insulin gibt es mit nem Pen und schnell verfügbare Zucker gibt es auch passend abgepackt.
Man muss halt auch zum testen an die Grenze gehen und dann weiß man auch eigentverantwortlich was geht und was nicht vor allem aber wie weit man gehen kann. Dann gibt es aber auch noch die oben verlinkten Assistenzhunde. Damit kann man dann in der Regel ein im Rahmen normales Leben führen und alles machen ohne eine signifikante Risikoerhöhung für Dritte.

Wer dazu allerdings zu faul oder dumm ist, hat halt Pech, kann jammern wie ungerecht doch alles ist und weiter in selbstmitleid versinken.
 
Zuletzt bearbeitet:
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BTW @mod Danke fürs Löschen, gehörte hier nicht hin :)

@Sense0815 Bei einer gut eingestellten Diabetes würde ich ja auch nix sagen, aber solange das Waffenrecht nur nach dem Modus ganz oder gar nicht funktioniert kann man nix machen. Ist ja nicht wie bei der Fahrerlaubnis, dass im Jagdschein Brille, Diabeteshund, nur bei soundsoviel Lux Aussenlichtstärke etc. eingetragen wird. Wobei Jugendjagdschein analog wäre brauchbar (nur in Begleitung & keine Gesellschaftsjagd)... Grüße, Allons!
 
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BTW @mod Danke fürs Löschen, gehörte hier nicht hin :)

@Sense0815 Bei einer gut eingestellten Diabetes würde ich ja auch nix sagen, aber solange das Waffenrecht nur nach dem Modus ganz oder gar nicht funktioniert kann man nix machen. Ist ja nicht wie bei der Fahrerlaubnis, dass im Jagdschein Brille, Diabeteshund, nur bei soundsoviel Lux Aussenlichtstärke etc. eingetragen wird. Wobei Jugendjagdschein analog wäre brauchbar (nur in Begleitung & keine Gesellschaftsjagd)... Grüße, Allons!
Die Dame hatte nen schlechten Anwalt und somit ne schlechte Taktik, scheint aber jedoch auch unfähig zu sein mit der Krankheit umzugehen.
Sie kann ja Maßnahmen ergreifen und die vom Richter angesprochene Problemstellung anzugehen und mit diesem Maßnahmenkatalog den Schein erneut beantragen.
Da aber die dargestellten Umstände auch ein bisschen auf den Karakter schließen lasse, findet das nach meiner Einschätzung wohl eher nicht statt.

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erst mal kommen mir mehrere Faktoren in dem geschilderten Fall seltsam vor.
Aber wenn man alles versagen kann wegen Krankheiten? Viele Insulinpatienten kämen ohne selbst Auto zu fahren doch gar nicht zum Arzt, was ist mit Epileptikern u.ä. Erkrankungen, auch diese Mitmenschen werden tlw. am Straßenverkehr teilnehmen und stellen damit ein Risiko dar. Ich kenne einige ältere Jäger, die aus Gründen der Vernunft gesagt haben, ich gehe nicht mehr mit einer Waffe raus, z.B. wegen Schwindelanfällen o.ä., aber per se jedem die Lizens zu versagen, weil eine Erkrankung vorliegt, ist mehr als bedenklich...

Horrido
 
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Das steht so im Gesetz.

Und wenn es Zweifel gibt, gibt es Gerichte.
 
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was steht da? meinst Du den Satz erforderliche körperliche Eignung, oder geistesschwach?
Wer will die körperliche Eignung denn festlegen, ein SB? zum 2.ten Punkt fallen mir ein paar Kandidaten ein...

Horrido
 

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