Wie geht man damit sinnvoll um?

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"Brutale Treibjagd Verstöße gegen das Tierschutz-und Jagdgesetz" lautete die reißerische Schlagzeile auf Focus online..........

DER SACHVERHALT: PETA filmte eine Treibjagd und zeigt im Anschluss einen der Jäger an, weil sein Hund einen Hasen hetzte, der Jäger den Hund nicht zurück rief und anschließend am apportierten Hasen mehr als einen Nackenschlag benötigte, um den Hasen zu töten......Der Jäger habe gegen das Bundesjagdgesetz verstoßen (Hetzverbot) und gegen das Tierschutzgesetz, weil er mehr als einen Nackenschlag benötigte.................

DIE REALITÄT: Der Hund hetzte einen angebleiten Hasen, brachte ihn und der Jäger musste zwei Mal zuschlagen..........

FOLGEN: Vernehmung des Jägers bei der Polizei (35 km Entfernung, Zeitaufwand) dabei Nachfrage, ob es nicht besser gewesen wäre, den verletzten Hasen wieder laufen zu lassen..........

RESULTAT: Einstellung des Verfahrens aus jedem Jäger und Juristen einsichtigen Gründen...............Völlig überflüssige Beschäftigung der Polizei und der Staatsanwaltschaft mit Unsinnigem................"Hängenbleiben" des Eindrucks in der Öffentlichkeit, dass besagter Jäger bzw. viele Jäger gegen die Gesetze verstoßen, da Focus online nichts richtig stellte.

Frage: Muss man solches hinnehmen und kann die Staatsanwaltschaft ( wenn sie nicht aus bornierten Juristen besteht bzw. jagdgegneraffin ist) nicht ohne aufwendige Vernehmerei von vorneherein das Verfahren einstellen? Denn es ist doch für jeden mit einem Rest Verstand ersichtlich, dass der Jäger dann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hätte, wenn er nach dem ersten Nackenschlag aufgehört hätte. (Genau das warf u.a. PETA ihm vor, dass er mehr als einen Nackenschlag brauchte und sich deshalb tierschutzwidrig verhalten hätte.)
 
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Frage: ... kann die Staatsanwaltschaft (wenn sie nicht aus bornierten Juristen besteht bzw. jagdgegneraffin ist) nicht ohne aufwendige Vernehmerei von vorneherein das Verfahren einstellen?

Du meinst ohne Ermittlung des Sachverhaltes? Doch, das geht. Nur halt nicht in einem Rechtsstaat.
 
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"Brutale Treibjagd Verstöße gegen das Tierschutz-und Jagdgesetz" lautete die reißerische Schlagzeile auf Focus online..........
Mir scheint es wesentlich sinnvoller, gegen solche Medien Schritte einzuleiten, die ohne eigene Recherche und zum Nachteil der betroffenen Person verbreiten, das Verstöße gegen irgendwelche Gesetze begangen worden sein.

basti
 
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Der betroffene Jäger sollte sofort Strafanzeige gegen PETA nach §§ 164 STGB stellen.

§ 164
Falsche Verdächtigung


(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.


PETA weis das die Anzeigen im Sande verlaufen; wollen damit aber öffentlich Druck machen um letzendlich nur Spendengelder einzusacken.

PETA verfolgt mit einer Strafanzeige Eigennütziche Ziel.

Strafanzeigen nach § 164 sind Antragsdelikte. Ohne Anzeige wird der STA nichts unternehmen.


Eine Rückfrage bei Focus ob sie den Bericht Richtig stellen wollen oder sich mit einer Strafanzeige ( sies 164.2... öffentlich Behaupten. Focus als Medienmittel ist öffentlich) auseinander setzen wollen; könnte auch nichts Schaden.


TM
 
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Das ist doch das System von Peting verleumden und kassieren (aufmerksamkeit und Spenden)

und die Journaille hilft doch gern wenn um kassieren geht..(Quote)
 
Y

Yumitori

Guest
Du meinst ohne Ermittlung des Sachverhaltes? Doch, das geht. Nur halt nicht in einem Rechtsstaat.

Zum Gruße,

stimmt, allein schon die Formulierung " von vorneherein einstellen" ist ja ein Widerspruch in sich, denn einstellen kann man ja nur etwas, was läuft.
Und ohne auch nur ansatzweise Ermittlung des Sachverhaltes wäre eine Einstellung ein ernsthafter Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit.

Eine Strafanzeige wegen "Falschverdächtigung" wäre zwar gut, aber im strafrechtlichen Sinne wenig erfolgversprechend - die
TB-Merkmale "wider besseres Wissen" und "in der Absicht" werden nicht nachgewiesen können...
Aber versuchen kann man es - der betroffene Jäger sollte die Anzeige durch einen Jagd - affinen Rechtsanwalt stellen lassen.
Und gleichzeitig Focus zu einer Richtigstellung auffordern.

D a s wäre etwas, was eine Interessenvertretung, von der ich schon mehrfach sprach, gut in Angriff nehmen könnte.
Ganz sicher nicht mehr der DJV, denn der Schutz der Jagd wird ja nicht mehr im Namen geführt!
 
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Zum Gruße,

D a s wäre etwas, was eine Interessenvertretung, von der ich schon mehrfach sprach, gut in Angriff nehmen könnte.
Ganz sicher nicht mehr der DJV, denn den Schutz der Jagd wird ja nicht mehr im Namen geführt!

Wie Recht Du hast...wir Jäger stellen uns in Sachen Öffentlichkeitsarbeit in der Tat mehr als ungeschickt an...
 
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Zum Gruße,

stimmt, allein schon die Formulierung " von vorneherein einstellen" ist ja ein Widerspruch in sich, denn einstellen kann man ja nur etwas, was läuft.
Und ohne auch nur ansatzweise Ermittlung des Sachverhaltes wäre eine Einstellung ein ernsthafter Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit.

Von vorneherein ist sicher die falsche/missverständliche Formulierung -mea culpa-. Aber für einen Staatsanwalt, der bereit ist, sich kurz sachkundig zu machen, wäre es doch sicher möglich, herauszufinden, dass ein nicht angebleiter Hase vom Jagdhund gar nicht zu erwischen ist. Daraus könnte er logisch schließen (Dass Juristen das können, behaupten sie ja immer), dass kein Hetzen im Sinne des BJG vorlag, sondern im Gegenteil der Jäger verpflichtet war, den Hasen so schnell wie möglich (Tierschutzgesetz) zu erlösen. Dazu muss er ihn erst haben, wofür der Jagdhund gut ist- wieder diese lästige Logik. Weiterhin könnte der Staatsanwalt schließen, dass der Jäger sich dann strafbar machen würde, wenn er nach dem ersten Nackenschlag aufhören würde (was PETA verlangte) , obwohl der Hase nicht tot ist.

Also, nach Würdigung der Umstände fiele mir ein, das Verfahren früher einzustellen, weil selbst der von PETA angezeigte Sachverhalt nahelegt, dass keine strafbare Handlung vorliegen kann.;-)
 
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Zitat von Werbe:

Von vorneherein ist sicher die falsche/missverständliche Formulierung -mea culpa-. Aber für einen Staatsanwalt, der bereit ist, sich kurz sachkundig zu machen, wäre es doch sicher möglich, herauszufinden, dass ein nicht angebleiter Hase vom Jagdhund gar nicht zu erwischen ist. Daraus könnte er logisch schließen (Dass Juristen das können, behaupten sie ja immer), dass kein Hetzen im Sinne des BJG vorlag, sondern im Gegenteil der Jäger verpflichtet war, den Hasen so schnell wie möglich (Tierschutzgesetz) zu erlösen. Dazu muss er ihn erst haben, wofür der Jagdhund gut ist- wieder diese lästige Logik. Weiterhin könnte der Staatsanwalt schließen, dass der Jäger sich dann strafbar machen würde, wenn er nach dem ersten Nackenschlag aufhören würde (was PETA verlangte) , obwohl der Hase nicht tot ist.

Also, nach Würdigung der Umstände fiele mir ein, das Verfahren früher einzustellen, weil selbst der von PETA angezeigte Sachverhalt nahelegt, dass keine strafbare Handlung vorliegen kann.:wink:


Hallo.

Ich gehe davon aus, dass der Beschuldigte von der Polizei vernommen wurde. Erst danach dürfte der Vorgang zur Staatsanwaltschaft gegangen und dort aufgrund der ermittelten Umstände eingestellt worden sein.
Also, schneller geht es eigentlich nicht in unserem System, da die Polizei einen solchen Vorgang nicht einstellen kann. Sonst hätten wir quasi einen Polizeistaat.

wipi
 
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Hallo.

Ich gehe davon aus, dass der Beschuldigte von der Polizei vernommen wurde. Erst danach dürfte der Vorgang zur Staatsanwaltschaft gegangen und dort aufgrund der ermittelten Umstände eingestellt worden sein.
Also, schneller geht es eigentlich nicht in unserem System, da die Polizei einen solchen Vorgang nicht einstellen kann. Sonst hätten wir quasi einen Polizeistaat.

wipi

Wenn das so ist, nehme ich alle impliziten Spitzen im vorigen Post gegen die Logikfähigkeit von Juristen zurück.:)
 
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Von vorneherein ist sicher die falsche/missverständliche Formulierung -mea culpa-. Aber für einen Staatsanwalt, der bereit ist, sich kurz sachkundig zu machen, wäre es doch sicher möglich, herauszufinden, dass ein nicht angebleiter Hase vom Jagdhund gar nicht zu erwischen ist. Daraus könnte er logisch schließen (Dass Juristen das können, behaupten sie ja immer), dass kein Hetzen im Sinne des BJG vorlag, sondern im Gegenteil der Jäger verpflichtet war, den Hasen so schnell wie möglich (Tierschutzgesetz) zu erlösen. Dazu muss er ihn erst haben, wofür der Jagdhund gut ist- wieder diese lästige Logik. Weiterhin könnte der Staatsanwalt schließen, dass der Jäger sich dann strafbar machen würde, wenn er nach dem ersten Nackenschlag aufhören würde (was PETA verlangte) , obwohl der Hase nicht tot ist.

Also, nach Würdigung der Umstände fiele mir ein, das Verfahren früher einzustellen, weil selbst der von PETA angezeigte Sachverhalt nahelegt, dass keine strafbare Handlung vorliegen kann.;-)

Was du mit "sich sachkundig machen" beschreibst, ist ja schon das Ermittlungsverfahren und natürlich wird der Beschuldigte Jäger im Rahmen des Verfahrens angehört/vernommen. Nur weil hinterher das Verfahren eingestellt wird, war der ganze Aufwand noch lange nicht sinnlos. Dazu ist so ein Ermittlungsverfahren ja da, um Beweise für oder gegen das Vorliegen einer Straftat zu ermitteln!
 
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Was du mit "sich sachkundig machen" beschreibst, ist ja schon das Ermittlungsverfahren und natürlich wird der Beschuldigte Jäger im Rahmen des Verfahrens angehört/vernommen. Nur weil hinterher das Verfahren eingestellt wird, war der ganze Aufwand noch lange nicht sinnlos. Dazu ist so ein Ermittlungsverfahren ja da, um Beweise für oder gegen das Vorliegen einer Straftat zu ermitteln!

Hypothetisch: Nehmen wir an, ich würde meinen Nachbarn anzeigen, weil er flügelschlagend hoch in der Luft den Krähen hinterherjagd, obwohl diese Schonzeit haben, wäre dann eine Vernehmung meines Nachbarn juristisch zwingend erforderlich, um den Sachverhalt zu klären. Oder könnte man juristisch gesehen darauf abheben, dass die wenigsten Menschen aus eigener Kraft fliegen können und die Anzeige abschmettern?;-)
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Hypothetisch: Nehmen wir an, ich würde meinen Nachbarn anzeigen, weil er flügelschlagend hoch in der Luft den Krähen hinterherjagd, obwohl diese Schonzeit haben, wäre dann eine Vernehmung meines Nachbarn zwingend erforderlich erforderlich, um den Sachverhalt zu klären. Oder könnte man juristisch gesehen darauf abheben, dass die wenigsten Menschen aus eigener Kraft fliegen können und die Anzeige abschmettern?;-)

hypothetisch... nehme ich an, dass es kurz nach Erstattung Deiner Anzeige bei Dir an der Türe klingelt, einige Männer vor der Türe stehen und eine rosafarbene Jacke bei sich haben.

Eine Jacke, deren Ärmel hinterm Rücken verschränkt und dort zusammen gebunden werden... allerdings mit Deinen Armen drin.

Also überlege besser vorher gut, was Du zur Anzeige bringen willst

:bye:
 

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