Diabetes: Widerruf Jagdschein

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22 Feb 2018
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Richtig: Im Strafrecht gilt : " Im Zweifel für den Angeklagten "

Im Verwaltungsrecht wird dagegen die Zuverlässigkeit beurteilt. Bestehen daran Zweifel , ist der Jagdschein weg.

Das kann perverse Auswirkungen haben.

Tatsächlich passierter Fall :

Pensionierter höherer Behördenmitarbeiter wird von seiner Ehefrau wg. angeblicher körperlicher Gewalt bei einem Ehestreit denunziert.

Der Strafrichter spricht frei, wg. mangelnder Beweise. Es steht Aussage gegen Aussage. Im Zweifel für den Angeklagten .

Allerdings bekam der Pensionär nach Verwaltungsrecht dennoch den Jagdschein entzogen, weil Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestanden. Obwohl nicht eindeutig bewiesen, könnte ja was dran sein an der Aussage der Ehefrau. Schutz der Allgemeinheit geht da vor.

Ergo: Im Waffenrecht ist man Denunzianten ausgeliefert. Jemand behauptet etwas, und der Jagdschein kann entzogen werden.

Stimmt, ich habe eine solche Erfahrung persönlich machen müssen.
Ein Neider hat während meines Jägerprüfungskurses zum Jugendjagdschein pauschal behauptet, ich hätte schon vorher geschossen.
Seltsamerweise geschah das kurz vor der neuen Pachtperiode.
In erster Instanz wurde ich verurteilt, obwohl der Neider kein Datum nennen konnte.
Ich konnte also nichts entkräften.

Auch die zweite Instanz hat mich nicht freigesprochen, sondern das Verfahren ohne Sperrfrist gegen 60 Std im Altenheim eingestellt.
Leider war die damals vielempfohlene juristische Koryphäe der 70er Anfang der 80er offensichtlich nicht mehr auf dem Zenith seiner Schaffenskraft. Also habe ich die 60 Std eben durchgezogen.

Die UJB kam nach drei Jahren zu dem Ergebnis, daß die Tatsachen, die die Annahme gerechtfertigt hatten, mich nicht zur Prüfung zuzulassen, nicht mehr bestünden und konnte dann endlich mit 19 die JP ablegen.

Deshalb gilt für mich grundsätzlich einmal:

1.: Auf hoher See und vor Gericht....
und
2.: Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der.....

Es mag sein, daß eine gewisse moralische Verpflichtung seitens des Ausbilders bestanden hat, eine Gefahr abzuwehren.
Die hätte dann aber auch schon bestanden, als sie noch brunftig war.
Vielleicht hatte ja zu diesem Zeitpunkt vorübergehend das Kurzwildbret die Funktion des Grindes übernommen.

Ausschlaggebend ist immer die Art und Weise, wie man an eine Situation herangeht.

Um die Metapher von weiter vorne aufzugreifen:
Wenn man jemanden sieht, der betrunken Auto fahren will, kann man entweder den Kopf in den Sand stecken, man kann ihm vorschlagen, ihn heimzufahren, auch auf die Gefahr hin, daß er einem ins Auto hustet oder man kann ihn fahren lassen, um ihn dann unter dem Deckmantel der Moral zu denunzieren.
Dann kotXt er wenigstens der Rennleitung ins Auto und nicht einem selber.
 
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