"Brutale Treibjagd Verstöße gegen das Tierschutz-und Jagdgesetz" lautete die reißerische Schlagzeile auf Focus online..........
DER SACHVERHALT: PETA filmte eine Treibjagd und zeigt im Anschluss einen der Jäger an, weil sein Hund einen Hasen hetzte, der Jäger den Hund nicht zurück rief und anschließend am apportierten Hasen mehr als einen Nackenschlag benötigte, um den Hasen zu töten......Der Jäger habe gegen das Bundesjagdgesetz verstoßen (Hetzverbot) und gegen das Tierschutzgesetz, weil er mehr als einen Nackenschlag benötigte.................
DIE REALITÄT: Der Hund hetzte einen angebleiten Hasen, brachte ihn und der Jäger musste zwei Mal zuschlagen..........
FOLGEN: Vernehmung des Jägers bei der Polizei (35 km Entfernung, Zeitaufwand) dabei Nachfrage, ob es nicht besser gewesen wäre, den verletzten Hasen wieder laufen zu lassen..........
RESULTAT: Einstellung des Verfahrens aus jedem Jäger und Juristen einsichtigen Gründen...............Völlig überflüssige Beschäftigung der Polizei und der Staatsanwaltschaft mit Unsinnigem................"Hängenbleiben" des Eindrucks in der Öffentlichkeit, dass besagter Jäger bzw. viele Jäger gegen die Gesetze verstoßen, da Focus online nichts richtig stellte.
Frage: Muss man solches hinnehmen und kann die Staatsanwaltschaft ( wenn sie nicht aus bornierten Juristen besteht bzw. jagdgegneraffin ist) nicht ohne aufwendige Vernehmerei von vorneherein das Verfahren einstellen? Denn es ist doch für jeden mit einem Rest Verstand ersichtlich, dass der Jäger dann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hätte, wenn er nach dem ersten Nackenschlag aufgehört hätte. (Genau das warf u.a. PETA ihm vor, dass er mehr als einen Nackenschlag brauchte und sich deshalb tierschutzwidrig verhalten hätte.)
DER SACHVERHALT: PETA filmte eine Treibjagd und zeigt im Anschluss einen der Jäger an, weil sein Hund einen Hasen hetzte, der Jäger den Hund nicht zurück rief und anschließend am apportierten Hasen mehr als einen Nackenschlag benötigte, um den Hasen zu töten......Der Jäger habe gegen das Bundesjagdgesetz verstoßen (Hetzverbot) und gegen das Tierschutzgesetz, weil er mehr als einen Nackenschlag benötigte.................
DIE REALITÄT: Der Hund hetzte einen angebleiten Hasen, brachte ihn und der Jäger musste zwei Mal zuschlagen..........
FOLGEN: Vernehmung des Jägers bei der Polizei (35 km Entfernung, Zeitaufwand) dabei Nachfrage, ob es nicht besser gewesen wäre, den verletzten Hasen wieder laufen zu lassen..........
RESULTAT: Einstellung des Verfahrens aus jedem Jäger und Juristen einsichtigen Gründen...............Völlig überflüssige Beschäftigung der Polizei und der Staatsanwaltschaft mit Unsinnigem................"Hängenbleiben" des Eindrucks in der Öffentlichkeit, dass besagter Jäger bzw. viele Jäger gegen die Gesetze verstoßen, da Focus online nichts richtig stellte.
Frage: Muss man solches hinnehmen und kann die Staatsanwaltschaft ( wenn sie nicht aus bornierten Juristen besteht bzw. jagdgegneraffin ist) nicht ohne aufwendige Vernehmerei von vorneherein das Verfahren einstellen? Denn es ist doch für jeden mit einem Rest Verstand ersichtlich, dass der Jäger dann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hätte, wenn er nach dem ersten Nackenschlag aufgehört hätte. (Genau das warf u.a. PETA ihm vor, dass er mehr als einen Nackenschlag brauchte und sich deshalb tierschutzwidrig verhalten hätte.)